Kann Ehefrau nach Tod des Partners das ihm gehörende Auto ohne Erbteilung übernehmen
Ich habe im Bekanntenkreis folgenden Fall.
Erblasser hat in zweiter Ehe geheiratet. Kinder (Erben) sind aus erster Ehe vorhanden
Es besteht gesetzliche Erbfolge (kein Testament)
Beide Partner haben je einen PKW mit in die neue Ehe gebracht.
Die Ehefrau verkauft ihren PKW, Erlös fliesst in die Gemeinschaft.
Nun zum Vorgang und Frage
Der Ehemann (Erblasser) stirbt. Die Ehefrau fährt den PKW weiter und meldet ihn um.
Wert des Wagen (Golf Diesel zwischen 3ooo und 4000 €)
Das Vermögen (Erbe) soll aufgerechnet werden mit 50 zu 50 %
Die Kinder aus erster Ehe (Erben) wollen nun den PKW mit zum Erb-Vermögen einfliessen lassen.
Ich habe gelesen, dass die Ehefrau Anspruch auch auf den PKW hat, aber ohne Anrechnung auf die Erbteilung. Haushalt/Wohnungseinrichtung erhält die Ehefrau vorab. Während die Wohnungseinrichtung in den meisten Unterlagen klar bezeichnet wird, heisst es in einer Passage zum PKW –unter Umständen-.
Kann mir jemand sagen, wie in der Praxis evtl vom Richter dieser Fall beurteilt wird. Also kennt er Entscheidungen/Unterlagen die den PKW als VORAB der Ehefrau zusprechen, also nicht der 50/50 Teilung unterliegen.
Dankbar wäre ich für Literatur oder Gerichtsentscheidungen, die ich nachlesen kann.