muss mein mann zahlen wenn meine mutter ins pflegeheim kommt?
hier mal eine vorsorgliche frage: meine mutter (noch relativ fit) könnte ja mal ins pflegeheim kommen müssen. ich habe die vom gericht bestellte betreuung über sie. da mein freund und ich uns mit dem gedanken tragen bald zu heiraten ist aber nun folgender gedanke aufgekommen:
wenn meine mutter ins pflegeheim kommen sollte dann muss ich als tochter ja bis zu einem gewissen satz einen beitrag zu den kosten leisten. mein freund hat ein abbezahltes haus und einen guten job. ich habe zur zeit keinen job und werde auch erstmal wenn nur halbtags arbeiten können wegen meinem kleinen sohn. kann man dann zukünftig sagen: meine mutter kriegt sozialhilfeleistungen. daher muss ich mit einem gewissen vermögen (Was ich selbst nicth habe) oder einkommensprozent zahlen und wenn ich es nicht kann muss mein freund/mann einspringen und evtl. sein haus belasten damit wir für den heimplatz aufkommen können?
brauche hier einen fachmännischen rat bitte. also niemand der vermutungen aufstellt sondern der es mir fachlich evtl. mit paragraphen begründen kann.
danke im voraus
9 Antworten
nur verwandte ersten grades können zur zahlung gebeten werden. das haus deines freundes steht hier überhaupt nicht zur debatte, auch nicht wenn ihr verheiratet seid. ausserdem wird dir noch ein freibetrag angerechnet. wie hoch der im moment ist weiss ich nicht genau (ca. über 1300 €) . sollte dein späterer ehemann so gut verdienen das seine unterhaltspflicht dir gegenüber sehr hoch, könnte es sein.
Eine Antwort, die richtig ist.
super. vielen dank ihr 2! das hilft mir vorerst schonmal weiter. genaueres werde ich wenn es soweit ist natürlich mit einem spezialisten klären... das ist mir ja klar. aber so weiss ich zumindest schonmal in etwa was auf mich zukommen wird für den fall der fälle ... das es mal soweit kommt will ich ja nicht hoffen aber man muss ja mal alle möglichen situationen bedenken. vielen dank!
Nein, das muss er nicht. Eine Unterhaltspflicht besteht nur in direkter verwandtschaftlicher Linie. Dein Mann ist nicht verwandt mit deiner Mutter.
Stimmt nur teilweise
Nein, das muss er nicht. Eine Unterhaltspflicht besteht nur in direkter verwandtschaftlicher Linie. Dein Mann ist nicht verwandt mit deiner Mutter.
Möglicherweise müsst Ihr trotzdem zahlen. Dein Mann ist Dir gegenüber unterhaltspflichtig. Hat er ein großes Einkommen, dann steht Dir anteilmäßig so viel zu, dass Du davon zahlen musst. Sollte dies der Fall sein, so wird es sich aber sicherlich nur um einen kleinen Betrag handeln, da Du ja auch einen Freibetrag hast.
Hier werden wieder Antworten gegeben, die total oder teilweise falsch sind. Verlass Dich lieber auf den Rat eines Fachmannes, wenn der Fall mal eintreten sollte. Im übrigen wünsche ich Dir, dass sich Deine Mutter noch recht lange guter Gesundheit erfreut. Es ist ja nicht unbedingt nötig, dass sie überhaupt in ein Heim muss.
zusatz: die unterhaltpflicht deines gatten in spe. müsste dann aber schon über min. 1500€ liegen.