Abmahnung wegen 20 Minuten zu spät krankgemeldet?

8 Antworten

Wenn es nach Beginn der Arbeitszeit passiert ist, dann ja. Leider. Man soll immer vor Arbeitsbeginn anrufen und sich krank melden. Und zwar deshalb, weil der AG umdisponieren muss, wenn man nicht zur Arbeit erscheinen kann. Vergisst man das oder sagt man es zu spät, kann der AG die Aufträge nicht mehr an andere verteilen und man hat ihm die Möglichkeit genommen, weil man es nicht rechtzeitig gesagt hat.

Ich finde, das kommt auf die Umstände an. Wenn zum Beispiel ein Flugzeug wegen Erkrankung des Piloten unnütz herumsteht oder ein gesamter Laden nicht geöffnet werden kann, ist es womöglich gerechtfertigt.

Bei einem Bürojob, bei dem kaum jemand die Verzögerung gemerkt hat, finde ich es dagegen überzogen.

Also ich finde das stark übertrieben - das ist doch verständlich, dass ein akut Kranker länger schläft. Hast Du denn am Abend zuvor noch nichts gemerkt?

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Erfolgt die Krankmeldung nicht so schnell wie möglich, kann der Arbeitgeber eine Abmahnung erteilen.

Tja, nun könntest Du argumentieren, dass es Dir vorher nicht möglich war, weil Du noch (auch krankheitsbedingt) geschlafen hast.

Vielleicht ist das ein Thema, das noch einmal angesprochen werden sollte mit dem Ziel, dass die Abmahnung zurück genommen wird.

Familiengerd  09.02.2019, 18:06
Erfolgt die Krankmeldung nicht so schnell wie möglich, kann der Arbeitgeber eine Abmahnung erteilen.

Das ist zwar grundsätzlich richtig, im konkreten Fall aber geradezu lächerlich kleinlich (und "gewollt").

Man könnte auch darüber streiten, ob eine Abmahnung hier überhaupt "angemessen" ist und nicht eher "nur" eine Ermahnung angebracht wäre.

holywarrior1 
Beitragsersteller
 09.02.2019, 18:00

Vielen Dank, werde es auf jeden Fall nochmal ansprechen :)

In Paragraph 5 Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) ist diese Pflicht gesetzlich verankert. Darin heißt es: "Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen."

Erfolgt die Krankmeldung nicht so schnell wie möglich, kann der Arbeitgeber wie in deinem Beispiel eine Abmahnung erteilen.

Familiengerd  09.02.2019, 18:08
Erfolgt die Krankmeldung nicht so schnell wie möglich, kann der Arbeitgeber wie in deinem Beispiel eine Abmahnung erteilen.

Das ist zwar grundsätzlich richtig, im konkreten Fall aber geradezu lächerlich kleinlich (und "gewollt").

Man könnte auch darüber streiten, ob eine Abmahnung hier überhaupt "angemessen" ist und nicht eher "nur" eine Ermahnung angebracht wäre.