Arbeitgeber behält privaten USB-Stick ein
Hallo,
der EX-Arbeitgeber hat den privaten USB-Stick seines Mitarbeiteres nach Kündigung einbehalten. Grund: Er möchte ihn 4-6Wochen einbehalten um evtl. Regress zu stellen, falls am benutzen PC Viren auftreten oder irgendetwas mit Kundendaten passiert. Sachverhalt: der Mitarbeiter hat auf dem USB-Stick Kundenbriefe für Geburtstage und die dazugehörige Excel-Tabelle mit Kundennamen und Geburtstag. Von zu Hause aus, hatte er diese Briefe immer vorbereitet und geschrieben, da auf der Arbeit die Zeit nicht dafür da war. Im Arbeitsvertrag stand nichts davon,daß private externe Speichermedien nicht verwendet werden dürfen. Der Computer ist für jeden Mitarbeiter frei zugänglich, die USB-Anschlüße sind nicht gesperrt. Frage: Darf der Ex-Arbeitgeber den USB-Stick einbehalten? Kann der Mitarbeiter den Arbeitgeber auf Herausgabe des USB-Stick mit einer Frist anschreiben? Lohnt es sich evtl. damit zum RA zu gehen? Es sind nicht nur die Kundendaten auf dem Stick, diese könnten ja problemlos im beisein aller beteiligten gelöscht werden,sondern auch private daten, wie urlaubsfotos. Vielen Dank vorab für die Antworten.
13 Antworten
Der Arbeitgeber hat ein Anrecht darauf alle Daten, die im Zusammenhang mit der Arbeit stehen, zu erhalten.
Es ist aber nicht vertretbar dass der Arbeitgeber den privaten USB-Stick einbehält.
Die Argumentation bezüglich eventueller Regressforderungen falls am benutzten PC Viren auftreten oder falls etwas mit den Kundendaten passiert ist an den Haaren herbeigezogen. Für was gibt es eigentlich Anti Viren Programme?
Ich würde an Ihrer Stelle den Arbeitgeber mündlich dazu auffordern die Kundendaten entweder zu löschen, oder auf einen anderen USB-Stick zu kopieren und den Stick zeitnah auszuhändigen.
Verweigert der Arbeitgeber dies, dann können Sie Ihren Arbeitgeber schriftlich abmahnen. Fordern Sie eine zeitnahe Rückgabe (Frist setzen) des USB-Sticks. Weisen Sie auf die Wichtigkeit der privaten Daten auf dem USB-Stick hin und dass diese für Sie unersetzlich sind. Für den Fall dass der Arbeitgeber die Frist verstreichen lässt drohen Sie rechtliche Schritte an. Das Mahnschreiben senden Sie am besten per Einschreiben mit Rückschein zu.
Sie müssen allerdings bedenken, dass der Arbeitgeber sich womöglich "rächen" will und Ihnen ein schlechteres Zeugnis reinwürgt.
Sie müssen letztendlich selbst entscheiden wieviel Einsatz der USB-Stick Ihnen wert ist, oder ob Sie mit einer Rückgabe nach 4 bis 6 Wochen leben können.
Peter Kleinsorge
Ich wollte darauf hinweisen dass die Gefahr besteht dass der Arbeitgeber sich rächen will, zumal der USB-Stick, für sich alleine genommen, keinen hohen Wert hat, so dass es durchaus überlegenswert sein kann die 4 bis 6 Wochen zu warten.
Mit Arbeitszeugnissen kenne ich mich ganz gut aus. Ganz so einfach ist es nicht ein wunschgemäßes Arbeitszeugnis einzuklagen. Nur wenn das Arbeitszeugnis wirklich schlecht ist, muss der Arbeitgeber beweisen dass die Bewertung gerechtfertigt ist.
Bereits bei einem durchschnittlichen Zeugnis muss der Arbeitnehmer beweisen dass er eine bessere Bewertung verdient hat.
Beim Schreiben von Arbeitszeugnissen ist der Arbeitgeber in erster Linie der Wahrheit verpflichtet, auch wenn das Zeugnis wohlwollend formuliert sein soll.
Wie tom2302 sich dann anhand der Hinweise letztendlich entscheidet, bleibt Ihm überlassen.
Peter Kleinsorge
Der Arbeitgeber kann den Arbeitnehmer ganz allgemein zu Schadensersatz auffordern. Selbstverständlich kann niemand einfach Kundendaten auf einen privaten Stick speichern. Das könnte genau so gut als Versuch des Datenklaus gewertet werden. Von der Virengefahr abgesehen, hat ein privates Speichermedium am Arbeitsplatz nichts verloren. Wenn er klagt, kann das ganz schnell ein Schuss werden, der nach hinten losgeht.
Das ist auch Dummheit private Daten und Geschäftsdaten auf einem Stick zu speichern.Allerdings kann man mit dem Arbeitgeber vereinbaren,wie in diesem Fall,das man von Zuhause aus damit arbeiten darf.Es bedarf der Zustimmung des Arbeitgebers.Hat er den Arbeitgeber nicht gefragt und es war seine Idee von Zuhause aus damit zu arbeiten,hat dann natürlich der Arbeitgeber Recht den Stick einzubehalten.
Blöde sache, er darf der Stick nicht einbehalten, da kein Firmeneigentum, außerdem gilt die Informationssicherheit, sowie der Privatrechtliche Teil. Herausgabe verlangen (warum hat er denn überhaupt den Stick ausgehändigt) , sofortige Herausgabe verlangen , ohne Frist, wenn nicht wird die Sache schwierig / Nachweispflicht über gelöschte 7 geänderte daten , oder auch private Bilder
Die Sachlage ist nicht so einfach,da immerhin Firmendaten drauf sind und damit Schaden anrichten kann.
Doch, sie ist sogar sehr einfach! Die Daten kann man löschen und mit neuen überschreiben. Bei einem Flash-Speicher sind die Daten absolut weg, wenn man die Zellen mit anderen Daten beschreibt. Bestenfalls in spezialisierten Laboren (das dürfte dann langsam in Richtung Geheimdienst gehen), kann man vielleicht noch einige Daten reproduzieren. Wäre mir allerdings neu...
Es ist nicht rechtmäßig, den Stick einzubehalten. Er ist nicht Eigentum des Unternehmens und die Daten können kopiert und auf dem Stick gelöscht werden. Zur Vorbeugung bzw. der Überprüfug auf Viren gibt es Virenscanner, es besteht keine Notwendigkeit, den Stick einzubehalten.
klar darf er den stick einbehalten. Ähmm hallo der inhalt auf diesem stick sind daten der firma und wenn der chef nichts wusste, man darf nicht ohne klärung des chefs solche daten daheim bearbeiten auch wenn die zeit fehlt da es hier rechtliche probleme bzgl. datenschutz, datensicherung etc. geben kann und sich aufregen weil der chef den usb stick einbehält tzz die kosten nicht die welt und dann lieber schnell zum arbeitsamt
Wenn Du den Text richtig gelesen hättest, geht es im Wesentlichen nicht um den Stick, sondern um die privaten Daten darauf.
Weiterhin können die Daten der Firma problemlos gelöscht werden, womit jeglicher Grund für den Einbehalt entfällt.
Ausserdem, ist die Anwesenheit von Firmendaten auf dem Stick kein Grund dafür, dass das Unternehmen Eigentum an der Hardware erwirbt.
Wegen einem schlechteren Arbeitszeugniss würde ich mir keine Sorgen machen. Der Arbeitgeber ist ja dazu verpflichtet, es positiv und dem Arbeitnehmer gegenüber wohlwollend zu schreiben. Es gibt zudem auch die Möglichkeit, Arbeitszeugnisse überprüfen zu lassen, da einige negative Dinge "zwischen den Zeilen" geschrieben sind und für den Laien nicht unbedingt erkennbar sind.
MfG