Festetzung Kindergartenbeitrag bei Insolvenz?
Ich befinde mich seit 2 Jahren in der Privatinsolvenz. Gehe arbeiten und werde auch gepfändet. Jetzt kam mein kleiner Sohn in den Kindergarten und der Beitrag wurde auch festgelegt! Jetzt wurde aber das Gesamte Einkommen als Bemessungsgrundlage genommen. Ist das richtig so? Muss da nicht das zur Verfügung stehende Einkommen genommen werden?
1 Antwort
Hallo, dass kommt auf das entsprechende Kifög des jeweiligen Bundeslandes und die Gebührensatzung der Kommune an. In vielen Bundesländern ist der Beitragssatz einkommensunabhängig, solange nicht staatliche Zuschüsse bezahlt werden. Dann allerdings ist das Einkommen (also alles) ausschlaggebend. Warum sollst du bevorzugt werden, nur weil du mal Schulden gemacht hast die zur INSO führten. Wenn jeder auf diesem Tripp fahren würde, könnten wir den privaten Anteil an der Kinderbetreuung gleich abschaffen.