kaution zurück? schaden laminat!
ich ziehe demnächst aus und hoffe meine Kaution in höhe von 500 eur zurück zu bekommen. Habe allerdings einige Bodenwellen durch einen Wasserschaden (ca. 2qm groß) im Laminat. Kann der Vermieter das Geld einbehalten?
5 Antworten
Habe allerdings einige Bodenwellen durch einen Wasserschaden (ca. 2qm groß) im Laminat. Kann der Vermieter das Geld einbehalten?
Wenn der Wasserschaden Dein verschulden ist, ja.
Wenn der Vermieter nicht über den Schaden informiert wurde kann das ganz schön Ärger geben.
Entweder man kann es ausbessern oder es kann auch passieren, dass das komplette Zimmer neu gemacht werden muss. Eine gewisse Abnutzung bzw. Abzug bei den Kosten durch das Alter des verlegten Laminats muss sich der Vermieter gefallen lassen.
Es kommt darauf an, wer für diesen Wasserschaden verantwortlich ist. Wenn sie ihn verursacht haben, müssen sie auch die Folgen begleichen. Sie sollten jedoch eine Haftpflichtversicherung haben, die gegen Leitungswasser versichert. Wenn sie das haben, dann zahlt diese diesen Schaden, sofern sie diesen rechtzeitig angezeigt haben.
Der Schaden ist relativ gering, wenn die 2 qm problemlos ausgetauscht werden können (Restmaterial, Nachkauf). Ist dieser Boden aber nicht mehr verfügbar, muss vermutlich das ganze Zimmer neu belegt werden. Dann wird es etwas teuerer.
Unbedingt vorsorglich der Haftpflichtversicherung melden. Diese ist nicht nur für evt. Schadensersatz zuständig, sondern auch für Abwehr einer unberechtigten Forderung und wirkt somit auch wie eine Rechtsschutzversicherung.
Bezahlt die Versicherung nicht oder nur teilweise, darf der Rest nicht von der Kaution einbehalten werden. Dann könntest Du den vermieter auf Auszahlung verklagen.
Ja, wenn denn der Vermieter solch Zeugs sich in seine Buden packt und dafür Miete abverlangt, darf er auch etwaige Abnutzungen übernehmen und daß dieses Zeugs feuchteempfindlich ist, weiß doch sogar jedes Kind. Binde ggf. die Haftpflichtversicherung ein, wenn er Schadenerssatz verlangt.
Wenn der Wasserschaden durch dein Verschulden entstanden ist, dann ja. Zumindest einen Teil davon, der die Reparaturkosten deckt. Ist der VM über den Wasserschaden informiert ?
Ich gehe davon aus, dass das Laminat Eigentum des VM ist und nicht von dir verlegt wurde. Dann wird er vermutlich deine Kaution einbehalten.
nein