Gibt es laut VDE eine Auflage - Kellerlicht

3 Antworten

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Der eigene Kellerraum muss nicht mit einer Beleuchtung ausgestattet sein, es sei denn, dies ist im MV oder im Übergabeprotokoll vereinbart. Die VDE bzw. die Arbeitsstättenverordnung schreibt nur eine Mindestbeleuchtung vor. Allerdings kann man hier auf die Verkehrssicherungspflicht des VM verweisen. Als Abhilfe wäre das Beleuchten der Taster im Kellergang anzuraten. Wenn nur 1 Taster am Kellereingang existiert ist dies zu wenig. Die Durchsetzung dieser Forderung gestaltet sich, wenn der vM nicht einsichtig ist aber schwierig. Oft werden die Vermieter nur dann wach, wenn jemand sich wegen der Beleuchtung verletzt und den VM schadensersatzpflichtig macht. MfG

Wäre mir neu dass es da eine VDE-Vorschrift gibt. Kann man das mit dem Vermieter nicht im guten klären, also ohne Vorschriften?

Sicherungskasten auf, Zeitschaltuhr auf Maximum, Problem gelöst.

humanmax  31.01.2010, 15:40

Dann leuchtet das Licht 2 Stunden, auch wenn man nur mal 5 Minuten in den Keller muss.. Eine Zeitschaltuhr mit Stromstoß-Funktion oder ein Stromstoßrelais wäre da angebrachter.

primusvonquack  31.01.2010, 15:43
@humanmax

Alles klar, hast ja technisch voll den Durchblick,humanax :-))

jimmini 
Beitragsersteller
 31.01.2010, 15:43
@humanmax

humanmax@ seh ich auch so, soll ich das einfach heimlich umfunitioneiren und basta?

humanmax  31.01.2010, 15:54
@jimmini

Würde ich lassen.. Lässt der Vermieter denn nicht mit sich reden?

humanmax  31.01.2010, 15:54
@primusvonquack

Ja, und Du scheinbar nichts sinnvolles hier beizutragen..

jimmini 
Beitragsersteller
 31.01.2010, 20:57
@humanmax

Der hat das Haus vermutlich noch nie gesehen. Wohnt nicht hier, wird verwaltet. Also, man könnte hier schon fummeln ohne dass es sonderlich auffiele.

primusvonquack  31.01.2010, 15:39

Im Übrigen, schon mal was von Taschenlampen gehört?

jimmini 
Beitragsersteller
 31.01.2010, 15:40
@primusvonquack

Ja wenn ich auf Nachtwanderung gehe, nehme ich sicher eine mit, danke.