Bafög: Ist eine Riester-Einmalauszahlung "Einkommen"?
Ich habe, da mein Vater in Rente gegangen ist und deswegen nun ein deutlich geringeres Einkommen hat, einen Aktualisierungsantrag gestellt.
Mit dem Renteneintritt wurde auch die Riesterrente fällig, hieraus erhält mein Vater ca. 100€ pro Monat. Zusätlich hat er sich einen Teil als Einmalauszahlung auszahlen lassen.
Das Bafög-Amt hat die Einmalzahlung als Einkommen gewertet, sodass ich jetzt wo mein Vater Rentner ist pro Monat 150€ WENIGER Bafög bekomme als zu der Zeit als mein Vater noch erwerbstätig war. (!! .. Das muss man sich mal vorstellen ...)
Nun habe ich gelesen, dass die Riestereinmalzahlung als Vermögen und nicht als Einkommen zu werten sei und deswegen eigentlich nicht in die Bafög Berechnung einfließen dürfte. Stimmt das?
Kann ein derartiger Bafög-Bescheid überhaupt korrekt sein? Ich meine es kann ja nicht sein, dass man Vater erheblich weniger Einkommen hat und ich dann sogar noch weniger Bafög bekomme.
5 Antworten
Es ist im Prinzip egal, ob es sich um eine Einmalzahlung handelt oder nicht. Das wird einfach auf das Jahr aufgeteilt, weil es in dem Jahr als Rente zugeflossen ist.
Beiträge zur Riesterrente mindern während der Ansparphase das Einkommen der Eltern und somit können sie u.U. unter dem Freibetrag des Einkommens bleiben, so dass überhaupt erst Bafög oder eine höhere Summe gezahlt wird.
Im Normalfall sind Eltern nicht Altersrentner, wenn Ihre Sprösslinge noch unterhaltsberechtigt sind. Deshalb ist bei Euch das unglückliche Konstrukt, dass die Riesterrente eine ganz normale Rente ist - also Einkommen.
Du kannst die Höhe der Anrechnung prüfen lassen. Ein Einspruch kann ja nicht schaden, eventuell wird das korrigiert und auf einen längeren Zeitraum aufgeteilt. Grundsätzlich hat das Bafögamt alles richtig gemacht - die Rente ist zugeflossen, damit ist sie Einkommen - KEIN Vermögen.
- ist korrekt so, es ist Einkommen
- ist gerecht
- du könntest ja nebenher arbeiten, wie viele andere auch
- ich kann nicht verstehen, warum du dich beklagst, denk mal in Ruhe nach dann wirst du evtl. einsehen, dass eben der finanzielle Hintergrund von dir und deiner Familie Grundlage für die Berechnung ist
Hallo,
die Riester-Einmalzahlung ist Einkommen nach dem Einkommenssteuergesetz (ist auch zu versteuern) und damit auch Einkommen nach Bafög, da Bafög sich auf §2 EstG bezieht.
Ist doch aber auch klar. Dein Vater hat wenig Einkommen - er kann dich nicht unterstützen. Dein Vater bekommt eine Einmalzahlung - er kann und muss dich unterstützen.
Das ist nun mal so. Eltern sind unterhaltspflichtig. Wenn Eltern Geld haben, müssen sie Unterhalt zahlen. Dein Vater hat jetzt eben erstmal mehr Geld durch die Einmalzahlung. Du kannst ja versuchen, mit der Bafögstelle zu verhandeln. Aber sie ist nicht dazu da, Deinem Vater Geld und Vermögen zu retten. Ich habe das Studium meines Sohnes voll selbst bezahlt, weil ich genügend verdient habe. Ich hätte das Geld auch gern mich verbraucht.
Mein Vater hat das bisher auch getan, nur hat er jetzt, da er wie gesagt in Rente gegangen ist, weniger Einkommen zur verfügung und kann mich somit auch nicht mehr im gleichen Umfang unterstützen. Das müsste sich m.E. auch im Baföganspruch niederschlagen.
Ich meine es kann ja nicht sein, dass man Vater erheblich weniger Einkommen hat und ich dann sogar noch weniger Bafög bekomme.
Es hat aber eine Einmalzahlung bekommen damit im Moment mehr Geld, als er mit dem höheren Einkommen hatte.
Wie viel Geld jemand hat ist aber für die Bafögberechnung egal. Das Geld was auf Sparbücher oder Konten liegt ist auch nicht maßgebend. Es zählt ja eigentlich nur das Einkommen und das Einkommen meines Vaters ist seit dem Renteneintritt eben deutlich geringer.