Ist ein Auszug aus einer Eigentumswohnung erzwingbar?

18 Antworten

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Das ist sehr sehr schwer, aber nicht unmöglich. Unterschriften nützen Dir nichts, wenn denen nicht ein Mehrheitsbeschluss der Eigentümerversammlung folgt, in dem beschlossen wird, dass der schlimme Eigentümer gerichtlich zum Verkauf seiner Wohnung gezwungen wird.

Dazu braucht man aber schon sehr starke und gut untermauerte Argumente, um so etwas vor Gericht durch zu bekommen.

Ausschluß aus der Eigentümergemeinschaft durch Verkauf der Wohnung wäre das. Verkauft er nach entsprechendem Urteil nicht, wird die Wohnung gerichtlich zwangsversteigert.

Es läßt sich aber leicht denken, dass das nur sehr sehr schwer möglich ist, sehr lange dauert und in dieser langen Zeit geht der Typ weiterhin und mit voller Agressivität auf die anderen Mitbewohner los.

Vielleicht hilft eine andere Strategie:

Vorfälle sammeln, immer wieder anzeigen und so lange darauf hin arbeiten, bis er in eine psychiatrische Anstalt eingewiesen wird. Das dürfte bei derartigem Verhalten eher erreichbar sein.

bwhoch2  30.04.2016, 21:18

Danke für die Auszeichnung und viel Glück.

Auszug nicht zwingend, aber ein Rauswurf aus der WEG ist möglich, aber meist schwer durchsetztbar. Schaue einfach in die TE, was dort für solche Angelegenheiten vereinbart wurde.

Zudem:
Was sagt die Polizei dazu?

Nein das geht nicht! Es ist deren Eigentum.

Ihr müsst wegen jedem Vorfall die Polizei anrufen und Anzeige erstatten. So ebenfalls die anderen Mieter, die ebenfalls solche krassen Probleme haben! Ansonsten könnt ihr nur die Gerichtsverhandlung abwarten.

jeden Vorfall zur Anzeige bringen, immer wieder die Polizei rufen.

nein das kann man nicht erzwingen