Schimmel und Wasserschaden im Gewerbeobjekt? Der Vermieter reagiert nicht trotz Anwalt?
Hallo, es geht um ein Gewerbeobjekt, der Haus Eigentümer hat über meinen Anwalt wegen dem Schimmel im Keller und wegen dem Wasserschaden im Gastraum zwei Termine vorgeschlagen, beide wurden nicht eingehalten. Der Haus Eigentümer reagiert überhaupt nicht. Er hat auch kein Schreiben zurückgeschickt diesbezüglich. Welche Rechte habe ich nun? Kann ich die Miete kürzen wie ich möchte? Worauf muss ich jetzt achten?
4 Antworten
Zwei Möglichkeiten (die wird Dein Anwalt auch kennen):
Läuft Dein Geschäft schlecht, Mietminderung und ggf. auch seit Ablauf der Termine zurück fordern. Realisierung dann durch Einbehalt von künftigen Mieten.
Läuft Dein Geschäft gut, Selbstvornahme ankündigen und dann auch durchziehen. Dein Vermieter wird sich freuen, weil er sich nicht kümmern muss und die Kosten behältst Du dann von künftigen Mieten ein.
Du kannst
Schadenerstatz verlangen, die Miete mindern oder den Vertrag kündigen
zahlst du 1 Euro zu wenig kann der VM
Schadenerstatz verlangen oder den Vertrag kündigen
Erst danach wird wohl igendeiner das ganze auch beweisen müssen. Das macht dann ein Richter für viel Geld.
Wessen "Wasserschaden" ist das denn gewesen?
Was willst du denn? Meckerst du nur lange genug rum wird man die einfach kündigen.
Dein Anwalt spielt im Schreiben auf Mietminderung an.
Jetzt ist es also an der Zeit, diese durchzusetzen. Spätestens dann meldet sich der Eigentümer.
Du hast doch einen Anwalt, warum fragst Du dann hier.
Dein Anwalt wird schon wissen, welche nächsten Schritte einzuleiten sind.
...... kopfschüttel ......
Die Frage hier ist so überflüssig wie Wasser, das hat nichts mit gefallen zu tun.
Lasse das einfach Deinen Anwalt machen, gut ist.
Gebe dem eine Info, dass sich nichts getan hat, dann macht der das schon.
Meine anwalt hat Mir auch bis jetzt nicht was gesagt nur hat Gesagt wir müssen warten und ist verboten hier zu schreiben oder was.?
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