Gibt es einen Anspruch auf gemeinsamen Urlaub mit dem Ehepartner?
Bei meinem Arbeitgeber muss ich meinen Urlaub bis 31.10. des Vorjahres abgeben. Und anhand der Urlaubswünsche wird der Urlaubsplan erstellt. Dieses Jahr ist es so das mein von mir geplanter Urlaub nicht genehmigt wurden ist. Er wurde auf andere Zeiten gelegt, außerhalb der Ferien zum Beispiel, obwohl ich ein Schulpflichtigen Sohn (9) habe. Da wir, mein Mann und ich gern zusammen Urlaub machen haben wir auch zusammen geplant. Nun sieht es so aus das wir 6Tage im gesamten Jahr 2018 zusammen Urlaub haben.
Wir sind beide im Einzelhandel haben 36 Tage Urlaub durch eine 6 Tage Woche. Nun meine Frage muss ich das so akzeptieren ? Oder gibt es da einen Anspruch drauf das wir mehr als 6 Tage zusammen Urlaub machen dürfen.
3 Antworten
Hallo,
das kann man leider nicht pauschal beantworten.
Wenn ein "kinderloser Single" anstatt dir zu dem von dir gewünschten Termin Urlaub bekommen hat, dann wäre das unter sozialen Gesichtspunkten nicht gerechtfertigt.
Diese sozialen Gesichtspunkte müssen nach § 7 des BUrlGs Absatz 1 eingehalten werden:
https://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__7.html
Haben aber 10 verheiratete Mitarbeiter mit Kindern für den gleichen Zeitraum Urlaub beantragt, dann ist ziemlich sicher, dass ihn nicht alle bekommen werden.
Viele Grüße
Michael
Lies dir meine Antwort einfach noch mal richtig und ganz in Ruhe durch ;-)
Nein, gibt es nicht.
Man soll sie bevorzugen, aber einklagen könnte man es nicht.
Einen solchen Anspruch gibt es nicht!
Mir geht’s eher darum ob ich ein Anspruch habe mit meinem Mann gemeinsam Urlaub zumachen.