Gleichbehandlung aller Kollegen

4 Antworten

Die Abmahnung ist gerechtfertigt - Die Arbeitszeit beginnt an seinem regelmäßigen Arbeitsplatz und nicht am Arbeitsort. Das BAG hat schon mehrfach bestätigt, dass s.g. Rüstzeiten (Umziehen, PC hochfahren, Vorbereitung ect) nicht zur Arbeitszeit zählen, dazu muss auch sonderlich nichts im Arbeitsvertrag vereinbart sein.

Weihnachtsgeld kann an Bedingungen gebunden sein wie Höhe oder ab wann man es das erste mal bekommt. Wenn im Betrieb regelmäßig Weihnachtsgeld bezahlt wird, dann kann der AG nicht einzelne Personen davon ausnehmen sonst wird gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßen.

Klagen wegen Mobbing ist aussichtslos mangels Rechtsgrundlage, jedoch klagen wegen der Ungleichbehandlung ist jederzeit möglich. Er müsste also eine Leistungsklage auf das Weihnachtsgeld einreichen, was er hier nicht ohne Anwalt tun sollte. Darauf zu Klagen, dass auch andere eine Abmahnung bekommen geht natürlich nicht, er kann aber gegen seine eigenen Abmahnungen vorgehen.

Dein Freund sollte also mal selber an sich arbeiten und zukünftig dafür sorgen, dass er pünktlich am Arbeitsplatz ist wo er auch tatsächlich anfängt zu arbeiten. Nur weil man püncktich den Arbeitsort betritt, ist man noch lange nicht püncktlich

ischdem  06.03.2013, 06:28

gute antwort......

Hmm ja, wenn man feste Arbeitszeiten hat, dann sollte man sich bemühen ein zwei Minuten eher da zu sein. Ich selber wäre schon längst gekündigt ;-) habe zum Glück Gleitzeit.

  • Es gibt kein Recht auf Gleichberechtigung im Unrecht.
  • Weihnachtsgeld wird vertraglich festgelegt. Es bekommen ja auch nicht alle das gleiche Gehalt.
  • Arbeitsbereit sein, heißt in diesem Fall - in Arbeitskleidung. (Warum zieht er die Sachen nicht schon zu Hause anziehen? Das würde Zeit sparen.)
  • Es ist leider kein Mobbing. Dieses wird definiert als „systematisches Anfeinden, Schikanieren oder Diskriminieren von Arbeitnehmern untereinander oder durch Vorgesetzte.“*

Tut mir leid, dass ich euch keine besseren Auskünfte geben kann... Am besten wäre es, dein Freund würde sich erstmal ein (ordentliches!) Zwischenzeugnis ausstellen lassen und sich was besseres suchen. Einen Arbeitsplatz, bei der er sich wohler fühlt.


*Quelle und weitere Informationen zu Mobbing (Arbeitsrecht) auf Wikipedia, siehe: http://de.wikipedia.org/wiki/Mobbing_%28Arbeitsrecht%29#Rechtsprechung_des_Bundesarbeitsgerichtes

Hmm ja, wenn man feste Arbeitszeiten hat, dann sollte man sich bemühen ein zwei Minuten eher da zu sein. Ich selber wäre schon längst gekündigt ;-) habe zum Glück Gleitzeit.. Das mit dem Weihnachtsgeld geht nicht willkürlich.. Diese müsste im Arbeitsvertrag stehen. Es kann sein, dass die anderen Angestellten vorher als er eingestellt wurden und der Vertragsinhalt hat sich nicht verändert.. Mit der Klage würde ich erstmal sein lassen, bevor man ein Gespräch beim Vorgestetzen aufgesucht hat.. Er kann sich an den Personalrat oder an die Gewerkschaft wenden und Rat holen..