Bafög: Ist eine Riester-Einmalauszahlung "Einkommen"?

5 Antworten

Es ist im Prinzip egal, ob es sich um eine Einmalzahlung handelt oder nicht. Das wird einfach auf das Jahr aufgeteilt, weil es in dem Jahr als Rente zugeflossen ist.

Beiträge zur Riesterrente mindern während der Ansparphase das Einkommen der Eltern und somit können sie u.U. unter dem Freibetrag des Einkommens bleiben, so dass überhaupt erst Bafög oder eine höhere Summe gezahlt wird.

Im Normalfall sind Eltern nicht Altersrentner, wenn Ihre Sprösslinge noch unterhaltsberechtigt sind. Deshalb ist bei Euch das unglückliche Konstrukt, dass die Riesterrente eine ganz normale Rente ist - also Einkommen.

Du kannst die Höhe der Anrechnung prüfen lassen. Ein Einspruch kann ja nicht schaden, eventuell wird das korrigiert und auf einen längeren Zeitraum aufgeteilt. Grundsätzlich hat das Bafögamt alles richtig gemacht - die Rente ist zugeflossen, damit ist sie Einkommen - KEIN Vermögen.

  1. ist korrekt so,  es ist Einkommen 
  2. ist gerecht
  3. du könntest ja nebenher arbeiten, wie viele andere auch
  4. ich kann nicht verstehen, warum du dich beklagst,  denk mal in Ruhe nach dann wirst du evtl. einsehen, dass eben der finanzielle Hintergrund von dir und deiner Familie Grundlage für die Berechnung ist

Hallo,

die Riester-Einmalzahlung ist Einkommen nach dem Einkommenssteuergesetz (ist auch zu versteuern) und damit auch Einkommen nach Bafög, da Bafög sich auf §2 EstG bezieht.

Ist doch aber auch klar. Dein Vater hat wenig Einkommen - er kann dich nicht unterstützen. Dein Vater bekommt eine Einmalzahlung - er kann und muss dich unterstützen.

Das ist nun mal so. Eltern sind unterhaltspflichtig. Wenn Eltern Geld haben, müssen sie Unterhalt zahlen. Dein Vater hat jetzt eben erstmal mehr Geld durch die Einmalzahlung. Du kannst ja versuchen, mit der Bafögstelle zu verhandeln. Aber sie ist nicht dazu da, Deinem Vater Geld und Vermögen zu retten. Ich habe das Studium meines Sohnes voll selbst bezahlt, weil ich genügend verdient habe. Ich hätte das Geld auch gern mich verbraucht.

Jjoisjfiojdf19 
Beitragsersteller
 07.05.2020, 14:24

Mein Vater hat das bisher auch getan, nur hat er jetzt, da er wie gesagt in Rente gegangen ist, weniger Einkommen zur verfügung und kann mich somit auch nicht mehr im gleichen Umfang unterstützen. Das müsste sich m.E. auch im Baföganspruch niederschlagen.

Ich meine es kann ja nicht sein, dass man Vater erheblich weniger Einkommen hat und ich dann sogar noch weniger Bafög bekomme.

Es hat aber eine Einmalzahlung bekommen damit im Moment mehr Geld, als er mit dem höheren Einkommen hatte.

Woher ich das weiß:Recherche
Jjoisjfiojdf19 
Beitragsersteller
 07.05.2020, 14:47

Wie viel Geld jemand hat ist aber für die Bafögberechnung egal. Das Geld was auf Sparbücher oder Konten liegt ist auch nicht maßgebend. Es zählt ja eigentlich nur das Einkommen und das Einkommen meines Vaters ist seit dem Renteneintritt eben deutlich geringer.