Ausbildung kündigen mit frist?

4 Antworten

in der probezeit kann man ja fristlos kündigen.

Du hast idR. eine Kündigungsfrist von 14 Tagen. Wird aber oft als fristlos bezeichnet. Schaue in deinen Ausbildungsvertrag.

Ansonsten hat die Ausbildung eigentlich mehr den Charakter eines befristeten Arbeitsvertrags "light". Wer vorher "raus" will, muss z. B. mit Schadenersatzforderungen rechnen, wenn die Kündigung nicht gut begründet werden kann.

Linktipp: https://www.anwalt.de/rechtstipps/kuendigung-des-ausbildungsverhaeltnisses-was-haben-arbeitgeber-und-auszubildende-zu-beachten_099539.html

Während der Probezeit kann die Ausbildung von heute auf morgen sowohl vom Azubi als auch vom Betrieb gekündigt werden (§ 22 BBiG Abs. 1).

Ein Grund muss nicht angegeben werden.

Nach der Probezeit kann die Ausbildung aus wichtigem Grund fristlos gekündigt werden oder vom Azubi mit einer Frist von 4 Wochen. (§ 22 BBiG Abs. 2)

Naja bei mir ist es so (ich mache ein fsj) das ich in der probezeit eine Kündigungsfrist von 2 wochen habe und wenn ich nicht in der Zeit kündige sind es 3 monate! Denke das es auch bei dir in der Probezeit zu einer geringeren kündigungs frist kommt. Schau am besten einfach mal auf deinen Ausbildungsvertrag ;)PS: ich will auch kündigen :)

Nach der Probezeit nur mit trifftigem Grund.