Wasserschaden - Fristlos kündigen?

5 Antworten

Es kommt auf den aktuellen Zustand der Wohnung an. Das geht aus deiner Frage nicht hervor. Ich meine damit, ist die Wohnung wirklich komplett unbewohnbar, oder ist die Wohnung bewohnbar, aber es nervt nur der Lärm der Trocknungsgeräte. Wenn das letztere der Fall ist, dann hindert dich ja niemand daran, wieder einzuziehen. Für die Unannehmlichkeiten der Trocknungsgeräte steht dir natürlich eine Minderung zu.

Kann die Wohnung noch nicht benutzt werden und verweigert dir dadurch auch der Vermieter noch den Zutritt hast du ein Recht zur fristlosen Kündigung Das ergibt sich aus §543 BGB:

(1) Jede Vertragspartei kann das Mietverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere eines Verschuldens der Vertragsparteien, und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zur sonstigen Beendigung des Mietverhältnisses nicht zugemutet werden kann.
(2) Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
1.dem Mieter der vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache ganz oder zum Teil nicht rechtzeitig gewährt oder wieder entzogen wird,
[...]
kratersk88 
Beitragsersteller
 14.05.2018, 13:20

Also die Wohnung ist seitdem nicht bewohnbar. Ich wohne derzeit in einer temporären Wohnung, da meine wie im Rohbau aussieht.

Renick  14.05.2018, 13:24
@kratersk88

Doch so schlimm. Okay, dann kannst du fristlos kündigen. Bei allem Verständnis, dass der Vermieter für den Schaden nichts kann und es in Eigenleistung machen will um Geld zu sparen, in der Zeit seit März hätte es fertig sein können. Und nach dem aktuellen Zustand ist ja kein Ende abzusehen. Daher ist meines Erachtens das genannte Gesetz anwendbar.

Renick  14.05.2018, 13:18

Noch ein Nachtrag um Mißverständnisse zu vermeiden. Der Vermieter kann für den Schaden natürlich nichts, er hat es nicht verursacht. Das ist vollkommen klar. Ich gebe die Antwort unter der Annahme, dass die Instandsetzung längst hätte fertig sein können und der Vermieter es hinauszögert oder nicht voran treibt, und das somit zulasten des Mieters. Das ist es, was dem Vermieter vorzuwerfen ist, nicht der Schaden an sich.

Ja, Du kannst frislos kündigen. Als angemessene Zeit in der ein Wasserschaden behoben werden kann und den ein Mieter ohne das Recht auf eine fristlose Kündigung hinnehmen muß sehen die Gerichte bei einer Dauer von zwei Wochen gegeben.

Ein Wasserrohrbruch kann viel Schaden anrichten. Wird eine Wohnung deswegen für längere Zeit unbewohnbar, ist eine fristlose Kündigung durchaus gerechtfertigt. "Wenn der Schaden so groß ist, dass kein Ende der Sanierungsarbeiten absehbar ist, ist eine Fortsetzung des Mietverhältnisses unzumutbar", erklärt Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund in Berlin. Mieter hätten dann die Möglichkeit, das Mietverhältnis zu beenden. Das gilt auch, wenn der Vermieter vorübergehend eine Ersatzwohnung zur Verfügung stellt.

https://www.derwesten.de/wohnen/mieter-koennen-nach-grossem-wasserschaden-fristlos-kuendigen-id8985585.html

Paßt doch auf Deine Problematik. Oder ?

kratersk88 
Beitragsersteller
 14.05.2018, 13:47

Habe eben mit meiner Rechtsschutzversicherung telefoniert. Auch die sind der Meinung, dass hier eine fristlose Kündigung angemessen sei.

Wer hat denn den Wasserschaden verursacht, bzw. zu verantworten? Und wann wurde der Schaden dem Vermieter gemeldet?

Nein, es iegt in der Natur der Sache das Trocknungsmaßnahmen an Mauerwerk und Fußböden nicht wenige Tage sondern durchaus Monate dauern können. Alle Mehrkosten kannst Du über die Versicherung des Verursachers oder der Gebäudeversicherung geltend machen. Du kannst deinen Mietvertrag fristgerecht kündigen.

Dein Vermieter kann wahrscheinlich auch nichts für den Schaden. Er hat dir ja anscheinend eine Ausweichswohnung zur Verfügung gestellt. Das Du da keine Lust drauf hast, bleibt dahingestellt und wird auch ein Gericht nicht tangieren. Im Gegenteil.

kratersk88 
Beitragsersteller
 14.05.2018, 13:20

Auch, dass ich monatlich Mehrkosten habe als bei der eigentlichen Wohnung?

ich lese nirgends, wer verantwortlich ist für den schaden..

geh zum mieterbund

kratersk88 
Beitragsersteller
 14.05.2018, 12:59

Ja das sollte ich vielleicht noch erwähnen: Laut Sanitärfirma ist niemand daran Schuld. Es war die zentrale Warmwasserleitung und durch die starke Witterung kann sowas wohl passieren. Aber ein viertel Jahr wie ein Penner zu hausen ist auch nicht in meinem Interesse.

Gutefragenprofi  14.05.2018, 13:01
@kratersk88

durch "witterung" "passiert" kein wasserschaden beim warmwasser. geh zu mieterschutzbund.

ZuumZuum  14.05.2018, 13:08
@kratersk88

Aber ein viertel Jahr wie ein Penner zu hausen ist auch nicht in meinem Interesse.

Was dachtest Du? das man dich im Ritz einquartiert? Besondere Lagen erfordern nun mal besondere Anpassung.

Ich habe nach einem Wasserschaden mit meiner Familie 4 Monate in einer Pension verbracht. Wie ein Penner kam ich mir dabei allerdings nicht vor.