Provisionsausgleich im Urlaub?
Ich bin Angstellter im Einzelhandel und erhalte neben einem Festgehalt auch eine Provision, prozentual auf meinen persönlichen Umsatz.
Habe ich laut deutschem Gesetz Anspruch auf einen Ausgleich während meines Urlaubes?
Ich erhalte zusätzlich ein mal im Jahr Urlaubsgeld.
6 Antworten
Ich selber war in der ITK Branche selber mal eine Zeit auf Provision beschäftigt und bei mir gab es nach nem Urlaub immer n kleines Loch. (Deswegen hatten wir auch immer unseren Urlaub sehr verteilt und selten länger als zwei Wochen)
Die letzten 13 Wochen sind maßgebend für die Berechnung deines Urlaubsentgelts.
Siehe folgenden Auszug :
Demnach bemisst es sich nach dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst, das der Arbeitnehmer in den letzten dreizehn Wochen vor dem Beginn des Urlaubs erhalten hat. Zum Arbeitsverdienst zählen grundsätzlich alle Vergütungsbestandteile, die der Arbeitnehmer in diesem 13Wochen-Zeitraum als Gegenleistung für seine Tätigkeit bekommen hat. Somit ist auch die von Herrn Z. verdiente Provision, die er als Vergütung für die Vermittlung von Geschäften bekommt, in die Berechnung des Urlaubsentgelts einzubeziehen. Maßgeblich sind dabei die in den letzten 13 Wochen (was drei Monaten entspricht) vor dem Urlaubsbeginn tatsächlich verdienten Provisionen. Dies gilt auch dann, wenn die Provisionshöhe, über das Jahr betrachtet, erheblich schwankt und in den drei Monaten vor dem Urlaub überdurchschnittlich hoch oder niedrig war.
Quelle: http://strba.de/de/berechnung-des-urlaubsentgelts-provisionen-sind-zu-beruecksichtigen-2/
Jain. Du hast Anspruch, wenn dein Gehalt ohne Provision unter den Mindestlohn fällt. Dann muss zumindest soweit aufgestockt werden, das der Mindestlohn gewährleistet ist.
Es gibt hierzu ein Beschluss auf europäischer Ebene
http://m.hensche.de/Urlaubsverguetung_Provisionsausgleich_EuGH_C-539-12_Lock.html
aber gilt das nun?
Bei der Urlaubsvergütung ist der Ausfall von Provisionen auszugleichen, der sich infolge einer Urlaubsabwesenheit ergibt: Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 22.05.2014 ...
weiter lesen: https://www.hensche.de/Urlaubsverguetung_Provisionsausgleich_EuGH_C-539-12_Lock.html
Ja, EuGH ist ein höherer Gerichtshof als die jeweils höchsten Staaten-Gerichtshöfe, diese wiederum stehen dann über denen der Bundesländer. Deren Entscheidungen sind somit in der ganzen EU bindent.
Ja, hast du. Und dies sogar mit der Folge, dass du, je nach Art der zur Provisionierung, durch Urlaub oder Krankheit mehr erhälst, als wenn du nicht krank oder im Urlaub gewesen wärst
Das ist aber ein europäischer Beschluss... gilt das dann auch BINDEND für Deutschland?