Grabpflege der Großeletern erben?
Hallo,mein Mann hat ein Schreiben vom Anwalt seines "Patenonkels" bekommen.
Ich fange mal und hoffe das es zu verstehen ist:
Im Schreiben steht, dass mein Mann Erbe seiner Mutter sei und sie ihm das Haus, in dem wir wohnen, übertragen hat. Sie hat zu Lebzeiten einen Übertragungsvertrag mit ihren Eltern (Großeltern meines Mannes) geschlossen. Der Anwalt schreibt, das die verstorbene Mutter schuldrechtlich verpflichtet sei die Grabpflege der Eltern (Großeltern) zu übernehmen.
So, nun zu den Details:
1. als seine Mutter verstarb lebte sein Vater noch. Das bedeutet, das mein Mann mit seinen 2 Geschwistern einen Teil des Vermögens der Mutter geerbt hätten. Alle Geschwister haben auf ihren Anteil (notariell) verzichtet, zu gunsten des Vaters.
2. In dem Übertragungsvertrag steht in einem Absatz: Zitat: "Schliesslich hat Frau... ihren Eltern dereinst ein standesgemäßes Begräbnis auszurichten und ihre Grabstätten auf die übliche zeit würdig zu pflegen. Vorstehende Rechte der Eltern sollen für sie als Gesamtgläubiger auf dem übertragenen Grundstück sichergestellt werden; zur Löschung soll der Nachweis des Todes der Brechtigten genügen."
5 Antworten
Wenn ich das richtig lese, erlisch mit dem Tod deiner Eltern die Grabpflege deiner Großeltern. Dazu müßt Ihr zum Amtsgericht und den Tod der Eltern nachweisen.
Viel Glück
Hallo,
Danke für ein schnelles Feedback.. Den Rest der Geschichte kannst Du unten lesen.
Wie meinst Du das "Viel Glück"?
Da leider zuwenig Platz war, kommt hier der Rest:
3.Der Patenonkel hat diesen Übertragungsvertrag noch nicht einmal Unterschrieben, nur dessen Geschwister und die Eltern (Großeltern). In diesem Vertrag wird auch nicht vom Ehepartner gesprochen, geschweige denn das die verpflichtung vererbt werden kann (an die Eltern, Ehepartner, usw.) Mein Mann und auch sein Vater haben nichts unterschrieben.
4. Warum wird hier nur mein Mann angeschrieben? Erben des Vaters (nicht der Mutter sihe Punkt 1) waren auch seine 2 Geschwister. Die Kinder haben also den Vater beerbt und nicht die Mutter. Das Haus wurde meinem Mann von seinem Vater Testamentarisch vererbt. Er musste seine Geschwister auszahlen. Diese haben auch die vorhandene Eigentumswohnung geerbt. Wir selbst mussten also 200.000€ für das Haus in die Hand nehmen, um es zu sanieren ( damit es finaziell überhaupt zu unterhalten war. Und natürlich zu bewohnen) und noch dazu die Geschwister mit 60.000€ auszahlen.
Ich würde nun gerne Eure Mainungen evtl. auch Erfahrungen dazu hören. Es kann doch nicht sein, das über Generationen eine Grabpflege vererbt wird (die nicht Testamentarisch festgelegt wurde), wegen eines Vertrags,das die Mutter allein mit den Eltern (Großeltern) und deren Schwester (der Bruder /Patenonkel hat nichts unterschrieben und wurde von der Mutter meines Mannes ausgezahlt) geschlossen hat.
Es geht hier nicht um die moralische Verpflichtung. Mein Mann und seine Geschwister sind durchaus bereit dieses Grab weiterhin zu pflegen, weil es eben die Großeltern waren und sie diese geliebt haben. Aber eine Rechtliche Verplichtung hier niemand eingehen. Denn was passiert wenn wir durch einen Unfall zu Tode kommen? Muss dann unsere 7 Jährige Tochter (die ja dann unser Erbe antritt) das Grab pflegen?
Der Onkel und die Tante meines Mannes sind Rentner.
Vielen Dank!
Das gibt Hoffnung und mein Rechtsverständniss dankt Dir. So ähnlich sehe ich das auch..
So wie ich das verstehe, war die Mutter deines Mannes verpflichtet, ihren Eltern ein Begräbnis auszurichten und für die Grabpflege zu sorgen. Soviel ist unbestritten.
Mit dem Nachsatz "auf übliche Zeit" verstehe ich - jemand anders kann das anders verstehen - wird diese Verpflichtung zeitlich eingegrenzt. Aus Erfahrung würde ich hierbei etwa 25 Jahre ansätzen.
Ich interpretiere jedoch, dass es sich nicht um eine im Grundbuch verzeichnete Verpflichtung angeht, sondern eine Persönliche Verpflichtung der inwischen verstorbenen Mutter deines Mannes. Damit wäre diese Verpflichtung auch abgegolten. - meine ich.
Was hat dabei der Anwalt des Patenonkels zu tun? Im wessen Auftrag handelt er?
Mit dem Erbverzicht sind die Herrschaften doch außenvor und haben ichts mehr zu melden. Persönlich würde ich doch trotzdem meinen netten Großeltern etwas Grabpflege gönnen, wenn sie mich doch großzügig bedacht hatten.
Übrigens, hat mein Mann von den Großeltern nichts geerbt!
Ich meine, dass dein Mann zu nichts verpflichtet ist, da die Verpflichtung auf die namentlich genannte Person berschränkt und nicht im Grundbuch vermerkt war. Dann ürde sie zu einer Wertminderung des Hauses führen.
Hallo,
der Rest der Geschichte ist hier auch noch zu lesen.. Platz war zu knapp..
Es ist unbestritten, das die Mutter ein Begräbnis und für die Grabpflege zu soregn hat. Da aber nur sie diesen Vertrag geschlossen hat und nicht auch mein Mann und noch nicht einmal IHR Mann, wundert es uns doch sehr.
Der Anwalt des Patenonkels vertritt nun diesen Patenonkel und möchte das wir dieser Verpflichtung weiter nachgehen. Was wir bisher auch immer gaten haben, nur leider nicht nach deren vorstellungen.
Mein Mann hatte dann ein Telefonat mit der Tante und diese erkklärte das er schließlich rechtlich verpflichtet sei! Und genau das wollen wir nun klären..
es ist doch selbstverständlich das ihr das grab pflegt,trotzdem verstehe ich das alles nicht,ist mir zu hoch
Hallo,
ganz so sehe ich das nicht.. Das ist zu einfach...
Ist es selbstverständlich? Offenbar nicht, denn die Kinder (Onkel und Tante) kümmern sich überhaupt nicht darum. Wir werden angerufen wenn die Blumen nicht passend sind o.ä. Irgendwann geht es uns dann auch zu weit.. Der zweite Teil meiner Ausführung (s.o.) klärt unseren Moralischen Gedanken.
Wir pflegen im übrigen 2 Gräber die zur Familie meines Mannes gehören: Die meiner Schwiegereltern (als Kinder selbstverständlich!!) und eben das der Großeltern. Bisher auch selbstverständlich, eben weil es die Großeltern sind. Aber wenn man am Telefon wüst beschimpft wird und dann auch noch auf den Rechtlichen Hintergrund beharrt, möchten wir das nun ein für allemal klären. Denn, wie ich bereits schrieb, wenn wir morgen durch einen Unfall sterben, muss dann "selbstverständlich" unsere 7 Jährige Tochter das Grab pflegen?
Ja.Nun hat er mehr geerbt als er wollte
Deine Zusatzerklärung ändert nichts an meiner Sicht der Sache. Auch andere Asugleichszahlunge etc. haben darauf keinen Einfluss.
Die Verprflichtung zur Grabpflege sehe ich als an die Person der Mutter gebunden. Eine "Erblast" hätte im Grundbuch vermerkt sein müssen, damit sie jedem Hausbesitzer auferlegt werden könnte.