Stellvertretende Position ablehnen?
Hallo alle Miteinander
Zu meiner Situation/Frage.
Ich bin im Einzelhandel tätig, arbeite überwiegend an der Kasse und werde aber auch im Laden eingesetzt. Im Notfall, sollte mal der Chef oder eine Vertretungskraft ausfallen, übernehme ich diesen Job auch, allerdings mit Einschränkungen. Die Tätigkeiten die der Chef/die Vertretung erfüllt kann ich nur zu 60% leisten, da mir einfach manches Wissen fehlt.
In unserer kleinen Filiale war das nie ein Thema und ich hatte auch keinerlei Probleme damit. Alles lief super.
Nun wird unsere Filiale aufgrund eines Umbaus geschlossen und ich soll nun in eine Filiale mit doppeltem Umsatz versetzt werden. Kein Problem, solange ich nur Kassiertätigkeiten oder die normalen Arbeiten im Laden zu erledigen hätte. Da aber in dieser großen Filiale der Krankheitsstand ziemlich hoch ist und es anscheinend nicht genug Vertretungskräfte gibt, soll ich dort überwiegend als Vertretung tätig werden. Ich weiß, das mir das alles zuviel wird. Zu viel Streß, zu viel Anspannung, Verantwortung und die Angst im Nacken, die Arbeit nicht zu schaffen. Der reinste Horror für mich.
Kann unsere Bezirksleitung von mir verlangen das ich als Vertretungskraft einspringe, auch wenn es nur vorübergehend wäre?
Die Vertretung wird natürlich entlohnt.
Und wie schaut es denn mit Urlaub aus der bereits genehmigt wurde? (allerdings in der alten Filiale)
Aufgrund der kranken MA vermute ich, das ich meinen Urlaub, der übrigens in 10Tage wäre, schieben soll/muss.
Für mich eigtl.nicht machbar, da wir (mein Partner & ich) diesen schon verplant haben, bzw. Besuch aus den USA ansteht.
Bin über jeden Hinweis von euch dankbar.
3 Antworten
Ändert sich nur der Einsatzort und nicht der Arbeitgeber, so ist es das Problem des AG wie er das mit Deinem Urlaub geregelt bekommt.
soll ich dort überwiegend als Vertretung tätig werden
Und das solltest Du ablehnen können.
Allerdings in welcher Form sind hier vertragliche Änderungen geplant - da eher Vorsicht und lieber für proportional wenig Geld einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu Rate ziehen.
Ich nehme mal an, dass der Arbeitsvertrag für die andere Filiale beim selben Unternehmen verbleibt.
In diesem Fall bleibt Dein bereits genehmigter Urlaub bestehen. Sollte eine diesbezüglich Anfrage an Dich gerichtet werden, weist Du darauf hin dass eine Verschiebung mit erheblichen Kosten, die das Unternehmen tragen müsste, verbunden wäre. Damit dürfte diese Frage wahrscheinlich geklärt sein.
Wenn das Gespräch auf die Vertretungstätigkeit kommt solltest Du Dich zwar kooperativ zeigen aber auch deutlich darauf hinweisen welche Kenntnisse und Fähigkeiten Dir dafür fehlen. Du kannst erklären welche Aufgaben Du übernehmen kannst falls es notwenig ist aber auch welche Aufgaben Du nicht erledigen kannst. Auch auf Deine Befürchtung mit der Überlastung solltest Du hinweisen.
Dann schaust Du einfach mal wie das Gespräch verläuft und überlegst Dir dann wie Du weiter vorgehen willst.
Urlaub schieben musst du nicbt
Vertretung: zwingen kann dich keiner - aber Probier es doch erstmal! Sei ehrlich zum neuen FL und erzähl ihm deine Bedenken und auch deinen aktuell mangelnden Wissensstand! Es reicht vielleicht wenn du dort auch erstmal nur das Notfall vertreten machen kannst - jemandem der abrechnen und abschließen kann zb ist besser als keiner ;-) nur er muss hakt wissen das du nicbt mehr kannst!
voelleicbt kann der VL dich ja auch erstmal zur EA zur Vertretung schicken damit du dich sicherer fühlst?