Steuer - Vereinsauto zur privaten Nutzung

1 Antwort

Es muß erst einmal Dein Status geklärt werden:

Bist Du Arbeitnehmer (Minijob)?

Bist Du (vermeintlich) selbständiger Übungsleiter?

Liegen die Voraussetzungen des "Freier Mitarbeitervertrag für Übungsleiter / Sport" vor, der gemeinsam von der Deutschen Rentenversicherung und den Sportverbänden für Mannschaftsportarten durch Sonderregelung ins Leben gerufen wurde = bis 650 €/Monat sozialversicherungsfrei - siehe Link auf

http://www.lsb-berlin.net/angebote/verbands-und-vereinsberatung/12-verein-als-arbeitgeber/mustervertraege/freier-mitarbeitervertrag-uel-sport/

Ist das Fahrzeug dem ideellen Bereich zuzuordnen?

Die 1%-Regel greift nur bei Arbeitnehmern; wenn z. B. Minijob dann 1%-Regel.

Gegenstände des ideellen Bereiches eines Vereins dürfen grundsätzlich nicht unentgeltlich den Vereinsmitgliedern zur privaten Nutzung zur Verfügung gestellt werden.

Eine entgeltliche Überlassung wäre ein wirtschaftllicher Geschäftsbetrieb ggf. mit umsatzsteuer- körperschaftsteuer- und gewerbesteuerrechtlichen Auswirkungen.

Ein Verzicht auf die Aufwandsentschädigung könnte, unter Beachtung der genau vom Finanzamt vorgeschriebenen Verfahrensweise, als Aufwandsspende von Dir einkommensteuerrechtlich geltend gemacht werden.

Badger07 
Beitragsersteller
 10.04.2015, 17:39

Hallo!

Vielen Dank erstmal für Ihre Antwort. Ich war leider in Urlaub und konnte mich nicht früher melden....

Zu meiner Person:

Ich bin normaler Arbeitnehmer(Steuerklasse 1). Für meine Arbeit in dem Verein bin ich als selbständiger Übungsleiter ohne Anstellungsvertrag tätig. Meine Übungsleitervergütung entspricht auch genau den 2400€ im Jahr- also 200€ im Monat.

Das Fahrzeug wäre auch dem Zweckbetrieb zuzuordnen.

Ich habe jetzt im Internet gelesen, dass das Fahrzeug als Selbständiger über 50% für den Verein genutzt werden muss. Heißt ja, dass es für mich mit der 1% Regelung nicht funktioniert.

Ich könnte jetzt also entweder als Arbeitnehmer beim Verein angestellt werden- dann greift die 1% Regelung wieder oder der Verein zahlt mir weiterhin die Pauschale wie bisher und das Auto wird mir für die Privatnutzung in Rechnung gestellt, oder?

DerSchopenhauer  14.04.2015, 07:30
@Badger07

Das siehst Du richtig:

Als selbständiger Übungsleiter kann die 1%-Regel nicht angewendet werden; die Privatnutzung müsste in Rechnung gestellt werden - die Vergütung muß angemessen sein (0,30 €/km + anteilige Kosten AfA, Versicherung etc.) - das wäre dann ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb für den Verein...

Ich rate aber von einer solchen dauerhaften Überlassung des Fahrzeugs zur privaten Nutzung ab.

DerSchopenhauer  05.04.2015, 12:37

Bei Minijob: die 1%-Regel + Vergütung dürfen zusammen nicht 450 € überschreiten.