Ex Frau meines Mannes aus dem Grundbuch austragen, mit welchen Kosten muss man da rechnen?

4 Antworten

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Mein Schwager hat sich auch geschieden. Sie müssen sich nur noch mit dem Zugewinn einig werden.

Wenn sie sich einig sind, muß der gemeinsame Kredit und das Haus auf meinen Schwager umgeschrieben werden.

Bitte nicht erschrecken, aber die Anwältin sagte bei ihm noch von was über 4.000€ bis 5.000€ Kosten, wobei die restlichen Anwaltskosten noch mit dabei sind von ihm. Bei Dir dürfte es etwas weniger sein.

Bisher hat er schon 9.000€ an Anwaltskosten nur von seiner Seite aus in den letzten 2 Jahren bezahlt. Die Kosten von der Ex kenne ich nicht.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Thequeenofchaos 
Beitragsersteller
 24.04.2020, 23:31

Sie sind schon lange geschieden und sie würde auf ihren Anteil verzichten weil sie nichts mehr mit den Darlehen und dem Haus zu tun haben möchte

kabbes69  25.04.2020, 09:35
@Thequeenofchaos

auch, wenn sie ihren Anteil verschenkt: Die Haushälfte ist in der Urkunde mit einem realistischen Verkaufspreis anzugeben, davon abgezogen wird die (hälftige) Restschuld. Die Kosten der Urkunde kannst du googeln (Notarkostenrechner)

Bei Verzicht fällt Schenkungssteuer an, was für euch beide vermutlich teurer wird. = Steuerberater fragen.

Thequeenofchaos 
Beitragsersteller
 25.04.2020, 16:32
@kabbes69

Also, sie möchte ihren Exmann ihre Hälfte übertragen ohne ausbezahlt zu werden, sie möchte halt aus dem Grundbuch und aus dem Darlehn, mehr nicht. Würde es dann als Schenkung angesehen werden? Ich mache ja mit meinen Mann eine anschlussfinanzieung wo ich dann mit in den Darlehen einsteige. Wir wollten dann, mich später in den Grundbuch eintragen, soll wohl günstiger sein als, wenn sie mir die Anteile übergibt....

kabbes69  25.04.2020, 20:31
@Thequeenofchaos

kommt drauf an. Du schreibst die Scheidung ist schon länger durch, ich kann hier nicht einschätzen wie das Finanzamt dies dann betrachtet. Kommt auf das Verhältnis Wert Immobilie und offene Forderung, sowie vielleicht noch auf eine mögliche Scheidungsvereinbarung an.

Deshalb der Tip mit dem Steuerberater: wenn so oder so Steuern anfallen, würden, könnte man sich zumindest einmal Notarkosten sparen.

Dann kann sie dir ihren Anteil verkaufen und du übernimmst ihren Haftung aus dem Kreditvertrag.

Alternativ überträgt sie ihren Anteil des Hauses dem EX und du übernimmst die Haftung des Kredits, was für dich die schlechtere Variante wäre.

Es fallen Notar- und Grundbuchkosten für den Kaufvertrag an. Die Höhe richtet sich nach dem Wert der Urkunde.

Sie an dich fällt Grunderwerbsteuer an, sie an ihn- bin ich mir nicht sicher.

Sie muss ihren Anteil per Vertrag übertragen. Das wird sie aber erst, wenn sie aus der persönlichen Haftung entlassen wird. Das ist aber alles kein Problem und kann in den Vertrag aufgenommen werden. Er muss notariell beurkundet werden.

Die Kosten sind per Google leicht und einfach zu ersehen.

Der Wert der einzelnen Maßnahmen einfach setzen und die Beträge zusammenziehen.

Ich rechne mit Kaufvertrag (Grunderwerbsteuer) und so mit rd. 15.000 EUR.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung