Arbeitsrecht, Zeitabzug?

3 Antworten

Habe bisher noch nichts gefunden an Gesetzen die das erlauben.

Da wirst Du auch nichts finden können; es gibt eben nicht für jeden Fall ein spezielles Gesetz.

Generell aber:

Zu solch einer Maßnahme ist die "Chefin" schlicht und einfach nicht berechtigt.

Erstens beginnt die Arbeitszeit mit dem Einstempeln beim Betreten der Arbeitsstelle. Es gibt zwar Zeiterfassungssysteme, die beim Ein- und Ausstempeln jeweils auf die nächste Viertelstunde auf- bzw. Abrunden (was leider auch erlaubt ist) - darum geht es hier aber nicht.

Zweitens sind solche "erzieherischen" Maßnahmen - die ja eine Strafe darstellen, wenn man dem rechtlich nicht erlaubten Vorgehen der Chefin nicht folgt - dem Arbeitgeber nicht erlaubt!

Weil sie der Meinung ist das man 5 min vorher da sein soll.

Welcher "Meinung" die Chefin ist, ist ja wohl völlig irrelevant.

Wie würde sie wohl reagieren, wenn Du ihr sagtest, Du wärst der Meinung, man solle auch 5 Minuten vorher gehen?!?

Da es ja einen Betriebsrat gibt, ist der eindeutig gefordert, denn Fragen der Zeiterfassung - einmal unabhängig davon, dass das Vorgehen hier nicht rechtskonform ist - unterliegen zwingend dem Mitbestimmungsrecht; hier darf die Chefin sowieso nicht eigenmächtig handeln!

Parhalia2  17.11.2018, 17:48

Hey @Familiengerd , glaubst Du nicht selber in dieser Fragestellung auch, dass in diesem Filialbetrieb vermutlich kein echt und unabhängig agierender Betriebsrat existieren wird ?

Nichts gegen Deine allgemeine Kenntnis in solchen Fragen, aber hier habe ich hslt eher eine unangenehme Vermutung reines Blendwerkes gemäss Fragestellung zur Hilfestellung durch deren "Betriebsrat" .

Familiengerd  17.11.2018, 17:59
@Parhalia2

Zum Betriebsrat dieses Betriebes an sich kann ich mich nicht äußeren, weil nichts dazu gesagt wird, in wieweit er tatsächlich tätig geworden ist oder nicht (außer dieser erwähnten Nachfrage).

Meine entsprechende Bemerkung zum Betriebsrat zielt auch nur auf die formale Ebene: dass die "Chefin" ziwngend den Betriebsrat zu beteiligen hat, wenn es um Fragen der Arbeitszeiterfassung geht.

Die Maßnahme der Chefin ist alleine schon deshalb rechtswidrig - von den anderen Gründen ganz abgesehen.

Ernsterwin  18.11.2018, 08:38
@Parhalia2

Was den Betriebsrat betrifft, kommt es doch nicht darauf an, ob ein "echt und unabhängig agierender Betriebsrat" existiert, sondern dass das Betriebsverfassungsgesetz gültig und einzuhalten ist. Wie der BR dann sein Mitbestimmungsrecht nutzt, ist eine ganz andere Frage.

Klassisches Arbeitsrecht nach Gutsherrenart.

Rechtlich ist das vereinfacht gesagt, völlig daneben. Gesetzliche Regelungen die sich konkret mit der Arbeitszeit beschäftigen sind selten. Im wesentlichen gibt es hier Rechtsprechung. Die Arbeitszeit wird in § 2 des Arbeitszeitgesetzes definiert. Hier ist festgehalten, dass die Arbeitszeit die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ist. Die Arbeit beginnt nach der Rechtsprechung mit der Aufnahme der vertraglich geschuldeten Tätigkeit.

Dies ist im wesentlichen ein tatsächlicher Begriff. Es kommt eben nicht darauf an, wann der Arbeitgeber meint aus seiner Sicht beginne die Arbeit, sondern es kommt darauf an, wann der Arbeitnehmer die vertraglich geschuldete Tätigkeit tatsächlich aufnimmt. Wenn der Arbeitgeber vorgibt 5 Minuten vor Arbeitsbeginn sei zu stempeln beginnt die Arbeitszeit eben 5 Minuten früher!

Die Aussage des Betriebsrats erstaunt mich sehr. Nach Paragraf 87 Abs. 1 Nummer 2 BetrVG besteht hier eindeutig ein Mitbestimmungsrecht zu Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit. Hier ist der Betriebsrat tatsächlich in der Pflicht zu agieren. Dies als erzieherische Maßnahmen zu werten ist natürlich rechtlich Blödsinn. Vielmehr wird dem Arbeitnehmer Arbeitszeit "geklaut".

Letztendlich sollte der Betriebsrat nochmals kontaktiert werden und ausdrücklich auf die oben genannte gesetzliche Regelung hingewiesen werden. Eigentlich ist dieser Hinweis regelmäßig überflüssig. Hier anscheinend nicht. Auch dem Arbeitgeber sollte vermittelt werden, dass die Arbeitszeit mit dem Arbeitsbeginn anfängt und eben nicht 5 Minuten vorher. Wenn der Arbeitgeber meint es sei 5 Minuten vorher abzustempeln, dann beginnt auch die Arbeit eben 5 Minuten früher.

Im Zweifel muss Arbeitszeit eben angesammelt werden und dann der Lohn, der hier letztendlich abgezogen wird, eingeklagt werden. Ein entsprechender Musterprozess sollte Klarheit vermitteln.

Alles andere hat Familiengerd wunderbar dargestellt

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Wenn sich schon Euer Betriebsrat derart flapsig und wenig hilfreich zu dieser Massnahme äussert, dürfte es kaum wirklichen Sinn machen, sich innerbetrieblich dagegen aufzulehnen.

Worauf stützt sich diese Anordnung bei Euch denn argumentativ ?

Falls es um Zeiten für die Umkleidung im Betrieb geht, so kann dieses durchaus innerbetrieblich ausserhalb der bezahlten Arbeitszeiten gelegt werden.

Für genauere Aussagen müssten wir aber erst mal genauere Details zur Begründung der Anweisung wissen.

rockydown  17.11.2018, 17:29

Meldest Du Dich mit Stempelkarte an? Dann würde das eher Sinn machen sonst werden 15 Minuten nicht bezahlt, das könnte der Grund sein.

Dotty1 
Beitragsersteller
 17.11.2018, 16:58

Weder umziehen noch Computer hochfahren... Weil sie der Meinung ist das man 5 min vorher da sein soll. Das bekahm ich zur Antwort.

Parhalia2  17.11.2018, 17:05
@Dotty1

Das halte ich zwar inhaltlich seitens der Filialleitung als "Weisung" für puren und kindlichen Schwachsinn, aber es dürfze vermutlich nur unnötigen Stress im Betrieb für Dich geben, wenn Du Dich gegen solch einen Unfug auflehnst.

Es sind rechnerisch zwar dann etwas über 1,5 Stunden im Monat bei einer regulären 5 Tage - Woche, aber der Unfug besagt ja nicht, in diesen 5 Minuten auch noch aktiv irgendwo Hand anlegen zu müssen. 🤔