Quadratmeterpreis für Kellerraum
Hallo! Ich wohne in einem Dreifamilienhaus in dem ich Eigentümer einer der 3 Wohnungen plus Kellerraum und Garage bin. Zu der Wohnung über uns gehört außerdem ein ca. 27 qm großer Raum im Keller (zusätzliche zum normalen Kelleraum) der mit Laminatboden, Heizung und einem kleinen Waschbecken ausgestattet ist. Außerdem noch eine nicht direkt angrenzende sondern über den "Kellerflur" zu ereichen eine Gästetoilette. Früher hat der Sohn der Nachbarin dort unten gewohnt, ist nun aber ausgezogen. Jetzt wollen wir den Raum+Toilette von ihr abkaufen. Über einen Preis haben wir noch nicht gesprochen, sie wollte da noch mit ihrem Makler Rücksprache halten. Ich selber habe leider keine Vorstellung wie viel man ansetzten könnte? Ist ja nicht direkt Wohnfläche, nicht direkt Kellerraum... Möchte nicht ganz ahnungslos vor ihr stehen, wenn sie mir ihre Preisvorstellung unterbreitet... kann mir bitte jemand helfen???
4 Antworten
Allgemeingültige Antwort kann es nicht geben. Das hängt von der Belichtung, der möglichen (legalen) Benutzung und dem allgemeinen Marktumfeld in der Lage ab. Bei eher schlecht belichteten Räumen, die aber z.B. als Arbeitszimmer nutzbar sind, kann man etwa 50 % des üblichen Preises für ETW ansetzen, bei sehr gut belichteten bis zu 90 %.
Ihr müsst aber darauf achten, dass das Nutzungsrecht an diesem Raum (muss ja auch ein SNR sein) wirksam übertragen wird. Unter Umständen ist das eine Änderung der Teilungserklärung, die alle Miteigentümer unterschreiben müssen. Dies kann nur ein Anwalt oder Notar endgültig klären.
Den Kauf eines Kellerraumes zum Zwecke der Vermietung würde ich mir gut überlegen. Es hört sich so an, als würde es sich um einen Hobbyraum handeln.
Ein Hobbyraum dient nicht zu Wohnzwecken und darf daher nicht vermietet werden.
Eine Freundin von mir hatte eine 2-Zimmer-EG-Wohnung mit verbundenen Hobbyraum erworben. Der Mieter hat sein Schlafzimmer in dem verbundenen Hobbyraum eingebaut. Bei einer Kontrolle durch das Bauamt wurde eine Strafe von EUR 20.000,- für den Eigentümer fällig. Meine Freundin wusste nicht einmal, dass ihr Mieter sein Schlafzimmer in den Hobbyraum eingebaut hatte. Nichtwissen schützt leider nicht vor Strafe.
In unserem Haus wurde auch schon kontrolliert, ob der Hobbyraum unseres Hauses zu Wohnzwecken genutzt wird. Wir nutzen diesen Raum glücklicherweise ausschließlich als Hobbyraum.
Der Raum wurde doch schon seit 10 Jahren so genutzt. Ist, meine ich, auch in der Teilungserklärung so eingetragen. Ich wollte lediglich wissen wie viel der Raum wohl nach üblichen Markpreisen wohl kosten könnte! Danke trotzdem!
Ihr solltet erst dann in Kaufverhandlungen eintreten, wenn für den Raum und die Nutzung eine Baugenehmigung vorgeleght wird und die Einheit im Aufteilungsplan nach WEG aufgeführt und bezeichnet ist.
Sonst seid Ihr von vorneherein die Dummen!