Darf Chef meinen genehmigten Urlaub für die Hochzeit streichen?

7 Antworten

Erster Schritt ist, mit deinem Chef zu REDEN! Weiß er, was du geplant hast? Ja, du hast Urlaub - aber er muss auch wissen, dass das keine normalen zwei Wochen auf Mallorca sind, die man auch locker mal verschieben kann.

Es wurde doch schon alles genehmigt......

Also!

Ansonsten müsste der Chef auch die Mehrkosten ersetzen.

Bereits genehmigter Urlaub darf nur aus sehr wenigen Gründen gestrichen werden - z.B. wenn die Existenz der Firma gefährdet oder mit sehr hohen finanziellen Einbußen zu rechnen ist, wenn nicht sofort Abhilfe geschaffen wird.

Was sagt denn der Kollege dazu, der zur selben Zeit Urlaub will? Hat er einen Grund dafür angegeben, warum er nicht anderweitig Urlaub nehmen kann?

Tttccc 
Beitragsersteller
 08.12.2018, 19:03

Huhu, Danke! Der Kollege hat Geburtstag in der Woche.

Leseratte87  08.12.2018, 20:56
@Tttccc

Ich würde vor dem Chef so argumentieren, dass eine Hochzeit eine einmalige Sache ist, die große Planung braucht - ein Geburtstag braucht das i.d.R. nicht. Vielleicht gibt es einen Kompromiss, dass der Kollege an seinem Geburtstag nur z.B. den halben Tag statt voll arbeitet?

Sprich doch einfach mal mit deinem Vorgesetzten darüber. Immerhin geht es hierbei nicht um Kosten von 50 €.

Dann bist du auf der sicheren Seite. Ich würde deinem Vorgesetzten auch erzählen, dass du heiratest und das 15.000 € kostet. Dann hat er dafür sicherlich Verständnis.

Tttccc 
Beitragsersteller
 08.12.2018, 11:55

Habe ich schon, er sagt es geht in Ordnung. Die andere Person hat den Urlaub auch noch nicht genehmigt bekommen. Der Chef macht das aber immer gerne sehr kurzfristig. Für Gespräche mit Mitarbeitern nimmt er sich leider keine Zeit.

Nur aus einem sehr trifftigen Grund, z.B. wenn sonst die Existenz der Firma gefährdet wäre und dann muss er die Kosten erstatten.

Familiengerd  08.12.2018, 11:36

Der Grund könnte zwar berechtigt sein, das Problem sind aber die Kosten!

Denn der Arbeitnehmer hätte nur Anspruch auf Erstattung derjenigen Kosten, die ihm persönlich durch den Widerruf der Urlaubsgenehmigung entstehen würden.