Ist ein gesetzlicher Feiertag ein urlaubstag?
Hallo ihr lieben
Ich arbeite im Einzelhandel in Niedersachsen .
Laut meinem Arbeitsvertrag habe ich eine 6 tage woche die ich auch jede Woche arbeite ;)
Und ab und an auch mal einen Sonntag im Monat .....
Dass schon mal zu mir und meiner beruflichen Situation .
Mein Problem ist jetzt folgendes:
17.4.17 war ein Feiertag der Ostermontag
Ich hatte in dieser Woche Urlaub . Da ich gerne den Brückentag nutzen wollte .
....Mein Chef hat mir dafür einen Urlaubs tag abgezogen ...
Das problem !!!!!
.....Ist mir leider erst jetzt aufgefallen ... Ich weiß dass ist ziemlich spät aber ich habe zu dem zeit Punkt meinen Chef den Urlaub und teilweise auch stunden eintragen lassen und somit ist es mir einfach nicht aufgefallen ...
Habe ich jetzt in irgendeiner Art und Weise noch Anspruch auf diesen urlaubstag??? Bzw hatte ich den jemals ? Mein Chef meinte stumpf : Pech gehabt Frau .... . Wenn ein Feiertag im Urlaub liegt wird es als Urlaub angerechnet .... Ich wollte noch mal betonen dass ich eigentlich erst ab Dienstag Urlaub hatte und auch erst ab Dienstag in den Kalender geschrieben habe
Hoffe ihr könnt mir da helfen !
Wäre euch wirklich dankbar
Lg
3 Antworten
Das hätte dein Chef nicht tun dürfen. Urlaub kann man nur an Werktagen haben. Sonntage und Feiertage sind keine Werktage und somit automatisch frei wenn sich diese in der Urlaubszeit befinden, auch in Berufen, in denen auch an diesen Tagen üblicherweise gearbeitet wird.
Das ist halt ein komplizierter Fall, wo ich auch keine sichere verlässliche Antwort geben kann. Familiengerd hat schon gute und richtige Antworten gegeben.
Von der Sache her besteht im Arbeitsrecht die ganz normale Verjährungsfrist von drei Jahren. Zwar ist es richtig, dass man Resturlaub in der Regel in einem bestimmten Zeitraum des Folgejahres genommen haben muss, aber in deinem Fall ist es ja kein Urlaubstag den du einfach nicht genommen hast, sondern den dir dein AG unterschlagen hat. Deshalb ist es halt eine arbeitsrechtliche Angelegenheit, weshalb du diesen Tag eigentlich einklagen könntest. Doch Recht hin und oder her, du solltest dir erstmal Gedanken machen ob es dir den ganzen Stress überhaupt wert ist. Bei einem Rechtsstreit kostet es dich definitiv mehr Zeit als du daraus gewinnst.
Zudem sehe ich bei dir das große Problem, dass du ja überhaupt keinen Arbeitsvertrag hast. Woher willst du dann wissen was deine Rechte und Pflichten sind und wie willst du das nachweisen. Das ist ein viel größeres Problem als der eine Urlaubstag und solltest lieber zusehen, dass du den bekommst. Sonst musst du dich nicht wundern, wenn dein AG mit dir macht was er will.
Feiertage sind keine Arbeitstage, du musst dafür keinen Urlaub nehmen. Falls sich dein Chef weiter querstellt, dann hol dir am besten Unterstützung vom Betriebsrat oder wende dich an Ver.di.
Wenn es solche Probleme gibt, kannst Du davon ausgehen, dass es eine selbstverständlich keinen Betriebsrat gibt.
Wir sind zwar 14 Personen . Allerdings haben wir keinen Betriebsrat ...
Hallo Du.
Darf Dein Chef nicht.
Warum? Für den Urlaub zählen Werktage- nicht Feiertage.
Sagt wer? Ich :-) und das Bundesurlaubsgesetz. Im Paragraphen 3.
https://www.arbeitsrecht.org/gesetze/burlg/
Viele Grüsse
S'Fjolnir
Ganz so klar ist das nicht!
Voraussetzung ist selbstverständlich, dass der Arbeitnehmer an dem Feiertag auch nicht hätte arbeiten müssen, damit kein Urlaubstag anzurechnen ist.
Also um es kurz zu fassen . Er meinte es sei ihm egal wann ich meinen Rest Urlaub aus dem letzten Jahr nehme
Das habe ich allerdings eben nur mündlich gesagt bekommen -,-
.... Ich sage es immer wieder . Einfach zu gutmütig gewesen. Damals dachte ich noch der mann sei nett 😂😂😂 denke es wird Zeit für einen neuen Job
.. Allerdings ist es ja so ... Da ich keinen Arbeitsvertrag habe . Gilt ja ganz normal der Tarif Vertrag oder ? Dass würden dann 3 Monate bedeuten in denen ich den Urlaub hätte nehmen müssen . Was ich im übrigen auch getan habe gleich im Januar 7 tage . 4 tage habe ich aus dem letzten Jahr mit genommen ( ohne den 5 tag "feiertag" der mir als Urlaub angerechnet wurde .
Ich bin halt einfach der gleichen Meinung . Dass habe ich auch noch nie gehört dass ein Feiertag als Urlaubs tag angerechnet wird nur weil er in meinem Urlaub lag ... Das wäre mir echt neu
Ich bin mir nur nicht sicher ob es eben aus dem letzten Jahr zählt
"Ich bin mir nur nicht sicher ob es eben aus dem letzten Jahr zählt"
Wenn Du an besagtem Feiertag, dem Ostermontag, nicht hättest arbeiten müssen, darf Dir auch kein Urlaubstag angerechnet werden.
Ob Du Ansprüche noch geltend machen kannst, hängt davon ab, ob die gesetzliche Verjährungsfrist von 3 Jahren gilt (für eine Forderung aus 2017 also bis zum 31.12.2020), oder ob es vertraglich vereinbarte, sehr viel kürzere Ausschlussfristen gibt: einzelvertraglich mindestens 3 Monate, tarifvertraglich mindestens 1 Monat, meist 3 bis 6 Monate - dann wäre Dein Anspruch verwirkt.
Bei uns in der Firma wird vieles ziemlich locker gesehen ... und eben vieles mündlich besprochen. Ich warte zb heute noch auf einen schriftlichen Arbeitsvertrag 😂
Allerdings konnte ich letztes Jahr meinen Urlaub auch nicht komplett nehmen und da hat er mir gesagt dass das kein Problem darstellt und ich den Urlaub einfach nächstes jahr irgendwann abbummeln kann . Von daher dürfte es sich um den einen urlaubstag (Feiertag ) auch um einen urlaubstag handeln den ich nicht nehmen konnte oder nicht ?
Das ist dann 1 Urlaubstag, der Dir auch noch zusteht neben den Urlaubstagen aus 2017, die Du bisher nicht nehmen konntest.
Nach dem Bundesurlaubsgesetz verfällt Urlaub am 31.03. des Folgejahren - es sei denn, er konnte wegen Erkrankung nicht genommen werden. Wenn er aus dringenden betrieblichen Gründen nicht genommen werden konnte, verfällt er zwar auch, der Arbeitnehmer hat dann aber einen entsprechenden Schadensersatzanspruch.
Es ist etwas riskant, sich dabei auf die "lockere" Art im Betrieb und beim Arbeitgeber zu verlassen.
Aber ich habe im Januar doch meinen resturlaub genommen ! Nur eben diesen einen tag nicht weil ich den ja jetzt erst entdeckt habe ... Dass mir da ein Feiertag als urlaubstag berechnet wurde . Alles andere an Urlaub hab ich weg !
Oh gott ich bin so verwirrt was dieses Thema angeht 😂 😣
.... Ja ich weiß . ...Dass würde ich so auch nie wieder so machen ! Alles ab jetzt nur noch schriftlich !!! Aber aus Fehlern lernt man ja schließlich 😂😒
Du hast zwei Möglichkeiten:
Entweder verzichtest Du auf diesen Tag und gehst einer möglichen Auseinandersetzung aus dem Weg, oder Du verlangst ihn und riskierst Stress oder auch den Hinweis auf den zwischenzeitlichen Verfall.
Zum Arbeitsvertrag:
Den muss es nicht zwingend schriftlich geben, wohl aber den Nachweis der wesentlichen Vertragsbedingungen innerhalb von 1 Monat nach Arbeitsbeginn - so die Vorschrift des Nachweisgesetzes NachwG, das diese wesentlichen Vertragsbedingungen auch aufzählt.
Und was ist mit der Situation dass es jetzt sozusagen 1 jahr her ist ? Habe ich dann da überhaupt noch Anspruch drauf ?!
Ich war damals leider so gutmütig und habe halt nicht kontrolliert was der da einträgt !
Und was ist deine Meinung zu dem dass ich das erst 1 jahr später gesehen habe ?!
Urlaubstag gutgeschrieben sozusagen für dieses Jahr ? Ich sehe es ja eigentlich nicht ein dem einen tag zu schenken 😂😨😠 muss ich ja mal zugeben ! 😂😂
Wir sind da weiter unten gerade schwer am hin und her überlegen 😂😂