Wasserschaden im Bad, Komplett Sanierung , darf Mieter in Hotel/ Pension ziehen während der Zeit?

3 Antworten

Ja, sollte im Haus keine andere Möglichkeit, etwa eine leerstehende Wohnung, seitens des Vermieters angeboten werden (können).

Allerdings nur mit angemessenem Vorschuß auf die voraussichtlich anfallenden Hotelkosten:

Anstatt das Geld für das Hotel später vom Vermieter zurückzuverlangen, können Mieter auch einen Vorschuss fordern. Schließlich haben Mieter oftmals nicht das nötige Kleingeld, um das Hotel zunächst aus eigener Tasche zu bezahlen. Auch kann so verhindert werden, dass der Mieter auf den vorgestreckten Kosten sitzenbleibt, weil der Vermieter etwa insolvent ist und den Geldbetrag nicht aufbringen kann.

https://www.anwalt.de/rechtstipps/badsanierung-umzug-ins-hotel-auf-kosten-des-vermieters_085533.html

Im Normalfall sind Wasserschäden in der Hausratversicherung abgedeckt, dann müsste der Vermieter das Unterbringung mal mit seiner Versicherung abklären.

kevin1905  22.04.2018, 12:05
Im Normalfall sind Wasserschäden in der Hausratversicherung abgedeckt

Leitungswasserschäden am Hausrat sind in der Hausratversicherung versichert.

Die Wände oder die Badewanne gehören NICHT zum Hausrat, sie sind Gebäudebestandteil, ergo wäre die Gebäudeversicherung in der Leistungspflicht.

iawoiserden  22.04.2018, 12:21
@kevin1905

Sie haben bestimmt Recht, ich habe eine Heim komplett Versicherung und da ist alles mit dabei.

Jedenfalls hat meine Versicherung letztes Jahr Die Instandsetzung des Wasserohrbruch im Bad alles bezahlt (ausser die Selbstbeteiligung).

MariaPott 
Beitragsersteller
 22.04.2018, 11:06

Habe leider keine Hausratversicherung - zu teuer bei Hartz IV -

kevin1905  22.04.2018, 12:06
@MariaPott
Habe leider keine Hausratversicherung - zu teuer bei Hartz IV -

Und wenn du bei einem Feuer alles verlierst, Klamotten, Elektronik, Möbel, Dokumente?

Das kannst du im Leistungsbezug ganz sicher sofort alles neu anschaffen und ist wesentlich günstiger als die 40 bis 150,- € im Jahr für die Hausratversicherung.

Dann solltest Du lieber versuchen Dich mit Deinem Vermieter abzustimmen, so dass jetzt eine Dir eher nutzbare Dusche eingebaut wird.

Und Du jetzt sofort !! einen Antrag bei der Pflegekasse stellst.

MariaPott 
Beitragsersteller
 22.04.2018, 11:06

Noch habe ich keinen Pflegegrad, den Antrag habe ich bereits im Jan. 2017 gestellt aber lt 2 Gutachtern vom MDK kann ich ja alles selber - nach 4 Schlaganfällen - und jetzt liegt die Sache seit September 2017 beim Sozialgericht.