Darf ein Kind des Kindergartens verwiesen werden?

8 Antworten

ich würde aus dem bauch heraus sagen "ja, da ja kein bedarf mehr besteht". solche sonderplätze sollten wirklich den kindern vorbehalten sein, die sie auch brauchen. wenn mama zu hause ist, braucht das kind keinen sonderplatz "lange öffnungszeit" mehr

Nein, nicht generell. Aber die erweiterten Öffnungszeiten, das steht ja da, ist den Familien vorbehalten, die darauf angewiesen sind.

Sprich: Das Kind darf zum Beispiel von 08.00 bis 16.00 h in diesen Kindergarten, aber nicht darüber hinaus.

Ich sehe da auch keinen Bedarf, wenn die Mutter doch zuhause ist, dann kann sie doch auch ihr Kind am frühen Abend abholen.

Wenn ich ein zweites Mal schwanger wäre, würde ich sogar nur einen Halbtagsplatz belegen. Ist doch schön, wenn man sein Kind zuhause haben kann.

Kita-Plätze sind in Deutschland Mangelware, da sollte man schon Rücksicht nehmen und den Kindern den Vorrang geben, wo beide Elternteile aus beruflichen Gründen auf das erweiterte Angebot angewiesen sind.

lg Lilo

Hummmmel 
Beitragsersteller
 18.05.2017, 08:22

Es wäre kein Problem das Kind zu den üblichen Zeiten hin zu bringen und abzuholen. Aber es soll jetzt eine komplett neue Einrichtung gesucht werden.

Leider ist das ganze auch etwas "komplizierter", als es im ersten Moment erscheinen mag. Das Kind lebt zu 50% bei seinem Vater, und zu 50% bei seiner Mutter. Kindergarten ist in Ort A, Vater wohnt 5 km vom Kindergarten weg, Mutter arbeitete ca 5 km vom Kindergarten weg, Mutter wohnt aber ca 20 km vom Kindergarten weg.

Die Mutter möchte sowieso, dass das Kind jetzt in den Wohnort der Mutter zum Kiga wechselt. Der Vater möchte dies aber nicht, da es dann während der Woche nicht mehr möglich ist, dass das Kind beim Vater ist.

Natürlich kann man das. Die Warteliste ist in der Regel lang, für Eltern die dringend auf solch einen Platz angewiesen sind. Die Mutter jat ja jetzt Zeit genug und da gibt es nun mal auf den Platz kein Bedarf. Weiter sollten Kinder nicht unnötig abgeschoben werden

Wenn die Mutter den "besonderen Bedarf" nicht nachweisen kann, ist die Entscheidung des Kindergartens rechtens.

Hummmmel 
Beitragsersteller
 18.05.2017, 08:17

Das ist nicht das was ich hören wollte, aber danke :(

Komplett verweisen nicht,aber man kann die Mutter dazu verpflichten,das Kind zu den ortsüblichen Abholzeiten abzuholen,so das dieser erweiterte Platz für ein Kind frei gemacht wird,das diesen dringend braucht

Hummmmel 
Beitragsersteller
 18.05.2017, 08:18

Es wäre ja kein Problem das Kind zu den üblichen Zeiten abzuholen, aber das Kind muss jetzt die Einrichtung komplett wechseln.

Woelfin1  18.05.2017, 08:21
@Hummmmel

Da wird vorher noch einiges andere gelaufen sein,einfach so geht das nicht,es gibt einen Betreuungsvertrag.

Wenn sich die Einrichtung/Erzieher aber nicht mehr in der Lage sehen,dem Kind gerecht zu werden,weil ein riesen Krach mit den Eltern besteht,wird es so für das Kind besser sein

Hummmmel 
Beitragsersteller
 18.05.2017, 08:23
@Woelfin1

Ich habe weiter oben noch etwas ausführlicher die Situation beschrieben. Von einem Streit oder Krach wüsste ich nichts.

Woelfin1  18.05.2017, 08:35
@Hummmmel

Und ich vermute mal,das die Streitereien nun auch im KG ausgetragen werden.

Erst mal sollten die Eltern sich klar werden .Es ist mal wieder typisch....die Eltern streiten und das Kind muss es ausbaden.Solchen Eltern sollte ....ach,was soll es.

Ich denke,solch komplizierte Zusammenhänge lässt sich hier theoretisch nicht lösen.

Die Einrichtung wird dann schon ihre Gründe haben,die nichts mit den verlängerten Öffnungszeiten zu tun haben

Hummmmel 
Beitragsersteller
 18.05.2017, 09:32
@Woelfin1

Tja, so ist es nunmal, und leider viel zu oft :( Das Kind ist lieber beim Vater, aber mit dieser ganzen Sache wird ihm die Möglichkeit genommen, über längere Zeiträume bei seinem Vater zu sein :( Und ich kann nur daneben stehen und zusehen ...

Woelfin1  18.05.2017, 09:35
@Hummmmel

Das ist eine Sache fürs Jugendamt und der KG scheint da nur vorgeschoben.

Du scheinst die neue an Vaters Seite zu sein.....ein gut gemeinter Rat von mir:halte dich raus.Das geht nur die Eltern an.

Hummmmel 
Beitragsersteller
 19.05.2017, 11:42
@Woelfin1

Danke für deinen Rat, klar geht es im ersten Schritt nur die Eltern an, aber dann, im nächsten Schritt auch mich, denn auch ich lebe mit dem Kind zusammen und auch mir liegt etwas daran, dass es dem Kind und dem Vater gut geht. Auch mit trifft es, wenn wir den kleinen zur Mutter bringen und er weint, weil er nicht möchte. Von daher: raushalten ist einfacher gesagt als getan. Ich werde natürlich nicht das Jugendamt nach einem Termin fragen, und mich nicht mit der Mutter streiten, das ist nicht mein Thema, da hast du recht, aber ich kann dem Vater stärkend und beratend zur Seite stehen.