Kühl/Gefrierschrank im Keller betreiben erlaubt?

4 Antworten

Wenn die Elektrik den Vorschriften entspricht, ist so etwas selbstverständlich erlaubt.

Wenn der Anwalt "u.U." gesagt hat, hat er sich ein Hintertürchen offengelassen. So wie bei "es kommt darauf an."

fruchtzwerg6020 
Beitragsersteller
 05.09.2016, 12:08

Hi Joschi2591,

das wären solche feinen Winkelzüge die Einzelfällen wohl fürs Detail für den Einzelfall zum Tragen kommen würden aber nicht zwingend für Allgemein.

Wenn zB. leicht entflammbare Materialien  wie Kartons,Farbe usw im gleichen Keller gelagert werden ist das wegen der Versicherung nicht gestattet.Ansonsten steht dem nichts im Wege vorausgesetzt es existiert ein abgenommener Stromanschluß.


fruchtzwerg6020 
Beitragsersteller
 05.09.2016, 12:00

Hallo Peter501, 

Kartonagen oder Textilien werden auch im Keller gelagert. 

Wenn du z.b. ein Unterbaugerät hast, ist dieser in der Regel unter einer Holzplatte/Arbeitsplatte verbaut, die ebenfalls brennbar ist. 

Man geht aber mal davon aus, dass die Verwendung des Gerätes Zweckgebunden ist und nicht eingebaut ist von Kartonagen und Textilien. (Stauwärme)

Peter501  05.09.2016, 12:04
@fruchtzwerg6020

Bedenke bitte,so ein Gerät kann auch mal explodieren.

fruchtzwerg6020 
Beitragsersteller
 05.09.2016, 12:12
@Peter501

Sicher kann sowas geschehen Peter. Was aber eher einem Brand ähneln würde als einer Explosion. Heutige Kältemittel sind nicht entflammmbar. Aber wenn man für alles das Whorst Case Szenario zu Grunde legen würde, könnte/ sollte man kein Gerät betreiben. Man geht ja in der Regel von einem unbedenklicken Nutzen aus

Peter501  05.09.2016, 12:15
@fruchtzwerg6020

Du kannst doch machen was du willst.Du hast gefragt und ich habe geantwortet.Das wars für mich.Es besteht keine Notwendigkeit mich von deiner Ansicht zu überzeugen.

fruchtzwerg6020 
Beitragsersteller
 05.09.2016, 12:21
@Peter501

Hi, vielleicht hast du da mich missverstanden. Ich will keinen von meinen Absichten überzeugen. Ich frage eben nur, weil mir kein vernünftiger Grund einfällt ein Betreiben zu untersagen. Als ich meiner Frau sagte, dass mir kein Grund einfiele, meinte Sie nur, dass ich mehr wisse als DER Anwalt in der Sendung😞

Peter501  05.09.2016, 12:26
@fruchtzwerg6020

Ok,es gibt für dein Gerät eine Bedienungsanleitung und es gibt für deine Mietsache Brandschutzbestimmungen und wenn du dich mit beiden vertraut gemacht hast weisst du was du darfst oder nicht.

fruchtzwerg6020 
Beitragsersteller
 05.09.2016, 12:42
@Peter501

Das war und ist nicht mein Ziel Brandschutzbestimmungen zu lesen. Ich bin kein Feuerwehrmann oder Brandschutzsachverständiger. Ich fragte nur nach einer Begründung.

Ich vermute mal, da hat sie etwas falsch verstanden.

fruchtzwerg6020 
Beitragsersteller
 05.09.2016, 12:16

Das vermute ich auch mal, ErsterSchnee.

Nur mach mal (m)einer Frau klar, dass sie sich eventuell, mit einer verschwindend geringer Wahrscheinlichkeit, möglicherweise und sehr spekulativ angenommen verhört haben oder gar etwas falsch Verstanden haben könne 😂

Ich kann mir nur die allgemeine Sicherheitsvorschrift für Elektrogeräte vorstellen, das man sie nie unbeaufsichtigt betreiben soll.

Aber wer sitzt schon den ganzen Tag neben seinem Kühlschrank?

fruchtzwerg6020 
Beitragsersteller
 05.09.2016, 12:05

Hallo Grautvornix,

ich denke, dass dieser Punkt angesichts der Vielzahl von Geräten, wenn es nur ein Handyladegerät ist, nicht einer permanenten Aufsicht bedürfen, da eben z.B. das GS- Siegel, Das E-Zeichen und oder ein TÜV Siegel ein bedenkenloses betreiben vorraussetzt.