Abmahnung wegen angeblicher Ankündigung (Krankheit) gerechtfertigt?
Hallo,
Habe mal eine Frage, und zwar bin ich die Woche durch eine Krankheit außer Gefecht gesetzt. Heute wurde mir durch einen ´Mittelsmann´ zugetragen - das mein Chef/Abteilungsleiter eine Abmahnung wegen Ankündigen einer Krankheit ein reindrücken will. Angebliche hätte ich vorherige Woche zu einen Kollegen gesagt, das ich ihn meinen Schlüssel gebe - ´falls´ ich nicht komme! ...
Ich habe eine Krankschreibung für die ganze Woche - und habe nichts gemacht (wo man mich gesehen haben könnte oder ähnliches) - Zur der gesagten Person habe ich ledeglich gesagt: (...) nimm meinen Schlüssel - für den Fall das ich Später komme (...)
Nun meine Frage, ist dies Rechtens - und wenn nicht, wie kann ich mich dagegen zur Wehr setzen? ...
6 Antworten
Nein ist es nicht, was ein Mittelsmann sagt hat keine Bedeutung und ist völlig daneben. Dein Chef soll mit dir reden, wenn ihm etwas nicht geheuer vorkommt.
hätte der Chef (so wie er es aus seiner Sicht sieht) das Recht, eine Abmahnung ..... zu verfassen.
Nochmal: NEIN! Das wäre ja noch schöner, wenn der Chef sich alles passend zurecht legen könnte.
Es kann aber muss nicht zwangsläufig zur Abmahnung kommen.Da kommt es auf den genauen Wortlaut an.
Nur ein Beispiel.Solche Äußerungen wie;ich müsste wiedermal krank machen oder ähnlich
können zur Abmahnung führen.
Wenn einem aber am Tag zuvor schon unwohl ist und man sagt;wenn es mir morgen nicht besser geht gehe ich zum Arzt,wird keiner auf die Idee kommen,dass da etwas faul ist.
Ich hoffe,ich habe mich verständlich ausgedrückt.
Ruf deinen Chef an und kläre die Sache bevor es zur Abmahnung kommt.
Glück gehabt, hätte schlimmer ausgehen können
dein chef ist da durchaus im recht.
allerdings nur, wenn es so war, wie er die sache sieht.
du stellst die sache anders dar... allerdings ist es schon verdächtig, das du deinen schlüssel im voraus abgegeben hast.... als chef würde ich da genauso handeln.
du solltest dich offensiv dirket an deinen chef wenden, sobald du die möglichkeit hast.
es kann ja durchaus sein, das man sich hundeelend fühlt, aber sich noch zur arbeit quält, aber merkt das sich das krankheitsbild verschlechtert, statt verbessert.
dann hättest du einen guten grund, deinen schlüssel deinem kollegen gegeben zu haben. (habe ich auch schon so gemacht, bin dann aber dirket zum chef und habe ihm das so gesagt)
dein chef ist da durchaus im recht.
Mit welcher Begründung? Die Abgabe eines Schlüssels ist mit Sicherheit noch keine Ankündigung von Krankheit. Dazu müßte er sich schon eindeutig der Worte bedient haben hier hast du meinen Schlüssel. Ich mache ab morgen krank
"Angebliche hätte ich vorherige Woche zu einen Kollegen gesagt, das ich ihn meinen Schlüssel gebe - ´falls´ ich nicht komme!"
Das ist nicht weit weg von "hier hast du meinen Schlüssel. Ich mache ab morgen krank"
diese abweichung von der regelarbeitsweise (stattgefundene unübliche schlüselübergabe), zusammen mit der aussage, reichhen als anfangsverdacht durchaus aus.
zumindest denke ich das. ich bin ja kein arbeitsrechtler. aber rein hypothetisch... ich würde es wie der chef machen: abmahnung schreiben. allerdings, und das wissen wir alle noch nicht, denke ich, das auch der chef erstmal die mündliche aussprache suchen wird, bevor er die abmehnung übergibt.
ob diese dann vor dem arbeitsgericht (sollte es mal nötig sein), bestand haben wird,.. siehe oben: zusammen mit der aussage des kollegen(alles war abgeklärt..), wohl eher nicht.
Das ist nicht weit weg von "hier hast du ....
Fast getroffen ist aber immer noch vorbei!
Und die vorsorgliche Abgabe eines Schlüssels ist nie und nimmer die Ankündigung einer Krankheit im Sinne von "ich werde krank machen"
wie ich schon eingangs geschrieben habe...
für den arbeitgeber sieht es genau danach aus, zumal noch die aussage eines kollegen gegen ihn verwendet werden kann
und auch ein "hier hast du den schlüssel, falls ich morgen nicht kommen kann", kann man so auslegen, dass es eine ankündigung ist. einmal zwinkern bei der ausage, und man ist mitten drin.
mit einem offenen gespräch mit allen betroffenen sollte sich dieses missverständnis bei euch schnell widerlegen lassen.
kann man so auslegen
Das genügt eben nicht! Es muss eine klare Ankündigung nachgewiesen bzw. vom Kollegen bestätigt werden können.
... never ending story...
Versetze dich in die lage des arbeitgebes..
Mehr muss ich nicht sagen.
Wenn dir da die sicht der seite des arbeitgebers nicht einleuchtet....
Selbst der fragesteller gibt seinem chef in dieser art zu denken recht. Nichts anderes tue ich. Und immerhinscheint es ja so, als habe irgendein kollege eine ankündigung bestätigt. Wenn wohl auch basierend auf einer falschen annahme.
Und es muss nicht eine klare ankündigung sein.
Eine verfloskelte, augenzwinkernde aussage reicht für eine abmahnung.
Und zum x-ten mal... ob diese abmahnung dann bestand hat, dass ist was anderes.
... also da stimme ich meinen chef ja auch voll und ganz zu ... das er da ´seine gründe´ gesehen hat - bloß war alles abgesprochen und abgesegnet ... das der kollege in dem fall nicht 15-20min in der kälte steht und auf mich warten muss ...
wenn das mit deinem kollegen abgesprochen war (ich hoffe für dich, das du ihm gesagt hast, das es dir hundeelend geht und du bei nächster gelegenheit zum doc fährst), dann wird er deine version ja bestätigen können.
Ein Krankenschein ist bindent..du wirst kein Arbeitsgericht finden was dir das abspricht :)Die Frage ist doch nur warum gibts du ihm den Schlüssel?
Okay... Kann ich mich trotzdem irgendwie dagegen ´wehren´ - weil alleine die Unterstellung zeigt ja schon auf einen ´Misstrauensfall´ hin? ...
Mein Kollege fängt etwas früher als ich an - und der verfügt leider nicht über einen Schlüssel um in die Firma rein zukommen. Nach Absprache mit meinen Vorgesetzten ist das so abgesprochen gewesen.
Ist es wohl, es hat mit dem Mittelsmann doch nichts zu tun.
Auch ohne "Mittelsmann" hätte der Chef (so wie er es aus seiner Sicht sieht) das Recht, eine Abmahnung wegen angekündigter Krankheit zu verfassen.
Allerdings wird hier in der Tat die Aussprache mit dem Chef alles ins Lot rücken.