Grundlage Berechnung Elternbeitrag Kindergarten

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Hallo felix0912,

vielleicht hilft dir das:

Was ist „Einkommen“? Nach § 19 Abs. 1 Ziffer 1 EStG gehören zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit Gehälter, Löhne, Gratifikationen, Tantiemen und andere Bezüge und Vorteile, die für eine Beschäftigung im öffentlichen oder privaten Dienst gewährt werden; Wartegelder, Ruhegelder, Witwen- und Waisengelder. Zum Gehalt bzw. Lohn zählen die monatlichen Bruttobezüge einschließlich gewährter Zuschläge, z.B. Überstundenzuschläge, vermögenswirksame Leistungen des Arbeitgebers, Provisionen, 13. Monatsgehalt, Weihnachts- und Urlaubsgeld, Sachleistungen (sog. geldwerte Vorteile) z. B. Pkw-Nutzung, Direktversicherung, um einige Beispiele zu nennen. Nur die Summe der positiven Einkünfte ist zu berücksichtigen. Das heißt, dass Personen, die Einkünfte aus mehreren Einkunftsarten haben, so genannte negative Einkünfte (Verluste bei einer Einkommensart) nicht von den anderen Einkünften abziehen dürfen und dass auch Verluste des zusammenveranlagten Ehegatten nicht abgezogen werden dürfen.

http://www.eschweiler.de/pdf/51_Verbindliche_Erklaerung_ueber_das_Elterneinkommen.pdf

LG :)

Steinbock123  19.04.2012, 12:04

Danke fürs Sternchen :)

na toll-andere leute haben nicht den Vorteil Firmenwagen zu fahren und müssen für ihre Mobilität selber voll aufkommen! ich finde es unverschämt ,wenn Personen ,die anscheinend eh schon gut verdienen und noch Vorteile aus Beschäftigungsverhältnissen haben um jeden pfennig feilschen müssen-diee Gier ist nur noch wiederlich!