Was passiert bei einer Zwangsversteigerung mit Inventar?
Hallo, das Haus meiner Mutter wurde zwangsversteigert. Es ist ein Drei-Familien-Haus, in dem ich, meine Mutter und meine Großeltern gelebt haben. Ich bin schon vor einigen Jahren ausgezogen, hab allerdings meine Küche drin gelassen, welche meine Großmutter gekauft und mir geschenkt hatte. Meine Mutter ist auch ausgezogen und hat ihre Möbel noch vor der Versteigerung mitgenommen. Meine Großeltern wohnen noch drin und können auch weiterhin gegen Miete im Haus bleiben. Der Käufer sagt nun, dass alles im Haus ihm gehört, so auch meine Küche. Ist das so?
3 Antworten
Wenn du nichts anderes beweisen kannst: JA.
Meines Wissens bekommst du die Küche,wenn du nachweisen kannst,dass Sie dir gehört,bzw. deine Großeltern sie gekauft haben ( Rechnung )...ansonsten mach ein Beratungsgespräch beim Anwalt
Das Zubehör eines Grundstücks wird bei einer Zwangsversteigerung mitversteigert (fremdes Zubehör nur, wenn der Eigentümer das Recht nicht im Zwangsversteigerungsverfahren geltend macht). Das heisst, das Eigentum am Zubehör geht mit Zuschlag auch auf den Ersteher über. Einbauküchen sind im Regelfall aber kein Zubehör, wobei hier auch auf regionale Besonderheiten zu beachten sind. Auch muss man natürlich jeden Einzelfall gesondert betrachten. Deine Chancen stehen dennoch recht gut, die Einbauküche herauszuverlangen. Allerdings wird dir das ohne anwaltliche Hilfe nicht gelingen, wenn der Ersteher die die Einbauküche nicht herausgeben will.
Hallo, der Ersteigerer ersteigert wie es steht und liegt. Also mit allem was sich zu diesem Zeitpunkt in und am Haus befindet. Gruß, Peter
Und wenn ich die Rechnung habe? Und somit beweisen kann, dass die Küche mir gehört?