Wie schütze ich Vermögen meiner Mutter vor Gang ins Altersheim vor Zugriff der Pflegeversicherung?

10 Antworten

Die Ersparnisse der Mutter jetzt "verschwinden zu lassen", um nachher das Sozialamt zu melken, wäre nicht nur unredlich - es funktioniert auch nicht wirklich, da das Amt solche Vorgänge genau prüfen wird, ehe es Hilfe zur Pflege leistet. Sicher findet Ihr es schade, wenn Euer Erbe geschmälert wird - aber was Deine Mutter sich erspart hat, sollte Ihr doch zunächst einmal für eine würdige Unterbringung und Pflege zur Verfügung stehen und nicht von gierigen Kindern verprasst werden...

Ehrlich. Das verstehe ich nicht.
Da hat sich deine Mutter erfolgreich ein kleines Vermögen angelegt.
Und jetzt soll sie das nicht einsetzen für ihren Lebensabend?
Sie gehört in eine feudale Altersresidenz, wo sie noch so richtig verwöhnt wird.
Geld soll keine Rolle spielen.
Ich wünsche ihr eine fröhliche Zeit im Altersheim!

Das Geld geht nicht "drauf", sondern wird genutzt für die Pflege Deiner Mama, der das Geld auch gehört. Mir tut alles weh, wenn ich soetwas lese ... Ich würde mir überlegen: Geht es meiner Mama dort auch wirklich gut? Kann ich eine bessere Unterkunft für sie finden? Was kann ich ihr kaufen (von ihrem Geld oder meinem), damit sie sich dort wohl fühlt?

Ich glaube, das wird schwer sein. Die Pflegeheimkosten werden anteilig von der Pflegeversicherung bezahlt und der andere Teil muss selbst aufgebracht werden. Wenn eine Pflegebedürftigkeit eintritt und der Eigenanteil sollte von dem Sozialamt übernommen werden, wird dieses sich genau erkundigen. Die Kinder wären gegebenenfalls auch unterhaltsberechtigt.Es können auch Schenkungen rückverlangt werden. Es wäre vielleicht gut, wenn ­ihr ­euch von einem Anwalt beraten ­lässt.

veritas55  24.09.2011, 23:17

Schenkungen können aber nur die ersten zehn Jahre nach der Überschreibung zurückverlangt werden - danach nicht mehr !

Das sicherst ist auf deren Enkel überschreiben lassen, denn wird es auf die Kinder überschrieben kann die Pflegeversicherung darauf noch bis zu 10 Jahre nach Überschreibung Rückgriff nehmen wg. Unterhaltsplicht. Da die Enkelkinder nicht Unterhaltsplichtig sind geht das hier nicht. Auch ist anzumerken , dass die Pflegeversicherung eine Versicherung ist und keinen Rückgriff macht, sondern das Sozialamt wenn die Pflegeversicherung und die Rente der Oma für die Heimkosten nicht ausreichen den Rest zahlen muß , aber das greift , dann auf Unterhaltsplichtige Personen zurück ( Kinder, Ehmann , ect...).

outfreyn  16.02.2011, 19:27

Das bringt nichts, solange die Kinder nicht die Hand heben.

Die Unterhaltspflicht der Kinder gegenüber ihren Eltern besteht auch ohne die Schenkung.

Schlauerfuchs  16.02.2011, 19:52
@outfreyn

Ja , aber nur bei einem Einkommen von über 100000 Eur. Und für Vermögen gilt , es nur wenn es von den Elternübetragen wurde. Selbst erarbeites fällt nicht darunter. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht klargestellt. Nur erlassen die Sozialämter dennoch ein Bescheid denn jur jeder 10 erhebt Einspruch bzw. Klage vor dem VG .