Arbeitgeber behält privaten USB-Stick ein

13 Antworten

Der Arbeitgeber hat ein Anrecht darauf alle Daten, die im Zusammenhang mit der Arbeit stehen, zu erhalten.

Es ist aber nicht vertretbar dass der Arbeitgeber den privaten USB-Stick einbehält.

Die Argumentation bezüglich eventueller Regressforderungen falls am benutzten PC Viren auftreten oder falls etwas mit den Kundendaten passiert ist an den Haaren herbeigezogen. Für was gibt es eigentlich Anti Viren Programme?

Ich würde an Ihrer Stelle den Arbeitgeber mündlich dazu auffordern die Kundendaten entweder zu löschen, oder auf einen anderen USB-Stick zu kopieren und den Stick zeitnah auszuhändigen.

Verweigert der Arbeitgeber dies, dann können Sie Ihren Arbeitgeber schriftlich abmahnen. Fordern Sie eine zeitnahe Rückgabe (Frist setzen) des USB-Sticks. Weisen Sie auf die Wichtigkeit der privaten Daten auf dem USB-Stick hin und dass diese für Sie unersetzlich sind. Für den Fall dass der Arbeitgeber die Frist verstreichen lässt drohen Sie rechtliche Schritte an. Das Mahnschreiben senden Sie am besten per Einschreiben mit Rückschein zu.

Sie müssen allerdings bedenken, dass der Arbeitgeber sich womöglich "rächen" will und Ihnen ein schlechteres Zeugnis reinwürgt.

Sie müssen letztendlich selbst entscheiden wieviel Einsatz der USB-Stick Ihnen wert ist, oder ob Sie mit einer Rückgabe nach 4 bis 6 Wochen leben können.

Peter Kleinsorge

MuFu2503  19.05.2010, 13:00

Wegen einem schlechteren Arbeitszeugniss würde ich mir keine Sorgen machen. Der Arbeitgeber ist ja dazu verpflichtet, es positiv und dem Arbeitnehmer gegenüber wohlwollend zu schreiben. Es gibt zudem auch die Möglichkeit, Arbeitszeugnisse überprüfen zu lassen, da einige negative Dinge "zwischen den Zeilen" geschrieben sind und für den Laien nicht unbedingt erkennbar sind.

MfG

Kleinsorge  19.05.2010, 13:50
@MuFu2503

Ich wollte darauf hinweisen dass die Gefahr besteht dass der Arbeitgeber sich rächen will, zumal der USB-Stick, für sich alleine genommen, keinen hohen Wert hat, so dass es durchaus überlegenswert sein kann die 4 bis 6 Wochen zu warten.

Mit Arbeitszeugnissen kenne ich mich ganz gut aus. Ganz so einfach ist es nicht ein wunschgemäßes Arbeitszeugnis einzuklagen. Nur wenn das Arbeitszeugnis wirklich schlecht ist, muss der Arbeitgeber beweisen dass die Bewertung gerechtfertigt ist.

Bereits bei einem durchschnittlichen Zeugnis muss der Arbeitnehmer beweisen dass er eine bessere Bewertung verdient hat.

Beim Schreiben von Arbeitszeugnissen ist der Arbeitgeber in erster Linie der Wahrheit verpflichtet, auch wenn das Zeugnis wohlwollend formuliert sein soll.

Wie tom2302 sich dann anhand der Hinweise letztendlich entscheidet, bleibt Ihm überlassen.

Peter Kleinsorge

Der Arbeitgeber kann den Arbeitnehmer ganz allgemein zu Schadensersatz auffordern. Selbstverständlich kann niemand einfach Kundendaten auf einen privaten Stick speichern. Das könnte genau so gut als Versuch des Datenklaus gewertet werden. Von der Virengefahr abgesehen, hat ein privates Speichermedium am Arbeitsplatz nichts verloren. Wenn er klagt, kann das ganz schnell ein Schuss werden, der nach hinten losgeht.

Gelehrter  19.05.2010, 10:12

Das ist auch Dummheit private Daten und Geschäftsdaten auf einem Stick zu speichern.Allerdings kann man mit dem Arbeitgeber vereinbaren,wie in diesem Fall,das man von Zuhause aus damit arbeiten darf.Es bedarf der Zustimmung des Arbeitgebers.Hat er den Arbeitgeber nicht gefragt und es war seine Idee von Zuhause aus damit zu arbeiten,hat dann natürlich der Arbeitgeber Recht den Stick einzubehalten.

Blöde sache, er darf der Stick nicht einbehalten, da kein Firmeneigentum, außerdem gilt die Informationssicherheit, sowie der Privatrechtliche Teil. Herausgabe verlangen (warum hat er denn überhaupt den Stick ausgehändigt) , sofortige Herausgabe verlangen , ohne Frist, wenn nicht wird die Sache schwierig / Nachweispflicht über gelöschte 7 geänderte daten , oder auch private Bilder

Gelehrter  19.05.2010, 10:16

Die Sachlage ist nicht so einfach,da immerhin Firmendaten drauf sind und damit Schaden anrichten kann.

DiplIngo  19.05.2010, 10:36
@Gelehrter

Doch, sie ist sogar sehr einfach! Die Daten kann man löschen und mit neuen überschreiben. Bei einem Flash-Speicher sind die Daten absolut weg, wenn man die Zellen mit anderen Daten beschreibt. Bestenfalls in spezialisierten Laboren (das dürfte dann langsam in Richtung Geheimdienst gehen), kann man vielleicht noch einige Daten reproduzieren. Wäre mir allerdings neu...

Es ist nicht rechtmäßig, den Stick einzubehalten. Er ist nicht Eigentum des Unternehmens und die Daten können kopiert und auf dem Stick gelöscht werden. Zur Vorbeugung bzw. der Überprüfug auf Viren gibt es Virenscanner, es besteht keine Notwendigkeit, den Stick einzubehalten.

klar darf er den stick einbehalten. Ähmm hallo der inhalt auf diesem stick sind daten der firma und wenn der chef nichts wusste, man darf nicht ohne klärung des chefs solche daten daheim bearbeiten auch wenn die zeit fehlt da es hier rechtliche probleme bzgl. datenschutz, datensicherung etc. geben kann und sich aufregen weil der chef den usb stick einbehält tzz die kosten nicht die welt und dann lieber schnell zum arbeitsamt

DiplIngo  19.05.2010, 10:15

Wenn Du den Text richtig gelesen hättest, geht es im Wesentlichen nicht um den Stick, sondern um die privaten Daten darauf.

Weiterhin können die Daten der Firma problemlos gelöscht werden, womit jeglicher Grund für den Einbehalt entfällt.

DiplIngo  19.05.2010, 10:30
@DiplIngo

Ausserdem, ist die Anwesenheit von Firmendaten auf dem Stick kein Grund dafür, dass das Unternehmen Eigentum an der Hardware erwirbt.