Großeltern im Pflegeheim, abgezahltes Haus steht leer. Opa hat mir angeboten dort mietfrei zu wohnen. Aber ist das so möglich, bzw. wie sind die Konsequenzen?

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Knifflige Situation. Hier gibt es mhr zu beachten. Aber vielen Dank für die ausführliche Fragestellung. Das erleben wir hier nicht so oft. :-)

1. Darf ich in das Haus einziehen?

ja darfst du

2. Muss ich Miete zahlen oder kann ich auch nur die Unkosten zahlen?

es kommt darauf an. Da Wohnraum knapp ist gehen manche Gemeinden dazu über, bei der Vermietung an Angehörige einen Richtwert an Miete anzusetzen. Grundsätzlich aber kannst du in dem Haus wohnen und die laufenden Kosten bestreiten.

3. Brauche ich einen schriftlichen Vertrag?

meines Wissens nach nicht.

4. Wenn ich einen Vertrag brauche, schließe ich den dann mit meiner Mutter (Gesetzlicher Vormund) oder mit meinem Großvater (Eigentümer) ab?

Da deine Mutter der gerichtlich bestellte Betreuer ist, müsstest du den Vertrag mit deiner Mutter machen.

5. Würde sich mein Wohnen in dem Haus auf die Leistungen der Pflegeversicherung auswirken? Also würden meine Großeltern dann mehr aus eigener Tasche zahlen müssen?

Nein

6. Müsste irgendwas versteuert werden? Ich habe im Internet etwas von Versteuerung von fiktiver Miete gelesen.

Siehe bei Nummer 2.

7. Würde meine Mutter als Kostenträgerin herangezogen, wenn ich in dem Haus wohne?

Was meinst du mit Kostenträgerin?

8. Wenn das Vermögen meiner Großeltern aufgebraucht ist, würden dann m.W.n. Sozialleistungen in Kraft treten. Bekanntlicher weise versucht das Sozialamt die Kosten dann wieder reinzuholen. Würden sie das dann vom Einkommen meiner Mutter berechnen oder von meiner fiktiven Miete oder würde dann sogar das Haus verkauft werden?

Deine Mutter kann schon zur Haftung herangezogen werden. Nachzulesen in meinem Blogartikel https://finanzen-leibenzeder.de/index.php/blog/pflegefall-kinder-haften-fuer-ihre-eltern

Je nachdem muss das Haus dann verkauft, bzw beliehen werden, um die Kosten zu decken.

9. Sollte ich in dem Haus wohnen und das Vermögen meiner Großeltern erst in einigen Jahren aufgebraucht sein, könnte das Sozialamt dann nachträglich Mieteinnahmen geltend machen oder mich zwingen aus dem Haus auszuziehen, um es dann zu verkaufen?

Siehe bei 8. Das Sozialamt hat einen langen Arm. Sie werden unter allen Umständen versuchen sich das ausgelegt Geld bei irgend jemandem wieder zu holen. Das sind in aller erster Linie die Kinder, da diese immer in direkter Linie haften (§1601 BGB)

https://finanzen-leibenzeder.de/index.php/blog/verwertung-der-lebensversicherung-fuer-die-pflege

10. Falls ihr diese Fragen nicht oder nur teilweise beantworten könnt, könnt ihr mir vielleicht Anlaufstellen nennen, bei denen ich diese Fragen klären kann?

Ich hoffe ich konnte dir alles beantworten. Wenn noch fragen sind, gerne via PM anschreiben.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Palulubu 
Beitragsersteller
 14.01.2019, 18:27

Vielen lieben Dank für die ausführliche Beantwortung meiner Fragen! Ich bespreche das mal mit meiner Mutter und würde dann ggf. auf das Angebot für weitere Fragen per PM zurückkommen :)

Falk Leibenzeder  15.01.2019, 09:41
@Palulubu

jederzeit. Gern geschehen

Wenn deine Großeltern keine Ersparnisse mehr hätten, würde das Haus für die Deckung der Kosten eingesetzt werden. Beispielsweise könnte es vermietet werden. Oder die potentiellen Erben übernehmen die Kosten.

Unter Umständen könnte das mietfreie Wohnen aber als Schenkung ausgelegt werden. Die entgangene Miete würde dann Dir angelastet. Bei einer Schenkung müsstest du sogar nach dem Tod Deiner Eltern rückwirkend an die Sozialkasse zahlen. Du solltest dich unbedingt bei einem Experten beraten lassen.

https://www.anwalt.de/rechtstipps/sozialhilfe-rueckforderung-von-schenkungen-jahres-frist_021860.html

ich kann dir zu deinen Fragen nicht viel helfen. allerdings solltest du dir im Klaren sein, das die Unkosten für das Haus nicht nur aus Strom und Wasser bestehen. da kommt noch Versicherung, Steuern, Abwasser, etc pp oben drauf. kannst du das als Studentin Schultern?

Palulubu 
Beitragsersteller
 13.01.2019, 23:03

Ja, über die Unkosten bin ich mir im Klaren :) Die sind mit meiner Mutter abgesprochen. Außerdem wohne ich auch schon seit ein paar Jahren alleine in einer Wohnung und tatsächlich übersteigen die voraussichtlichen Kosten meine derzeitigen Ausgaben nicht, bzw. nur minimal. Ich habe aber mal die Frage nach deinem Kommentar angepasst.

So lange deine Großeltern die Pflegekosten im Pflegeheim noch aus ihrem sonstigen Vermögen bestreiten können, können sie mit ihrem Vermögen immer noch machen, was sie wollen. Auf die Leistungen der Pflegeversicherung wirkt sich das überhaupt nicht aus, die sind einkommensunabhängig. Wenn allerdings in einigen Jahren das sonstige Vermögen deiner Großeltern aufgeraucht ist, kann in der Tat der Sozialhilfeträger die Verwertung der Immobilie verlangen. Aber nicht rückwirkend.

altgenug60  14.01.2019, 00:53

aufgeBraucht natürlich … Mannomannomann