Grundbuch - Vorkaufsrecht der Bundesrepublik
Hallo, wir haben bei der Durchsicht der Angelegenheiten einer Verwandten etwas spannendes entdeckt:
Es handelt sich um ein Mietshaus, bei dem im Grundbuch ein Vorkaufsrecht für die Bundesrepublik Deutschland eingetragen ist.
Weitergehende Verträge oder Vereinbarungen sind nicht bekannt.
Was passiert nun bei einem Verkauf? Ich denke, es reicht nicht, der Angela 'ne mail zu schicken oder?
Muss der Verkauf jemandem zur Kentniss gebracht werden? Was gelten für Fristen? Wer muss sich kümmern, der Käufer oder der Verkäufer? Welche Pflichten hat der Notar?
Schon mal danke
3 Antworten
Natürlich muß der Kauf jemandem zur Kenntnis gebracht werden, nämlich dem Inhaber des Vorkaufsrechtes. Wenn der Kaufvertrag unterschrieben ist, wird der Notar diesen dem Inhaber des Vorkaufsrechtes vorlegen und eine Erklärung anfordern, ob das Vorkaufsrecht genutzt werden soll oder nicht. Erst wenn diese Erklärung vorliegt, macht der Notar weiter, in der einen oder anderen Richtung.
Die Bundesrepublik Deutschland ist die Bundesrepublik Deutschland. Üblicherweise wird sie verteten durch eine Behörde, meistens Bundesbehörden oder einen Bundesminister. Der Notar sollte wissen, wie er herausbekommt, wen er anschreiben muß.
da muß man niemanden informieren! Das macht der Notar. Zu 99,99% wird aber kein Recht in Anspruch genommen. Das sind noch alte Verträge von ehemaligen Beamten
Danke für Deine Antwort. Was meinst Du mit " Das sind noch alte Verträge von ehemaligen Beamten" ?
Das Vorkaufrecht der Gemeinden ist mir bekannt und besteht bei fast allen Grundstücken. Ein dingliches Vorkaufrecht der Bundesrepublik höre ich zum 1. mal.
Beim Verkauf passiert vordergründig nichts, nur sollte man den ev. Käufer in Kenntnis setzen. Es ist auch nicht wertmindernd, sondern der Inhaber des Vorkaufsrecht wird vom Notar in Kenntnis gesetzt und um Entscheidung gebeten.
die Bundesrepublik steht drin, wenn es ein Bundesgrundstück ist, zum Beispiel ehemalige Eisenbahnergrundstücke, Militärgrundstücke usw
Danke für die Antwort. Die BR Deutschland ist tatsächlich explizit eingetragen (Abt II ẃenn ich mich nicht irre)
Perfekt, danke, das wollte ich wissen.
Mal interessehalber als "Masterfrage". Was ist denn jetzt in diesem Sinne "Die Bundesrepublik Deutschland" und was wäre die Adresse?
Tatsächlich "Bundeskanzlerplatz 1, Berlin"? WIe ist da die Praxis?