Offene Ganztagsschule fordert Bescheinigung über eine Erwerbstätigkeit

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es kommt glaub ich darauf an wie lange dein kind dann insg betreut werden darf. bei uns zb von 3-5 h, 5-7 h, 7-9 h oder über 9h. allerdings muss sich daraus die notwendigkeit ergeben. wenn man nur 6 h arbeitet, braucht man keinen über 9h platz. das wollen die prüfen, weil sich daran ja auch die kosten letztendlich festmachen lassen.

igeppa 
Beitragsersteller
 22.01.2015, 06:17

Hallo Maloiya,

vielen Dank für Deine Antwort! Kann ich auch gut nachvollziehen und hab auch in die gleiche Richtung schon gedacht.. Ich war nur verwirrt, nachdem ich vom Kindergarten aus das so kenne, dass ich die Betreungszeit immer selbst festlegen konnte.. Weißt Du denn, wem da die Notwendigkeit deutlich gemacht werden soll? Dem Träger, der Schule oder andere Stellen, die mit den Kosten zu tun haben? (wer hat eigentlich genau mit den Kosten zu tun? ausser die Eltern..)

Danke Dir nochmal :)

Maloiya  25.01.2015, 09:22
@igeppa

ich kann nur sagen wie es in berlin ist: da erklärt man es gegenüber dem jeweiligen bezirksamt, das ja auch teilweise für die kosten aufkommt, die nicht vom einkommen gedeckt werden können. der "gutschein", den man bekommt, gibt man dann beim träger des hortes ab. das handhabt aber jede kommune unterschiedlich.

KANN sie schon, hihi.

igeppa 
Beitragsersteller
 22.01.2015, 06:26

Hallo Saramos,

heißt das für Dich, daß sie kann aber ich der Antwort nicht verbindlich nachkommen muss? Man sagte mir inzwischen, daß es einen Beschluss darüber auf einer Schulkonferenz gab, wobei ich immer dachte, dass die Schule und die OGS da getrennt sind..

Bin etwas verwirrt und würde mich über eine weitere Erläuterung von Dir freuen!