Gemeinsames Haus - Ehepartner kommt ins Pflegeheim
Hallo, Ich erhalte keine konkrete Antwort. Da ich meinen Mann nicht 24 Stunden pflegen kann, wird er ins Pflegeheim gehen. Das Haus, in dem wir wohnen, gehört uns beiden zur ideellen Hälfte. Weiteres Vermögen ist nicht vorhanden. Mein Mann hat eine Schwerbehinderung von 100. Das Haus war für uns beide als Alterversorgung gedacht. Muß ich aus dem Haus ausziehen und es verkaufen, um die Pflege zu bezahlen? Ich bin noch 3 Jahre berufstätig und dann Rentnerin. Wenn es so sein sollte, was ist dann, wenn ich Pflege benötige? Dann ist alles weg? Vielen Dank für die Antworten im Voraus
3 Antworten
Nur mal keine Panik
1) das Haus ist eine selbstgenutzte Immobilie und daher geschützt, du mußt nicht ausziehen und nicht vekaufen.
2) dein Mann muss seine Pflegekosten aus seinem eigenen Vermögen bestreiten, beim Haus wäre das zwar seine Hälfte, jedoch ist er nur teilweise Eigentümer und daher ist das Haus unverkäuflich, schlimmstenfalls bekommst du eine Baulast eingetragen, falls das Haus mal verkauft wird, ist dann der Anteil deines Mannes weg.
3) du hast für dich persönlich einen Selbstbehalt, der wird sich wohl auf etwas 1.500 Euro belaufen. Wenn du also Netto weniger als 1500 hast, mußt du auch nix zur Pflege bezahlen. Ebenso kannst du Kosten in Abzug bringen (Werbungskosten, Gewerkschaftsbeiträge, Kredite, Altersvorsorge etc.). Zu deinem Gehalt wird noch ein "Wohnvorteil" hinzugerechnet, nämlich für die fehlenden Mietkosten, das ist ca. die ortsübliche Kaltmiete mal den qm die jemand in deiner SItuation wohl anmieten würde (aber hier ist es recht schwer zu sagen wie das konkret wohl bei dir aussieht). Auch kann man Renovierungskosten am Haus in Abzug bringen. Und Rückstellungen für kommende Reparaturen etc..
Wenn du deinen Mann bisher gepflegt hast, wäre es ohnehin unbillig, das du jetzt, wo du es nicht mehr schaffst zahlen solltest, auch hier ist eine Möglichkeit das du nichts zahlen mußt.
Eine Baulast ist sowas wie eine Grundschuld, du mußt die Baulast löschen lassen, damit ein Käufer das Haus im Grundbuch eingetragen bekäme. Die Löschung der Baulast würde ein Amt nur dann zustimmen, wenn sie das aus dem Verkauf bekäme, was ihr denkbar zusteht.
Über dein Einkommen weißt du ja am besten Bescheid und das Thema Wohnwert ist auch nicht statisch. Da du heute ja noch frei in deiner Entscheidung bist könntest du sozusagen noch (sinnvolle) Verpflichtungen eingehen, die man dir evt. später mindernd anerkennen muss. Ist evt. das Auto mal wieder fällig und dann das nächste eben leasen, oder soltle die Küche mal neu gemacht werden und das über einen Kredit etc.
Hallo,
ich kann Dir für Deine Hinweise nur noch einmal danken.
Nun habe ich zu rechnen und zu organisieren.
Alles Gute Dir und möglichst nur lösbare Probleme.
Man sollte schnellstens einen Antrag auf Pflegegeld stellen. Er wird ab dem Tag des Antrag-Eingangs gezahlt, wenn die Pflegestufe festgestellt wurde. Wenn der Mann dann im Pflegeheim ist, wird wohl der Großteil der Kosten die Pflegeversicherung übernehmen. Den anderen Teil kann man dann selbst regeln, ohne gleich das Haus verkaufen zu müssen. Auch, wenn Sie zukünftig mal pflegebedürftig werden sollten, wird immer zuerst die Pflegeversicherung aufkommen. Da wird wohl bestimmt die Rente einbezogen aber ich glaube kaum, dass dann das Haus verkauft werden muss. Und wenn doch? Warum nicht? Wenn Sie beide dann im Pflegeheim leben sollten, spielt es keine Rolle mehr.
Hallo, auch Ihnen vielen Dank für die Antwort. Antrag auf Pflegestufe 1? Mein Mann ist schwer herzkrank, hat in 11 Jahren in jedem Jahr eine komplizierte OP durchgestanden (er nimmt Marcumar), ist vor 1,5 Jahren an Ohrspeicheldrüsenkrebs operiert worden, hat eine Herzleistung von ca. 30 %. Der Antrag wurde abgelehnt, da mein Mann sich noch selbst waschen und rasieren kann. Er kann sonst nichts, aber sich rasieren. Da ich voll berufstätig bin, mein Mann tagsüber Hilfe benötigt, bezahlen wir die Hilfe selbst, auch das Notrufsystem. Ich fahre meinen Mann trotz Berufstätigkeiten zu den Ärzten. Wie es dabei mir geht? Wir haben den Antrag wiederholt. Wir sind mit Sicherheit kein Einzelfall. Inzwischen bin ich seit Monaten krank. Nochmals vielen Dank.
Danke für die Informationen. Sie sollten wirklich entweder gegen den Bescheid Widerspruch einlegen oder ihn noch einmal stellen. Auf jeden Fall benötigt der untersuchende Arzt sämtliche Krankheitsbefunde Ihres Mannes. Und: er sollte nicht so tun, als ob er alles noch selbst machen könnte! Er sollte sich bei diesen Untersuchungen nicht zusammenrappeln und mit letzter Kraft diese Aufgaben erledigen. Gute Besserung!
Vielen Dank,
Sie haben den Nagel vollkommen auf den Kopf getroffen bezüglich des Zusammenrappeln während des Besuchs des med. Dienstes.
eine behinderung mit einem grad von 100% erfordert NICHT GRUNDSÄTZLICH einen heimaufenthalt für`s "restliche" leben! nun kenne ich natürlich nicht die bisherigen lebensumstände unter denen dein mann gelebt hat. wenn er aber halbwegs allein "lebensfähig" war (z.b. sich selbst mal was kochen konnte, oder die waschmaschine bedienen), dann könnte doch der umzug in ein haus mit"betreutem wohnen" eine überlegenswerte möglichkeit sein. das ist nämlich um einiges billiger als ein pflegeheim. was ich nicht verstehe, ist, wie man ein (einfamilienhaus??) als"altersversorgung" betrachten kann. es "spart" doch nur die miete. verkaufen und dann das geld verbrauchen ist ja nur eine kurzfristige angelegenheit. dass der verkauf des hauses nun unbedingt nötig ist, kann ich aus deiner frage NICHT schließen: wohnen muß jeder irgendwo, also auch miete zahlen.der lebensUNTERHALT wird entweder durch arbeit oder rente\pension gedeckt. wenn das nicht reicht kann man mal beim sozialamt nachfragen. dort werden die einkommensverhältnisse geprüft UND natürlich auch die frage nach vorhandenem VERMÖGEN gestellt. als solches würde in deinem fall auch der anteil am gemeinsamen haus gelten.du schreibst nicht, ob dein mann leistungen von der pflegeversicherung erhält. wenn das nicht der fall ist, würde ich bei einer so ausgeprägten behinderung SCHLEUNIGST einen antrag dazu stellen. wie auch immer das ganze weitergeht, fällt mir noch ein, dass du VIELLEICHT mit dem sozialamt einen handel schließen kannst: du bietest denen (sofern sie kosten für deinen mann übernehmen) eine art kleine mietzahlung (ich weiß dass das wehtut) an, wenn sie dir das haus überlassen. ich hoffe ich konnte dir etwas weiterhelfen und wünsche dir viel glück bei deinen bemühungen.
Hallo,
ich habe einen Fehler gemacht und dabei ist mein Kommentar für Dich verschwunden. Nun weiß ich, daß nur ein Kommentar möglich ist.
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Sie macht mich auf jeden Fall ruhiger.
zu 2) Was ist unter "Baulast" zu verstehen?
zu 3) Diese Klärungen werden nicht problemlos werden.
Nochmals herzlichen Dank