Garagen nicht im Grundbuch?

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Ins Grundbuch werden keine Häuser oder Garagen, sondern Grundstücke eingetragen. Daher müsstest du aus dem großen Grundstück eine Teilfläche (die, auf der die Garage steht) vermessen lassen und sodann das Grundstück in zwei oder mehrere selbstständige Grundstücke teilen. Davor ist eine separate Übereignung der Garagen nicht möglich, da sie Bestandteile des großen Grundstücks sind.

Ronox  25.12.2016, 00:07

Nein, gibt es nicht. Du meinst vermutlich Wohnungsgrundbücher.

neununddrei  24.12.2016, 22:24

Es gibt aber auch Gebäudegrundbücher! Sind zwar selten aber es gibt sie.
Eventuell ist es landessache.

Die einfachste und günstigste Variante wäre, die Garagen zu vermieten. 

Alternative 2: Für die Garagen einschließlich Zuwegung beim Katasteramt die Teilungsmessung zu beantragen.  Wie hoch die Kosten hierfür sind, kann man ohne Lageplan nicht beantworten, kommt auf die Grenzlänge an und wieviel neue Grenzpunkte entstehen. Ich würde aber mit mindestens 2.500 € rechnen. Falls deine Garagen tatsächlich noch nicht im Lageplan sind, kommen diese Kosten evtl. auch noch dazu.

Tomclaudia1309 
Beitragsersteller
 30.05.2016, 19:31

also Zeichnungen Baugenehmigung etc liegt alles vor. Größe Fläche des Gründstück der Garage zufahrt etc haben wir soweit alles. hab mich halt nur gewundert das die ganzen wohnräume der Häuser und sondereigentum etc. drin steht aber keine garagen.

kabbes69  30.05.2016, 21:14
@Tomclaudia1309

So ganz verstehe ich deine Situation noch nicht! Habt ihr also doch eine Teilungserklärung gemacht? Ansonsten entsteht meines Wissens kein Sondereigentum.  Auch bei Wohnungseigentum kann alles einem Eigentümer sein. 

Dann würde ich es nur so kennen, dass zB die Wohnung EG links verbunden ist mit dem Sondereigentum der Garage A. Du solltest zum Notar und dort klären, inwieweit man die Teilungserklärung evtl. noch ändern kann.

Im Grundbuch werden zwar keine Gebäude erfasst, jedoch gibt es eine Möglichkeit Gebäudegrundbücher anzulegen.

Aber der vorgeschlagene Tipp mit der Teilung wäre auch ein Weg.

Hallo,

wenn die nachträglich gebaut wurden, bleibt zu hoffen, daß dafür eine Baugenehmigung vorliegt...

Emmy

Dann muss das Grundstück entsprechend geteilt werden und ihr könnt das Grundstück der Garagen verkaufen.

Ist die Zufahrt dann zu den Garagen nur über euer Rest-Grundstück möglich? Wenn ja, will der Käufer bestimmt eine Wegerecht im Grundbuch haben und so was ist immer eine Quelle für späteren Ärger

Tomclaudia1309 
Beitragsersteller
 30.05.2016, 16:08

Das mit dem wegerecht ist nicht das Problem, also einfach mittels Wegerechte und Teilungserklärung   Das Gründstück der Garagen inkl. Garagen verkaufen ? Das würde dann keine Probleme geben?