Fahrzeug geschäftlich 100% steuerlich absetzen
Guten Abend,
ich würde meinen Geschäftswagen 100% steuerlich abzusetzten wollen ohne ein Fahrtenbuch zu führen. Für die Privatfahren würde noch ein entsprechendes Fahrzeug zur Verfügung stehen, dass auf mich angemeldet ist.
- Muss bei einer 100% steuerlicher absetzbar zwingend ein Fahrtenbuch geführt werden oder ist dies Aufgrund eines Zweitwagens nicht notwendig?
- Gibt es Einschränkungen bezüglich des Neuwagenwertes, wenn der Geschäftswagen einen Neupreis von über 100.000 € hätte und der Privatwagen unter 10.000 € liegt? Hatte im Internet teilweise davon gelesen, dass das Finanzamt teilweise die Neuwagenpreise von Geschäftlich und Privat in Verhältnisse setzt. Aber als Unternehmer kann mir ja letzendlich nicht verboten werden mit einem hochwertigen Fahrzeug Kundentermine warzunehmen und privat letzendlich einfacher unterwegs zu sein?
5 Antworten
Meines Wissens gibt es nur die Möglichkeit, es 100 % steuerlich abzusetzen, aber nur mit Führung eines Fahrtenbuchs.
Dies war eigentlich auch meine Auffassung. Ein Bekannter gab mir dann den Hinweis, dass beim Führen eines Zweitwagen das Fahrtenbuch dann nicht mehr notwendig ist. Dieser hat sogar den Zeitwagen mit 50% geschäftlich geltend gemacht. Aber ich kann mir vorstellen, dass sich da rechtlich etwas geändert hat und das Finanzamt entsprechende Änderungen vorgenommen hat.
Zu 100% als Betriebsausgabe meinst Du wohl, oder? Das andere ist der Eigenverbrauch = die private Nutzung.
Es ist ein weit verbreiteter Irrglaube, dass das Vorhandensein eines privat angemeldeten Fahrzeugs die Annahme, der Firmenwagen werde nicht privat genutzt, verhindert.
Du musst den Beweis führen, dass das Firmenauto keine private Nutzung hat und das geht nur mit einem ordentlichen Fahrtenbuch. Hast Du keines, wird Dir bei einer Betriebsprüfung immer die Privatnutzung unterstellt werden. Hast Du ein unordentliches Fahrtenbuch, auch.
Hatte im Internet teilweise davon gelesen, dass das Finanzamt teilweise die Neuwagenpreise von Geschäftlich und Privat in Verhältnisse setzt.
Tja, warum wohl? Es kann Dir nicht verboten werden, mit einem hochpreisigen Firmenwagen Deine Kunden aufzusuchen. Das Finanzamt muss aber auch nicht glauben, dass Du privat nur mit dem Kleinwagen fährst.
Es gilt die Beweislastumkehr, d. h. beweisen musst Du - nicht das Finanzamt.
Einen Geschäftswagen kannst du, solange du ihn 100%ig betrieblich nutzt immer zu 100% absetzen. Fahrtenbuch hin oder her. Das Problem liegt immer in der Privatnutzung. Ohne Fahrtenbuch müsstest du 1% des Bruttolistenpreises pro Monat gewinnerhöhend buchen und ggf. auf verumsatzsteuern WENN du die Karre denn Privat nutzt.
Wenn du nun sagst privat hab ich aber ein anderes Auto ist das ERSTMAL kein Problem, dann würde auch die 1% Regel wegfallen. Wenn da nun aber solch Preisliche und Qualitative unterschiede sind, sprich Geschäftsauto 100000€ Lamorghini und privat 10000€ Fiesta, da sagt jedes Finanzamt "Läuft nich" du fährst auch privat mit dem dicken Schlitten.
Sprich bei sowas kommste um die 1% Regel nich rum.
Fahrtenbuch rührst du besser gar nicht an, denn es wird JEDES Fahrtenbuch bei einer Betriebsprüfung auseinaandergenommen und IRGENDWAS wird immer gefunden. Ein fehlender, oder falscher Eintrag, eine Seite nicht reingeheftet, bam, verworfen. Die Finanzverwaltung hat hier das Ziel, kein Fahrtenbuch mehr zu genehmigen. Das sagt dir jeder Referent auf Lohnsteuerseminaren.
Deine Ausführungen sind so nicht ganz korrekt, auch bei einem vorhandenen Zweitwagen wird die 1%- Regelung angewandt, wenn kein Fahrtenbuch vorliegt. Es sei denn es handelt sich um ein eindeutig privat nicht nutzbares Fahrzeug z.B. Werkstattwagen
Die Fahrtenbuchregelung hat mit dem Bruttolistenpreis nichts zu tun. Der ist Bemessungsgrundlage für die 1% Regelung.
Hallo,
kuck doch mal hier: http://www.steuerberater-muenchen.de/steuerlexikon/item/fahrtenbuch/ Evtl. hilft Dir das weiter.
Gruß
Muss bei einer 100% steuerlicher absetzbar zwingend ein Fahrtenbuch geführt werden
Ja, und zwar ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch!
Ein Zweitwagen schließt doch nicht zwingend die Privatnutzung des Geschäftswagens aus!
Dein Geschäftswagen darf durchaus auch ein Luxusmodell sein, die Wahrscheinlichkeit, dass der Sachbearbeiter bei der Veranlagung umso genauer hinschaut, ist dann natürlich ungleich höher als bei einem üblichen Gefährt.
Im Übrigen rate ich dir in Steuersachen nicht so viel Wert auf das zu geben, was Bekannte meinen und denken zu wissen. Jeder Steuerfall ist anders. Verlässliches erfährst du von Profis, auch Steuerberater genannt. ;-)
Guten Abend,
erstmal vielen Dank für deine Antwort. Wird bei der Fahrtenbuchregelung der Brutto Listenneupreis oder der Kaufpreis des Fahrzeuges als Berechnungsgrundlage genommen ?
Bei der Fahrtenbuchmethode werden die tats. Kosten ermittelt, also AfA, Reparaturen, Tanken, Parken usw. Von welcher Berechnungsgrundlage sprichst du?
@audianer1977
Zur Ermittlung des individuellen Kilometerwerts brauchst Du den Kaufpreis, bzw. die jährl. Abschreibung davon + Benzinkosten, Steuern, Versicherung, Parkplatzmiete- u. gebühr usw.
Guten Abend,
erstmal vielen Dank für deine Antwort. Wird bei der Fahrtenbuchregelung der Brutto Listenneupreis oder der Kaufpreis des Fahrzeuges als Berechnungsgrundlage genommen ?