Wie soll ich bei Abmahnung vorgehen?

10 Antworten

Vielleicht bin ich auch selbst Schuld. Dennoch stelle ich mir die Frage ob ich es so hinnehmen soll.

Nimm das mal so hin. Regeln der Abmeldung beim Verlassen des Betriebs sind dafür da das sie eingehalten werden. Du hast keine Chance wenn man Beweise für den Verstoß hat.

Ich würde ihm das genau so schildern und dann hörst du was er sagt.

Wusstest du das dort eine camara ist ?

Und du hast nur die 8 Minuten vergessen dich anzumelden?

Klingt komisch. Und richtig nach mutwillig dich los zu werden

Wenn das reden nicht hilft

Ruf einen Anwalt an und frag nach Auskunft die kostet nix

ICh finde das dies keine Abmahnung wert ist sondern erst eine müdliche Ermahnung

sieundich8788 
Beitragsersteller
 11.03.2019, 22:30

mir hätte auch die mündliche Ermahnung gereicht, zumal er mit mir am Samstag geredet hat. mein Wochenende war in Arsch deswegen

dandy100  11.03.2019, 22:16

Sowas ist sogar ein Grund für eine fristlose Kündigung und zwar ohne vorherige Abmahnung, dazu ist nämlich kein Arbeitgeber verpflichtet

https://www.arbeitsrechte.de/abmahnung/arbeitszeitbetrug/

blubblub1912  11.03.2019, 22:23
@dandy100

So was muss man immer prüfen! Meine Kündigung war auch nicht rechtens obwohl das jeder hier schrieb ! Also jeder Fall muss anders beurteilt werden

sieundich8788 
Beitragsersteller
 11.03.2019, 22:22

wirklich nur die 8 Minuten und vorher habe ich mir ie was zu schulden kommen lassen. bin seit 15 Jahren bei der Firma

blubblub1912  11.03.2019, 22:25
@sieundich8788

Sehr komisch. Je nach dem wann du morgen arbeitest ruf einen Anwalt an . Mir wurde auch oft hier geschrieben keine Chance und dann sagte mir der Anwalt was anderes! Also informiere dich . Es gibt auch beratungsscheine für den Anwalt fals du klagen musst . Unterschreiben würde ich die Abmahnung nicht !

sieundich8788 
Beitragsersteller
 11.03.2019, 22:28
@blubblub1912

ich habe morgen sogar frei, überlege auch mich beraten zu lassen

dandy100  11.03.2019, 23:03
@sieundich8788

Sowas hat auch schon nach 30 Jahre zur fristlose Kündigung geführt. Es sind auch schon Leute entlassen worden, weil sie Freitag abends den übriggebliebenen Kuchen eines Kollegen mit nach Hause genommen haben, der bis Montag verdorben wäre - sowas ist Irrsin, aber möglich und vor einem Arbeitsgericht hast Du keine Chance, da gehts nicht um die 8 Minuten sondern ums Prinzip

blubblub1912  11.03.2019, 23:23
@sieundich8788

Ja bitte mach das es lohnt sich habe dies schon 2 mal gemacht !

Es scheint völlig unangemessen wegen einer solchen Kleinigkeit eine Abmahnung zu bekommen, aber ob Du es glaubst oder nicht, sowas ist sogar ein Grund für eine fristlose Kündigung - Du hast also noch mal Glück gehabt. Ich bin selbst Personaler und habe solche Fälle schon erlebt.

Lies mal hier:

https://www.arbeitsrechte.de/abmahnung/arbeitszeitbetrug/

Ich finde es auch völlig übertrieben es ist aber geltendes Recht - die Frage ob Du das so hinnehmen sollst, stellt sich also gar nicht; sei froh, dass Deine Firma so fair ist und Dir "nur" eine Abmahnung schickt

Familiengerd  11.03.2019, 23:01

Eine fristlose Kündigung - oder überhaupt eine Kündigung ohne vorherige Abmahnung aus gleichem Grund - dürfte nach den geschilderten Umständen aber kaum Bestand haben.

Außerdem wären dabei auch die sonstigen Umstände (bisheriges Verhalten, Dauer der Betriebszugehörigkeit, Alte, gegenseitige Interessenabwägung) zu berücksichtigen, über die hier aber nichts bekannt ist.

... auch wenn grundsätzlich eine fristlose Kündigung bei Arbeitszeitbetrug selbstverständlich möglich ist

dandy100  11.03.2019, 23:09
@Familiengerd

Und wie die Bestand hat! Abmahnungen sind keine Pflicht, das ist ein weitverbreiteter Irrtum. Ich habe selbst ähnliche Fälle, die vors Arbeitsgericht gegangen sind, miterlebt und verfolgt und nicht mal eine 20 jähriger Betriebzugehörigkeit und nur eine einzigen Verfehlung bezüglich des Arbeitszeitkontos, haben diejenigen vor einer fristlosen Kündigung geschützt.

Unfassbar, aber möglich

Familiengerd  11.03.2019, 23:17
@dandy100

Es kommt immer auf den jeweiligen konkreten Einzelfall und den Umfang an. Und ich kann den von Dir erwähnten Fall natürlich nicht beurteilen - das heißt aber nichts!

Grundsätzlich setzen Kündigungen voraus, dass aus gleichem Grund bereits abgemahnt worden ist. Das gilt generell für ordentliche verhaltensbedingte Kündigungen.

Das heißt aber selbstverständlich nicht, dass es nicht mehr als genug Fälle gibt, die eine fristlose Kündigung ohne weitere Voraussetzungen rechtfertigen - und zwar ohne Berücksichtigung und Abwägung gegenseitiger Interessen.

PeterSchu  11.03.2019, 23:23
@dandy100

"Abmahnungen sind keine Pflicht, das ist ein weitverbreiteter Irrtum"

Es ist aber ebenfalls ein fester Grundsatz im Arbeitsrecht, dass eine Kündigung nur das letzte Mittel sein darf, um Probleme im Arbeitsrecht zu beseitigen. Daher ist nicht jeder Fall von sogenanntem Arbeitszeitbetrug gleich zu werten. Das würde ich dann schon dem Richter überlassen. -Du solltest im Kommentar von Familiengerd lesen und beachten, dass es immer auf die Gesamtumstände ankommt. Und einen Arbeitnehmer, der sich ansonsten über Jahre hinweg nichts zu Schulden kommen ließ, würde auch kaum ein Richter wegen dieser acht Minuten rauswerfen. Deine Behauptung "Und wie die Bestand hat!" ist also wirklich sehr gewagt.

dandy100  27.03.2019, 11:09
@PeterSchu

"Und einen Arbeitnehmer, der sich ansonsten über Jahre hinweg nichts zu Schulden kommen ließ, würde auch kaum ein Richter wegen dieser acht Minuten rauswerfen"

Und ob!

"Deine Behauptung "Und wie die Bestand hat!" ist also wirklich sehr gewagt."

Nein, ist sie nicht.

Ich war selbst jahrelang im Betriebsrat und habe solche Fälle mehr als einmal als erlebt

Der Sachverhalt lässt sich nunmal nicht wegdiskutieren. Daher würde ich nicht händeringend nach einer Ausrede suchen.

Ob die acht Minuten so gravierend im Betriebsablauf waren, dass man eine Abmahnung geben muss, ist von außen schwer zu sagen. Es könnte eher davon abhängen, ob der Betrieb das Ziel verfolgt, Personal abzubauen und auf diese Weise Gründe zu suchen.

Je nachdem wie dein Chef tickt, kann ich mir vorstellen, dass du ihm erklärst, dass du deinen Fehler einsiehst. Er kann dir dann gerne eine Abmahnung schreiben, aber wenn du dir über einen Zeitraum von rund zwei Jahren keinen Fehler mehr leistest, sollte das keine Folgen haben.

Wenn du eine Gegendarstellung schreiben würdest, die zum Beispiel lautet: "Ich bin weggegangen weil....", dann wäre das ein dokumentiertes Geständnis von dir. Dann wäre die Kameraaufzeichung irgendwann schon lange gelöscht und könnte nicht mehr als Beweis dienen, aber deine Stellungnahme würde dann auf alle Zeit gegen dich sprechen.

Nun ja... einerseits kann ich dich schon verstehen, andererseits auch deinen Chef.

Der fragt sich jetzt natürlich auch was er glauben soll etc.

Mein Tipp: Sprich einfach mit ihm und schildere ihm die Situation und dass es wirklich nur diese 8 Minuten waren und du es eben einfach nur vergessen hast. Allerdings musst du dich hier auch ganz klar seinem Urteil beugen, denn die Schuld an der ganzen Sache liegt nunmal bei dir und auch das grüßen von Bekanntschaften gehört nicht in die Arbeitszeit und ist in der Regel auch kein Grund die Arbeit zu unterbrechen