1 Stunde vom Stundenzettel abziehen pro Minute zu spät gekommen?
Hallo,
mich arbeite derzeit in der Gastronomie, wo genau nach gearbeiteten Stunden abgerechnet wird. In letzter Zeit sind 2 Kollegen öfter mal 5-10 Minuten zu spät gekommen, die sie sich natürlich auch nicht gutschreiben lassen. Arbeitsbeginn 12 Uhr, Anwesenheit ab 12.10 = Bezahlung ab 12.10.
nun will der Chef aber Maßnahmen ergreifen, damit alle pünktlich sind. Er will jedem Mitarbeiter pro zu spät gekommener Minute 1 Stunde abziehen. Bei einem Kollegen hat er schon 5 Stunden abgezogen. Ist das rechtens? Die zu spät gekommene Zeit bekommen wir sowieso nicht bezahlt. Wieso also noch mehr Geld abziehen????
5 Antworten
Damit begibt sich der Chef sehr aufs Glatteis. Er verweigert den Beschäftigten nämlich den Lohn für ihre Arbeit, die sie nachweislich erbracht haben. Wenn sie 50 Minuten geabeitet haben (statt der geforderten 60), dann ist er auch verpflichtet, ihnen diese 50 Minuten zu zahlen.
Es mag eine gewisse Toleranz bei der Zeiterfassung geben, wenn zum Beispiel auf jeweils 5 Minuten gerundet wird. Ein Aufrunden von bis zu fast einer Stunde geht aber eindeutig zum Nachteil des Beschäftigten und wird sicher bei keinem Arbeitsgericht Bestand haben.
Der Chef hätte die Möglichkeit, bei Verspätungen eine Abmahnung zu erteilen. Vor allem dann, wenn es betriebliche Auswirkungen hat und möglicherweise Kunden vor verschlossenen Türen stehen. Eine andere - selbsterwählte - Strafaktion in Form von Abzug es eigentlich rechtmäßig zustehenden Lohns ist jedoch keine Lösung und hat keine rechtliche Grundlage.
Selbstverständlich ist auch das "Letztgenannte" richtig, denn PeterSchu spricht ja ausdrücklich davon, dass ein "selbsterwählte" Strafaktion - also eine einseitig verhängte ohne vertragliche Grundlage - keine Rechtsgrundlage hat.
Das entspricht also inhaltlich Deiner Anmerkung!
Ergänzung:
Im Übrigen können Betriebsbußen nicht arbeitsvertraglich vereinbart werden, sondern nur tarifvertraglich oder - sofern es einen Betriebsrat gibt - in einer Betriebsvereinbarung.
Rechtlich ist es fragwürdig... trotzdem sind sie gut weggekommen - woanders bekommst du für sowas ne Abmahnung und auch irgebdwannn die Kündigung
Das berechtigt aber den Chef nicht, sein eigenes Recht zu machen. Wenn er die Möglichkeit zur Abmahnung hat, warum macht er es dann nicht?
Ich sag ja, rechtlich fragwürdig!
Wsrum er nicht abmahnt ist ne gute Frage! ICH an seiner Stelle würde mich von MA trennen die sich ihre eigenen Anfangszeiten machen...
Rechtlich ist es fragwürdig...
Das ist nicht nur "rechtlich fragwürdig", sondern schlicht und einfach rechtswidrig!!
Jain.
Bei einigen Firmen gibt es eine Betriebsvereinbarung, das nur ganze halbe stunden als Arbeitsleistung gezählt werden.
Also 12:20 Angefangen, dann zählen die ersten 20 min nicht zur Stundenleistung.
Desweiteren ist man Arbeitsrechtlich verpflichtet Pünktlich auf Arbeit zu erscheinen.
Kommt man zu spät, kann es also Abmahnungen und auch bei wiederholung Kündigungen geben.
Da ist die Stunde Abzug das kleinere übel, wenn auch rechtlich nicht sauber.
Es kann doch keine Lösung sein, dass man dem Betrieb einfach mal so zubilligt, das Recht zu ignorieren.
Es kann auch keine Lösung sein, das ein AN ständig zu spät kommt.
1 Stunde für jede zu spät gekommener Minute halte ich ebenfalls für nicht vertretbar. Das währen ja bei 8 minuten einen Tag umsonst Arbeiten. oder wenn man wirklich mal verschläft unabsehbare Folgen. Aber eine Stunde fürs generelle zuspätkommen ohne Minutenzählen oder eben eine habe Stunde halt durchaus für vertretbar, wenn die andere Alternative Kündigung heißt.
Aber wahrscheinlich ist es einfach nur eine Erziehungsmaßnahme.
Er zwingt ja niemanden zu spät zu kommen. Im Gegenteil er will erreichen, das seine Leute pünktlich auf Arbeit erscheinen.
Du kannst für vertretbar halten, was Du willst!
Das ändert nichts daran, dass es dem Arbeitgeber schlicht und einfach nicht erlaubt ist, einseitig Strafmaßnahmen/Betriebsbußen zu verhängen.
Aber wahrscheinlich ist es einfach nur eine Erziehungsmaßnahme.Er zwingt ja niemanden zu spät zu kommen. Im Gegenteil er will erreichen, das seine Leute pünktlich auf Arbeit erscheinen.
Das ist eine ziemlich unsinnige Argumentation!
Erstens hat der Arbeitgeber das Mittel der arbeitsrechtlichen Abmahnung!
Zweitens ist sein Vorgehen - ob "Erziehungsmaßnahme oder nicht - schlicht und einfach rechtswidrig und auch nicht durch das vertragswidrige Verhalten der zu spät kommenden Arbeitnehmer gerechtfertigt!
Bei einigen Firmen gibt es eine Betriebsvereinbarung
Welcher Betriebsrat schließt denn eine solche Betriebsvereinbarung mit dem Arbeitgeber ab?!?!
Woher weißt Du denn, dass es "bei einigen Firmen" solche Betriebsvereinbarungen geben soll? Hast Du Untersuchungen angestellt, Statistiken erstellt?
Und wenn es ihn gäbe, sollte man ihn "in die Wüste schicken"!
Es kommt darauf an, was in deinem Arbeitsvertrag steht. Dein Chef muss sich schon auch daran halten, auch wenn es ihm nicht passt, wenn seine Mitarbeiter zu spät kommen.
Und nein, ich persönlich denke nicht, dass es arbeitsrechtlich erlaubt ist, jede Minute eine Stunde abzuziehen, denn mit der ersten Minute ist die erste Stunde ( und die nachfolgenden 59 Minuten ) abgedeckt. Aber hier gilt natürlich, wo kein Kläger ...
Zumindest der erste Absatz entbehrt jeder arbeitsrechtlicher Grundlage.
Ein Chef muss nicht akzeptieren, dass ein Mitarbeiter zu spät kommt, Dann kann er eine Abmahnung erteilen, und beim nächsten Mal kündigen - da ist der Zeitabzug (obwohl die Höhe fraglich ist) für den Mitarbeiter das kleinere Übel.
Zumindest der erste Absatz entbehrt jeder arbeitsrechtlicher Grundlage.
Wie kommst Du darauf!
Hier wird doch nirgendwo behauptet, dass der Arbeitgeber das ohne Konsequenzen hinnehmen müsse!!
Er darf diesen Angestellten eine Abmahnung ( wegen wiederholten Zuspätkommens ) ausstellen, eine derartige Lohnkürzung ist rechtlich nicht zulässig.
Der zweite Halbsatz ist leider falsch, da Betriebsbußen durchaus arbeitsrechtlich wirksam und zulässig vereinbart werden können - nur nicht einseitig.
Um so etwas im Hinblick auf diese Frage in den Raum zu stellen sollte man sich doch ausführlich mit diesem Thema befassen bzw. den Begriff erläutern.
Das Letztgenannte stimmt leider nicht so ganz, denn es können sog. "Betriebsbußen" wirksam vereinbart werden - jedoch nicht einseitig.