Grundbuch - Vorkaufsrecht der Bundesrepublik

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Natürlich muß der Kauf jemandem zur Kenntnis gebracht werden, nämlich dem Inhaber des Vorkaufsrechtes. Wenn der Kaufvertrag unterschrieben ist, wird der Notar diesen dem Inhaber des Vorkaufsrechtes vorlegen und eine Erklärung anfordern, ob das Vorkaufsrecht genutzt werden soll oder nicht. Erst wenn diese Erklärung vorliegt, macht der Notar weiter, in der einen oder anderen Richtung.

esseling 
Beitragsersteller
 27.05.2015, 10:02

Perfekt, danke, das wollte ich wissen.

Mal interessehalber als "Masterfrage". Was ist denn jetzt in diesem Sinne "Die Bundesrepublik Deutschland" und was wäre die Adresse?

Tatsächlich "Bundeskanzlerplatz 1, Berlin"? WIe ist da die Praxis?

dervagabund  27.05.2015, 16:06
@esseling

Die Bundesrepublik Deutschland ist die Bundesrepublik Deutschland. Üblicherweise wird sie verteten durch eine Behörde, meistens Bundesbehörden oder einen Bundesminister. Der Notar sollte wissen, wie er herausbekommt, wen er anschreiben muß.

da muß man niemanden informieren! Das macht der Notar. Zu 99,99% wird aber kein Recht in Anspruch genommen. Das sind noch alte Verträge von ehemaligen Beamten

esseling 
Beitragsersteller
 27.05.2015, 09:58

Danke für Deine Antwort. Was meinst Du mit " Das sind noch alte Verträge von ehemaligen Beamten" ?

Das Vorkaufrecht der Gemeinden ist mir bekannt und besteht bei fast allen Grundstücken. Ein dingliches Vorkaufrecht der Bundesrepublik höre ich zum 1. mal. 

Beim Verkauf passiert vordergründig nichts, nur sollte man den ev. Käufer in Kenntnis setzen. Es ist auch nicht wertmindernd, sondern der Inhaber des Vorkaufsrecht wird vom Notar in Kenntnis gesetzt und um Entscheidung gebeten.

Mismid  04.06.2015, 22:45

die Bundesrepublik steht drin, wenn es ein Bundesgrundstück ist, zum Beispiel ehemalige Eisenbahnergrundstücke, Militärgrundstücke usw

esseling 
Beitragsersteller
 27.05.2015, 09:57

Danke für die Antwort. Die BR Deutschland ist tatsächlich explizit eingetragen (Abt II ẃenn ich mich nicht irre)