Jobzusage - dann doch Absage seitens des Chefs,wie vorgehen?
Hallo, Mitte April hatte ich ein Vorstellungsgespärch bei einer Firma. Kurze Zeit später bekam ich eine Zusage, wobei der Arbeitsbeginn ab 01.05.2019 sein sollte. Am 29.04 bekam ich eine Meldung, dass die Gehaltsvrostellungen von mir, welche bereits durch den Chef abgesegnet wurden, erst durch den Betriebsrat gehen müssen. Also war es doch nichts mit Arbeitsbeginn 01.05.
Jede Woche rief ich an, um mich zu erkundigen wie es denn nun aussieht.
Am 02.06.2019 bekam ich jetzt wieder mal eine Meldung des Chefs, der mir Sagte "Wir benötigen doch keinen Aussendienstmitarbeiter, es tut mir leid, wir können sie nich einnstellen. "
Kann man dagegen irgendwie vorgehen? Immerhin habe ich in der zwischenzeit einen anderen Job abgesagt, da ich ja eine Zusage hatte, nur noch der unterschriebene Vertrag gefehlt hat, was aber bei Arbeitsbeginn gemacht werden sollte.
7 Antworten
So dämliches Hü und hott habe ich leider auch schon erlebt. Da hilft i.d.R. nur sich preventiv zu schützen. Bei meiner letzten Bewerbung wollte man auch, dass ich gaaaaanz dringend, am besten schon gestern anfange und mich permanent gefragt wann ich denn endlich kommen täte. Meine Antwort war stets: 4 Wochen nach Vertragsunterschrift inkl. Zustimmung von Personalrat und Betriebsarzt, da ich dann erst den alten Job kündigen werde (andere haben andere Kündigungsfristen in ihren Verträgen, z.B. 3 Monate zum Quartalsende, das kann sich dann also auch mal ein halbes Jahr ziehen). Bei mir hat es sich über 6 Wochen gezogen bis der Laden alles zusammen hatte. Wischi-Waschi-Absichtserklärungen habe ich abgelehnt. Nur Bares ist Wahres, nur schriftliche Verträge mit erfüllten Wenn-sich-wenn-sich Bedingungen sind handfest.
Habe den Job dann schließlich auch oder trotzdem bekommen und mache ihn auch heute nach 10 Jahren noch.
Natürlich kannst Du versuchen Schadenersatz zu fordern, verbrennst damit aber möglicherweise nur Geld. Anwalt fragen. Rechtschutz?
Nun ja, das BetrVG schreibt nun mal vor, dass der Betriebsrat bei Neueinstellungen zustimmen muss und wenn der nein sagt (auch wenn es unlogisch ist), wirst du nicht viel machen können.
Das mit Betriebsrat können natürlich vorgeschobene Gründe sein, die du aber bei einer Klage entkräften musst, dürfte nahezu unmöglich sein.
Das ist eine komische Aussage. Betriebsrat schuld? Bei der Anhörung gibt man Eckdaten, Bewerbung, Position, Stellenbeschreibung und Gehaltsbereich immer mit an, um eine Zustimmung zu erbeten.
Versuchen die ernsthaft zu behaupten, die machen eine Anhörung für eine Einstellung, dann eine für die Vertragsinhalte usw usf? Keine Firma macht das, jede Geschäftsleitung will so wenig wie möglich den Betriebsrat einspannen und wird das immer "mit einem Wisch" abhandeln wollen.
Machen kannst du nichts, da du nichts schriftlich hast. Aber bei solchen Methoden würde ich mich vom Arbeitgeber auch mal distanzieren und eine exakt so nachvollziehbare Bewertung auf indeed oder kununu hinterlassen.
Mündliche Verträge zählen auch. Kannst du das denn irgendwie beweisen?
Ohne Zustimmung des Betriebsrates ist auch kein mündlicher Vertrag zustande gekommen.
Beweise sind ja immer schwer. Einen Bogen mit meinen persönlichen Daten sollte ich aber auch shcon dort ausfüllen..
Ist das dein Ernst?
Willst du versuchen, einen Job einzuklagen?
Abgesehen davon, dass du da keinerlei Chance hast, wie stellst du dir denn dann das Arbeitsverhältnis und das Betriebsklima vor?