Verkauf einer Immoblile, welcher Notar?

6 Antworten

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Beim Kauf oder Verkauf ewiner Immobilie sollte man vor der Beurkundung durch den Notar im Zweifelsfall einen Rechtsanwalt hinzuziehen. Der Anwalt überprüft die rechtliche Verbindlichkeit der Notariatsurkunde und eventuelle Folgen. Die eigentliche Übereignung kann aber nur durch einen Notar beurkundet werden. Du kannst dabei auch einen Notar in einekm anderen Bundesland beauftragen, falls der Vertragspartner einverstanden ist.

Klar, Notar ist Notar! Die sind nicht ortsgebunden wie z.Bsp. Schornsteinfeger! Bei denen hat jeder sein eigenes Revier, das nur ER versorgen darf! Rechtanwälte dürfen keine Notarfunktion ausüben!

du kannst immer den notar deiner wahl nehmen,wenn dann 2 arbeit mit haben wird es halt teuerer

2x ja

Nein das muss ein Notar machen.