Gibt es auch eine Pauschale für eine nicht zu bewohnende Wohung bei Wasserschaden?
Der Vermieter (eine Wohnungsgenossenschaft) sagte mir, das wir ich ein Hotel ziehen können und dann dem Vermieter die Rechnung des Hotel für die Geltendmachung einsenden müssen. Derzeit haben wir einen Wasserschaden - den wir nicht verschuldeten und die Wohnung ist nicht wohnbar wegen (kein Strom, keine Küche mehr, Lärm der Trocknungsgeräte und Gestank vom Schaden - Schimmelgeruch etc.) Da wir eigentlich nicht ins Hotel ziehen müssen, sondern weil Eltern uns unterbringen konnten für die nächsten Wochen, gibt es da keine Pauschale z.B. pro Tag 10 Euro die man evtl trotzdem beanschlagen oder geltend machen kann? Vielleicht ist gesetzlich oder im Mietrecht so etwas geregelt und möglich?
3 Antworten
Die Pauschale heißt "Mietminderung 100 %". Also die gesparte Miete ist das Geld, von dem Ihr Eure Hosts bezahlt, die Euch in dieser Zeit aufnehmen.
Wäre Eure Ersatzunterbringung ein Hotel, darf man leicht davon ausgehen, dass die Minderung allein nicht reicht und dann käme die Differenz noch von der Wohngebäudeversicherung.
Ich würde dem VM folgendes vorschlagen : 1 DZ im Hotel kostet ca. 100 €. Habt ihr Kinder benötigt ihr ein größeres Zimmer / Apartment welches noch teurer wird.
Und nur mit dem Hotel / Übernachtungen ist es nicht getan. Wie sieht es mit der Verpflegung aus ? Wer bezahlt das ?? Das musst du im Vorfeld klären.
Deal : wie von dir vorgeschlagen vorübergehend bei den Eltern einziehen. Pauschale pro Tag 60 - 80 €. Die Eltern erstellen für die Zeit eine Rechnung.
Vorteil für den VM : er spart Geld und kann dies trotzdem steuerlich geltend machen.
Sollte der VM darauf eingehen, was für ihn vorteilhaft wäre, schriftlich formulieren lassen.
Noch eins.....da ihr die Miete spart wovon ich ausgehe, soll das anschließend verrechnet werden ? Also alles klären.
Privatübernachtungen können mit 26 € pro Tag abgerechnet werden. So ist es zumindest bei Geschäftsreisen.
Wie kommst du auf 26 €? Meines Erachtens liegt die Übernachtungskostenpauschale bei 20 € (der Spesensatz für den Verpflegungsmehraufwand bei 28 €).
Ob das hier als rechtliche Basis Verwendung findet, möchte ich zumindest mal stark in Frage stellen... nicht auszuschließen, aber vorstellen kann ich mir das kaum, da es ja dabei eigentlich um die steuerliche Behandlung von Geschäftsreisen geht.
Das klärst du am besten mit dem Vermieter.
Danke, und was muss man dann vorlegen? Muss man da eine Bescheinigung von Bekannten oder Eltern vorlegen oder geht das ohne Nachweis?