Wie wird das ALG 1 berechnet, nach 6wöchiger Beschäftigungsdauer?

4 Antworten

Wenn du nur 6 Wochen gearbeitet hast, hast du keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Anspruch hat Du nach 12 Monaten Arbeit am Stück!

Hallo, ich glaube du vergisst, das man ALG1 nur bekommt wenn man zuvor mind. 12 Monate in einem Beschäftigungsverhältnis war.

Nein, man rechnet wieder den Schnitt der letzten Monate. Lass es dir vom Amt noch mal richtig erklären.

Nach 6 Wochen wird hier gar nichts neu berechnet,weil du dir keine neue Anwartschaftszeiten erarbeitet hast !

Solltest du noch einen alten Anspruch haben,dann bekommst du diesen weiter gezahlt.

Es gab bis zum 31.12.2014 die so genannte verkürzte Anwartschaftszeit,da musste man nicht unbedingt innerhalb von 2 Jahren min. 12 Monate ( 360 Tage ) versicherungspflichtig gewesen sein,sonder bei bestimmter Voraussetzung nur 6 Monate bzw. 180 Tage und dann hätte man einen Anspruch von 3 Monaten = 90 Tagen erworben.