Muss ich im geplanten frei arbeiten kommen?
Ich hatte vom 12.03.-16.03 Nachtschicht geplant, bin aber am 13. Und 14. Krankheitsbedingt ausgefallen.
Nun mache ich am 15 und 16. normale Tagdienste.
Mein Vorgesetzter meint dass ich nun auch in meinem ursprünglich geplanten Nachtfrei am 17. und 18. Arbeiten muss da ich ja keine Nachtdienste hatte.
Der Dienstplan ist aber seit dem 15. 02. Verabschiedet und ich habe dort Urlaub gebucht weil es geplantes frei war.
Muss ich nun in meinem Frei arbeiten kommen?
1 Antwort
Muss ich nun in meinem Frei arbeiten kommen?
Nein,, musst Du nicht!
Der Dienstplan ist aber seit dem 15. 02. Verabschiedet und ich habe dort Urlaub gebucht weil es geplantes frei war.
Dieser Dienstplan ist für beide Seiten verpflichtend und kann jetzt vom AG nicht einseitig geändert werden. Das Weisungsrecht des AG ist mit Bekanntgabe des Einsatz-/Schicht-/Dienstplans "verbraucht".
Ein AN hat ein Recht auf Freizeitplanung und kann nicht "bestraft" werden, weil er krank war. Außerdem wären das ja zusätzliche Arbeitsstunden (Überstunden), da Du für die Krankheitstage bezahlt werden musst, wie Du ohne Krankheit gearbeitet hättest.
Dein Vorgesetzter soll Dir mal die rechtliche Grundlage für seine Forderung zeigen.