urlaubsanspruch mit kindergartenkind
Hallo, Ich habe eine 3 Jährige Tochter die im Kindergarten ist. Jetzt hat der Kindergarten in den Sommerferien für drei Wochen geschlossen. Ich habe den Urlaub Anfang Januar eingetragen und ca 14 Tage später haben sich zwei Kollegen von mir mit Schulpflichtigen Kinder in der selben Zeit eingetragen. Deren Urlaub ist genehmigt worden und meiner nicht, da Eltern mit Schulpflichtige Kinder angeblich Vorrang haben. Ist das rechtens ???? Ich muß den Urlaub aber haben, da meine Frau einen neuen Job angefangen hat und keinen Urlaub bekommt.
Gruss Jens
2 Antworten
Der Kindergarten ist genauso zu sehen wie schulpflichtige Kinder. Schließlich bist du auch an die Schließungstage der Einrichtung gebunden und weiter hast du das vorab angekündigt. Du könntest dich noch informieren, ob der Kindergarten ein Partnerhaus hat und ob so eine Vertretung möglich ist.
§ 7 Bundesurlaubsgesetz:
(1) Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen
Urlaubswünsche anderer ArbN können kaum entgegenstehen, wenn du deinen Antrag vorher bereits eingereicht hattest. Kind im Kindergarten ist nicht anders zu bewerten, als schulpflichtiges Kind (soziale Gesichtspunkte). Eine Ablehnung des Antrags bedeutet aber, dass der ArbN entweder akzeptiert oder die Zustimmung des ArbG durch eine gerichtliche Entscheidung ersetzen läßt, wenn der ArbG uneinsichtig ist. Eigenmächtiger Urlaubsantritt kann ein Kündigungsgrund sein. Deshalb ist davon abzuraten.