Haus kaufen trotz insolvenz
Kann man mit geschenktem Geld ein Haus kaufen wenn man sich in der Wohlverhaltensphase befindet ?? Kurz zum Sachverhalt: Meine Frau und ich haben vor 4 Jahren ein Haus gekauft . Ich bin in der Insolvenz,. Habe meine Frau alleine in das Grundbuch eintragen lassen. Nun ist die Ehe kaputt und wir müssen aufteilen. Notariell haben wir aber testamentiert, dass im Falle einer Trennung der Erlös hälftig aufgeteilt wird. Keiner kann das Haus ohne den anderen verkaufen. Nun die Frage: Wenn meine Frau mir das Geld schenkt, kann ich damit ein haus kaufen wenn ich mich in der Wohlverhaltenphase befinde und kann ich es behalten ??? Bitte nur Antworten von " Wissenden " keine möchtegernberater. Bitte nicht böse sein , aber das ist von äußerster Wichtigkeit. Danke !!
11 Antworten
Ohne den Notar geht nichts! Wenn Du in der Privatinsolvenz bist, hast Du die Verpflichtung alles mögliche zu tun, um da hauszukommen.
dann soll die doch das Geld jemand anderem "schenken".
Der kauft dann die Hütte und Du wohnst zur Miete.
Das geht natürlich nur mit leuten denen man vertraut.
Zur Wohlverhaltensphase gehören:
- Das Nachgehen einer angemessenen Erwerbstätigkeit, oder das intensive Bemühen um eine Beschäftigung. Ein Wohnungs- oder Arbeitsplatzwechsel ist dem betreffenden Treuhänder zu melden.
- Das Abführen des pfändbaren Teiles der Einkünfte an den Treuhänder.
- Bei einer neu ausgeübten Tätigkeit, auch im selbstständigen Bereich die Gläubiger so zu bedienen, als läge ein Arbeitsverhältnis vor.
Quelle: http://www.schuldnerberatung.it/?link=verfahrensablauf&sub=wohlverhalten
Ein Geldgeschenk braucht in der Wohlverhaltensphase nicht dem Treuhänder gemeldet werden, da das eigentliche InsVerf bereits abgeschlossen ist. Das Insolvenzrecht hat ausdrücklich nur den Erwerb von Todes wegen aufgeführt. Somit sind Schenkungen und andere Vermögenserwerbe (Lotteriegewinne) nicht abzuführen. Bedenklich halte ich es trotzdem, da es eigentlich keine "echte" Schenkung ist. Ich würde mich vertrauensvoll an einen Rechtsanwalt wenden. http://www.frag-einen-anwalt.de, hier bekommst Du für wenig Geld wohl eine fachlich richtigere Antwort. LG
DU kannsts das Haus kaufen. Das Geld hierfür darfst du dir leihen, nennt man auch Kredit. Wir das Haus jetzt in der Wohlverhaltensphase verwertet, geht der Hälfige Erlös als Einnahmen. Den genauen Betrag, den du an den Verwalter abgeben musst, errechnet dieser gerne. Ebenso bis du verpflichtet dem Verwalter dies mitzuteilen, dass du notarieller Mit- Besitzer eines Hauses bist. Normalerweise nur Info an den Verwalter, über den Notarvertrag, und das ganze 6 Jahre nicht verwerten.
Natürlich keine Rechtsauskunft