Arbeitslosengeld 1 - muss ich jede Arbeit annehmen?
Guten Tag,
kurzer Sachverhalt:
-seit 7 Wochen arbeitssuchend mit vorher durchschnittlichen Lohn 2100 Euro.
Amt schickt ständig Vermittlungsvorschläge ausschließlich von privaten Vermittlern.
Diese würden mir rund 1200 Brutto zahlen. 900 Euro weniger als ich also vorher hatte. Muss ich dies annehmen?
Gibt es eine gesetzliche Grundlage dafür, wann ich was annehmen muss? Vielleicht auch abhängig von der Dauer der Arbeitslosigkeit?
11 Antworten
lt §140 SGB III kann man in den ersten drei monaten der arbeitslosigkeit alle arbeitsplätze ablehnen, bei denen man weniger als 80% des zur Berechnung herangeozogenen bruttolohns des letzten arbeitgebers verdient (siehe Arbeitslosengeldbescheid). ab dem vierten bis zum ende des 6 monats kann man alles ablehnen, wenn man weniger als 70% des zu Grunde gelegten Bruttolohns des letzten Arbeitgebers verdienen soll. und ab dem 7. monat kann man alle arbeit ablehnen, bei der man abzgl der werbungskosten (fahrten zur arbeit etc) netto weniger verdienen soll als man arbeitslosengeld verdient fall 1) 2100 brutto - mind 80% = 1680 euro brutto fall 2) 2100 brutto - mind 70% = 1470 euro brutto fall 3) 1200 brutto ZAf = 954 netto. hiervon zieht man werbungskosten ab (fahrt zur arbeit etc) bleibt dann weniger übrig als du arbeitslosengeld bekommst, dann kannst du das angebot ablehnen http://dejure.org/gesetze/SGB_III/140.html
Das scheint leider Usus beim Arbeitsamt zu sein. Die interessieren sich nicht dafür, was mit dir passiert. Sobald du nicht mehr über das Arbeitsamt betreut wirst, wirst du auch nicht mehr als Arbeitsloser in deren Statistik geführt. So werden die Zahlen geschönt.
Erwarte keine Arbeitsvorschläge vom Amt. Wenn Jobs angeboten werden, sind diese entweder wie in deinem Fall unterbezahlt oder bei der Zeitarbeit/privaten Vermittlern.
Wenn du mit den Sachbearbeitern nicht zufrieden bist, wende dich an den Leiter der Geschäftsstelle und trage ihm dein Anliegen an. Lässt auch dieser dich hängen --was ich mir nicht vorstellen kann-- solltest du die Foren mal aufsuchen, die Blondyhamburg vorgeschlagen hat. Eine weitere Alternative wäre, die Hauptstelle des Arbeitsamtes in Nürnberg anzuschreiben.
Wenn dir das Amt ständig Vermittlungsvorschläge schickt, wäre es ratsam, dass du den einen oder anderen Vorschlag annimmst. Auch wenn du weniger verdienst, als zuvor. Die gesetzliche Grundlage dürfte wohl die sein, dass du nicht untätig bleiben darfst, wenn du Vorschläge bekommst und keine berücksichtigst. Das könnte dann zu einer Sperrfrist für das ALG 1 führen. Am besten du bewirbst dich selber und hoffst auf eine passende Arbeitsstelle. Das Amt macht dir Vorschläge, um dich aus der Arbeitslosenliste streichen zu können. Ob dir die Arbeit passt oder nicht, dir das Einkommen zusagt, interessiert das Amt eher weniger. Ich würde mich mal bei der einen oder anderen Stelle bewerben. Auch wenn du keine der Angebote annimmst, hast du wenigsten Bereitschaft gezeigt. Oftmals bieten die Ämter Arbeitsstellen an, für die der Arbeitslose absolut nicht geeignet ist. Kenne das aus meinem Bekanntenkreis. Da sollte ein gelernter Aussenhandelskaufmann eine Gruppe Arbeitsloser jeden Tag zu Mäharbeiten fahren und im Bedarfsfall auch die Mähmaschine reaparieren. Zugleich wurde ihm auch gesagt, dass diese Gruppe keine einfache sei, da es einige sind, die dem Alkohol sehr zusprechen und der Umgang nicht unproblematisch sei. Solche Angebote muss man nicht annehmen.
Alles musst Du nicht arbeiten, aber eine ganze Menge. Weniger Lohn als vorher ist z.B. gar kein Argument. Es kommt nur darauf an, ob der angebotene Lohn dem "ortsüblichen" (i.d.R. Tarif) weitgehend entspricht, d.h. nicht um mehr als 30 Prozent unterschreitet.
Du machst Dir aber unnötig Schwierigkeiten, wenn Du darüber herum streitest, was Du ablehnen darfst oder nicht. Lehne einfach nichts ab.
Wenn es doch mal zu einem Bewerbungsgespräch kommt, machst Du da, wo Du nicht arbeiten willst, das eben durch die Blume deutlich. Heute bewerben sich auf jede Stelle viel zu viele Bewerber, als dass irgendeiner genommen würde, der nicht unbedingt will.
solange du alg 1 beziehst, hast du das recht auf einen dir angemessenen job (auch finanziell) dazu hast du ja schließlich auch geld in deine arbeitslosenversicherung gezahlt.
ich würde widerspruch gegen die vermittlungsvorschläge einlegen,dann wird dein fall von der rechtsabteilung bearbeitet.
es gibt im net diverse alg-foren wo du dich informieren kannst, notfalls würde ich einen anwalt einschalten. so geht es ja nun mal gar nicht! erst 7 wochen arbeitslos und schon wirst du schikaniert?