wasserschaden Mietwohnung, wer zahlt?
Bei meiner 85-jährigen Nachbarin gab es einen enormen Wasserschaden, ausgelöst durch ein offenes Eckventil in der Wohnung über ihr, die leersteht und renoviert wird. Für die Renovierung hat die Wohnungsgenossenschaft (Vermieter) eine Handwerksfirma engagiert.
Feuerwehr und Polizei mussten anrücken, da kein Notdienst erreichbar war. Die leerstehende Wohnung musste von der Feuerwehr aufgebrochen werden, um das Wasser zu stoppen.
Der Schaden in der Whg. meiner Nachbarin war schon so groß, dass sie als nicht mehr bewohnbar eingestuft wurde.
Der Schaden ereignete sich an einem Mittwoch. Donnerstag war Feiertag. Der Vermieter verlangt nun am Freitag eine Räumung der Wohnung bis Mittwoch der darauffolgenden Woche. Kosten dafür und Einlagerung der Möbel soll meine Nachbarin tragen. Eine Notunterkunft kann nicht gestellt werden und Hotel ist wegen Corona noch keine Option. Die Renovierung soll ca. 6 Mon. in Anspruch nehmen.
Laut Handwerksfirma sei das Eckventil rausgesprungen und daher keine Schuld bei der Firma zu sehen. Vermieter weist Schuld ebenfalls von sich.
Gutachter kommt Montag, um sich Ursache anzusehen.
Frage: Wer haftet, wenn der Schaden wirklich ohne Fremdverschulden entstand? Welche Kosten kommen schlimmstenfalls auf meine Nachbarin zu? Hausratversicherung ist vorhanden. Ist die Räumungsfrist des Vermieters überhaupt rechtens? Meine Nachbarin hat übrigens auch eine Katze die täglich von ihr geimpft werden muss, weshalb sie diese mitnehmen muss, wenn sie aus der Wohnung raus muss.
Danke im Voraus für jede hilfreiche Rückmeldung!
5 Antworten
Wer?
Die Gebäudeschäden die VGV der Vermieter, die am Hausrat die Hausratversicherung der Bewohner.
Beide kümmern sich auch um eine Ersatzunterkunft und den Umzug, sogar die Jugendherbergen sind wieder auf.
Auch die im Rathaus helfen, bei jedem Feuer ist z.B. unsere Bürgermeisterin dabei und ist ganz wichtig. Könnte ja sein.
Der Gebäudeschaden ist über die Wohngebäudeversicherung gedeckt. Diese versucht dann natürlichen den Verursacher in Regress zu nehmen.
Für das lose Inventar der Nachbarin, kommt deren Hausratversicherung auf, die sie hoffentlich hat.
Wenn die Fa. sich an dem Eckventil zu schaffen machte und danach das Ventil "rausgesprungen" ist, haftet sie. Die springen nicht einfach raus.
Ansonsten müsste der Eigentümer dieser Wohnung haften. Von seiner Wohnung ging der Schaden aus, egal ob ein schuldhaftes Verhalten vorliegt. Meine Meinung Fachmann bin ich nicht.
Die Haftung eines Wohnungseigentümers ist keine Gefährungshaftung.
Das wird der Gutachter ja hoffentlich bestätigen...
Frage: Wer haftet, wenn der Schaden wirklich ohne Fremdverschulden entstand?
Niemand.
Welche Kosten kommen schlimmstenfalls auf meine Nachbarin zu?
Naja wohl erst mal die Differenzkosten zwischen der Miete (die sie ja zu 100% kürzen kann) und was auch immer eine anderweitige Unterbringung kostet. Aber diesbezüglich wird ja ihre Hausratversicherung "Hotelkosten" zahlen. Die trägt auch die Kosten für Ausräumen und Einlagern der Möbel.
Das weiß ich leider nicht.
Derjeniger zahlt (bzw seine Versicherung) dem die Wohnung ober ihr gehört.Auch ein Ersatzzimmer .
Wie sieht es denn mit der Räumungsfrist aus? Kann der Vermieter wirklich eine Räumung am Freitag für den darauffolgenden Mittwoch anordnen? Meines Erachtens ist das viel zu kurz.