Elektroinstallation nach Teilung des Hauses - So Richtig?
Hallo zusammen,
und zwar haben wir letzes Jahr eine Wohnung in einem 3-Parteienhaus gekauft. Dieses Haus war bis vor 3-4 Jahren ein Einfamilienhaus ( Tochter im EG, Eltern im OG und Tante im DG). Das Haus wurde gesetztlich durch eine Teilungserklärung geteilt und schriftlich festgehalten. In dem Zuge wurde Wasser und Strom auch getrennt, bzw immer an die richtigen Zählwerke der jeweiligen Wohnung angeschlossen.
Wegen eines Vorfalls habe ich nun bei der Gebäudebrandschutzversicherung nachgefragt, ob die Versicherung im Schadensfall auch zahlt, wenn keine elektrisch unterwiesene Person, Elektrik innerhalb seiner Wohnung verändert.
Die Versicherung antwortete: Wenn alles der LBO vom jeweiligen Bundesland entspricht, wird gezahlt.
Nun gut sowet...Mein Kumpel (Elektromeister) meinte zu mir, das unser Verteiler, und die Kabelkanäle im Treppenhaus/Kellergang, so nicht zulässig sind nach VDE. Würde bedeuten, es entspricht nicht der LBO und die Versicherung würde im Schadensfall nciht bezahlen. Er sagt auch, das der Verteiler in einen eigenen Raum mit Brandschutztüre müsse. Alle Kabel die im Treppenhaus/Keller laufen, müssen in Brandschutzkanal oder unter unterputz verlegt werden. Das alles muss gemacht werde, sobald das Haus mehr als 2 Parteien hat.
Nun Meine Frage:
Kennt sich hier jemand aus und kann das besättigen? Oder fällt das ganze unter den Bestandsschutz usw? Falls das jetzt so korrekt ist und der Verteiler in einen eigenen Raum mit Brandschutztüre muss, und alle Aufputz Kabel in Keller und Treppenhaus in einen Brandschutzkanal müssen, wer muss das denn bezahlen? Alle Eigentümer, oder die Verkäuferin? Denn schließlich wurde das Haus erst vor 3-4 Jahren geteilt. Sprich, vor der Teilung hätte die Elektrik ja schon der LBO entsprechen müssen, oder nicht?
Hilfe, ich bin echt ratlos und habe angst, im Schadenfall auf der Straße zu sitzen mit Schulden.
4 Antworten
also das mit dem eigenenen raum mit brandschutztüre ist schon mal käse. egal in welchem bundesland.
bei großvertielungen in gewerbebetrieben etc. kann das schon mal sein dass der brandschutz das so fordert. an sonsten heißt es brandschutzverkleidung um die vertielung z.B. unter putz und brandschutztüre davor.
aber das ist auch nur in großwohnobjekten, öffentlichen einrichtungen und gewerbebetrieben je nach brandschutzkonzept gefordert!
im privaten wohnbau reicht in der regel ein den teschnischen anschlussbestimmungen (TAB) genügender, schutzisolierter verteilerschrank mit stahlblechtüre aus.
liegen nicht gerde bauliche besondereiten wie holzsänderauweise etc. vor, dann sollten kunstoffkabelkanäle in der regel ausreichen. anderenfalls müsste man metallerne kanäle installiren.
nichts gegen kumpelchen. ich gehe aber davon aus, dass der in der industrie arbeitet. da ist man eben ganz andere anforderungen gewohnt. im zweifelsfall noch mal nen anderen fragen.
lg, anna
Vorsicht !
Kabelkanäle (ebenso alle anderen Elektroinstallationsmaterialien) im Treppenhaus eines Mehrfamilienhauses fallen seit 07/2013 unter die BauPVO. Da haben es die meisten Kunststoffkanäle schwer bis unmöglich in allgemeinzugänglichen Fluchtwegen verbaut zu werden. Hier spielen bauliche Besonderheiten keine Rolle. Auch muss es kein Holzständerbauweise sein. Es darf z.B. ab 2 Wohnparteien kein NYM Typ „Eca“ verwendet werden.
Der gefragte Elektriker hat offensichtlich schon Plan was die Bedeutung eines 2 Familienhaus und größer angeht.
Danke für deine ausführliche Antwort. Deshalb frag ich hier ja nach. Wenn ich aber in der LBO von BaWü nachlese, steht das genauso drin wie er mir das geschildert hat..gerade das mit dem Kabelkanal usw..
Altanlagen haben Bestandsschutz bis du das erste mal was dran änderst oder ändern lässt.
Klingt doof, aber so bald du eine Steckdose erneuerst musst du den gesamten Stromkreis auf den neuesten Stand bringen.
Aber mal ganz abgesehen davon - Kabelkanal ist immer Up to Date, wenn Deckel und dergleichen einwandfrei sind.
Verteilungen selbst müssen nur trocken und fest an der Wand hängen. Einzige was hinter eine Brandschutztür gehört ist die Heizung und der eventuell vorhandene Öltank.
Wenn du natürlich oder dein Kumpel groben Pfusch findest müsst ihr ran und das abstellen. Und zwar komplett.
"Klingt doof, aber so bald du eine Steckdose erneuerst musst du den gesamten Stromkreis auf den neuesten Stand bringen."
Beim Austausch einer Steckdose wird die Elektroanlage nicht verändert. Wenn der FS irgendwo einen Abzweig für eine neue Steckdose installiert oder sogar einen neuen Stromkreis, dann erlöscht der Bestandsschutz. Und dann muss nicht nur der betroffene Stromkreis, sondern die komplette Anlage den aktuellen Normen entsprechen.
Also er macht den MeiSter gerade und hat diese Thematik erst in der Schule gehabt. Ab einer Anzahl von 3 Parteien muss der Verteiler in einen Brandgeschützten Raum und es dürfen keine Kabel im Flur/Treppenhaus sein, außer zur versorgung des Treppenhauses selbst (Aufputz.). Weitere Kabel dann in Brandschutzkanal.
Der Tausch eines Betriebsmittels ist in keinem Fall eine wesentliche Änderung und macht somit auch kein Auf-Stand-Bringen erforderlich, sonst könntest du nach jeder kaputten Glühlampe renovieren.
Dann würde es in Ostdeutschland nirgendwo mehr TN-C Systeme geben. Es gibt einen Bestandsschutz für Elektroanlagen, solange die Anlage zum Zeitpunkt ihrer Errichtung den technischen Anforderungen entsprach.
Es taucht den in den anerkannten Regeln der Technik zu diesem Thema nirgends der Begriff „Bestandsschutz“ auf!
Es gibt eine fehlende Nachrüstpflicht, mehr nicht.
Ja, das kann schon sein. Bitte erkläre mir den Unterschied zwischen einer fehlenden Nachrüstpflicht und einem Bestandsschutz. Denn meines Erachtens läuft beides auf das selbe hinaus.
Eben nicht.
Es gibt Einzelfälle in denen der VDE Um- bzw. Nachrüstungen gefordert hat. Bei einem Bestandsschutz wäre das nicht möglich.
Doch. Man kann Änderungen einer Norm auch vom Bestandsschutz ausnehmen. Im Grunde ist es doch Wortklauberei, ob man jetzt den einen oder den anderen Begriff nimmt.
Glaub was du willst, es gibt keinen Bestandsschutz.
Der Begriff Bestandsschutz taucht nur nicht auf. Aber du kannst dennoch keinen dazu zwingen wenn dieser eine Immobilie erwirbt die z.B. 1970 errichtet wurde die gesamte Elektrik zu erneuern. (Sinnvoll wäre es) Derzeit ist es in der Tat so, dass du erst richtig ran musst, wenn du an einem Stromkreis was veränderst. Vorher juckt das im Grunde genommen kein Schwein ob da L16 Automaten ohne RCD sind, ob der PE rot oder grüngelb ist usw.
Klingt auch doof: Aber alte Technik richtig errichtet ist auch sicher. Nur mit den "Nebensächlichkeiten" wie Fingersicherheit und Auslösecharakteristik kommen heutige Normen ins hadern.
Es geht nicht darum jemanden zu etwas zu zwingen.
Der Begriff Bestandsschutz wird von Bauherren sehr gerne verwendet um alte und auch durchaus unsichere Anlagen vor nötigen Investitionen zu „schützen“.
Was, wann, wo noch betrieben werden darf weiß ich aus meiner täglichen Praxis zur Genüge.
Ich verrate hier kein Geheimnis, wenn ich behaupte das ca. 90% aller festinstallierten Elektroanlagen kein „Bestandsschutz“ hätten, wenn es ihn dann gäbe.
Warum?
Weil vor Nach-/Umrüstung nur diese Anlagen geschützt sind, die zum Zeitpunkt ihrer Errichtung den anerkannten Regeln der Technik entsprachen. Anlagen die mängelbehaftet sind müssen ausser Betrieb genommen werden und nur nach Instandsetzung dürfen diese wieder ans Netz.
Nutzungsänderung der Räume zwingt u.a. die Elektroanlagen auf Tauglichkeit zu prüfen und ggf. anzupassen.
Des weiteren gilt eine normal genutzte Elektroanlage nach 40 Jahren als „am Ende“.
Das mit den 40 Jahren halte ich zwar für eine gewagte These, aber Teilbereiche sind nach 40 Jahren wirklich „austauschwürdig“.
Das mit den 40 Jahren kann ich bestätigen. Dennoch findet man überall gehuddelte und gepfuschte Anlagen die auf Technik von vor 60 Jahren oder älter fußen und angebaut wurden.
Die Leute sind sich des Risikos nicht bewusst, haben kein Geld und keine Ahnung davon. Außerdem: Es funktioniert ja alles.
Ich bin was das außer Betrieb nehmen angeht auch absolut deiner Meinung: Seh ich Pfusch guck ich nicht weg. Selbst wenn der Kunde protestiert setze ich den Seitenschneider an und weg damit. Fragt man nach wer das verbrochen hat: Vermieter, Vorbesitzer oder Kumpel. ... naja ich behalte meine Meinung was das angeht selten für mich.
Beim Bestandsschutz geht es darum, dass man eine Elektroanlage nicht sofort umbauen muss, wenn sich die DIN ändert. Vor 3-4 Jahren musste man noch weniger FI-Schutzschalter verbauen als heute. Das müsste nicht mehr geändert werden, solange man an der Anlage nichts verändert.
Deine Elektroanlage entspricht (wenn sie von Laien gebaut wurde) wahrscheinlich nicht der DIN. Das ist etwas was man vor dem Haus- oder Wohnungskauf von einem Fachmann prüfen lässt.
Wenn die komplette Elektroanlage jetzt instand gesetzt werden muss, haften im Normalfall alle Miteigentümer.
Die Elektroanlage wurde nicht von Laien gebaut und entspricht soweit der DIN VDE. Es geht lediglich darum, ob der Verteiler in einem Raum stehen muss, oder am Ende eines offenen Flurs hängen darf ohne jeglichen Brandschutz. Ebenso die Kabel die im normalen Kabelkanal quer durch den Flur und das Treppenhaus laufen..
LoreG: "Mein Kumpel (Elektromeister) meinte zu mir, das unser Verteiler, und die Kabelkanäle im Treppenhaus/Kellergang, so nicht zulässig sind nach VDE."
ProfDrDrStrom: "Kabelkanäle (ebenso alle anderen Elektroinstallationsmaterialien) im Treppenhaus eines Mehrfamilienhauses fallen seit 07/2013 unter die BauPVO."
LoreG: "...und entspricht soweit der DIN VDE."
Wahrscheinlich entspricht deine Anlage nicht den Normen, da sie nach deiner Aussage frühestens 2016 gebaut wurde. Eine genaue Aussage kann jedoch erst nach einer Besichtigung und Prüfung getroffen werden. Eine Ferndiagnose ist in deinem Fall eher nicht möglich. Natürlich könntest du auch Fotos, Stromlaufpläne, Prüfprotokolle und Installationspläne posten, auf deren Basis wir deine Frage mit leichter Unsicherheit beantworten können. Aber andere Leute verdienen mit so etwas ihr Geld. So wie dein Kumpel. Er ist Elektromeister und diese kennen sich in den gültigen Normen normalerweise SEHR gut aus. Seiner fachlichen Meinung solltest du daher großes Vertrauen schenken.
Und meine fachliche Meinung dazu: Wer zum Teufel baut einen verdammten billig Kabelkanal in ein Treppenhaus ein?!?
Guter Kommentar, danke dafür! Wenn ich das also richtig verstanden habe, sind Kanelkanäle in Treppenhäuser und Fluren zulässig, und müssen nicht mindestens 30min feuerfest sein. Ebenso wenig muss der Verteiler in einem extra Raum stehen sondern kann im Flur hängen. Bestandschutz oder nicht, das ist egal.
alles richtig verstanden?
kann ich dann in dem besagten Kabelkanal einfach die 3-adrige Leitung gegen eine 5- adrige Leitung austauschen? Oder Kastenform mir dann das Auf-Stand bringen des Verteilers an?
Es gibt keinen Bestandsschutz in der Elektrotechnik. Wer so etwas behauptet sollte direkt mitteilen wo das steht. Ansonsten ist es nur Erzählerei.
In der DIN VDE 0100.
Es steht nicht in der DIN VDE 0100.
Nein, das habt ihr richtig gemacht so.
Naja, wie du es beschrieben hast/ was geplant ist. Das ist richtig so.
Es ist also Richtig das die Elektrik vor der Teilung schon den neuen VDE Richtlinien und der LBO hätte entsprechen müssen, und das die Verkäuferin das bezahlen muss?
der Verteiler ist auf dem alten Stand der Technik, eingegriffen wurde letztes Jahr weil der Allgemeinstrom auf uns lief. Das wird wegtreibt und ein digitaler zäher eingebaut. Kannst du das anhand von meiner Beschreibung so einfach sagen das ich damit richtig liege?
Ja genau. Der Fall ist eindeutig.
Naja hab jetzt schon verschiedene Meinungen gehört
Ist dann natürlich die Frage, wo die anderen die Info her haben. Leider schreiben hier viele einfach aus dem hohlen Bauch...
Was genau meinst du?
In der Elektrotechnik gibt es keinen Bestandsschutz!
Auch der Rest der Antwort ist fragwürdig.