Übernachtungskosten bei Wasserschaden (2 Personen)?
Hallo, ich hatte vor ca. 2 Wochen in der Wohnung, die ich gemeinsam mit meiner Freundin bewohne, einen massiven Wasserschaden, durch den unsere Wohnung unbewohnbar geworden ist. Wir sind daraufhin beide erstmal jeweils bei unseren Eltern untergekommen. Nun habe ich in den Versicherungsbedingungen folgendes zur Entschädigung der Wohnkosten gelesen:
"Wenn die Voraussetzungen nach Absatz 1 vorliegen, Sie aber bei Freunden oder Verwandten unterkommen und auf ein Hotel verzichten, gilt: Statt der Hotelkosten erhalten Sie von uns einen pauschalen Tagessatz in Höhe von 30 €. Den pauschalen Tagessatz zahlen wir für höchstens so lange, wie wir für Hotelkosten aufkommen würden."
In Absatz 1 ist folgendes definiert:
"Wir ersetzen Kosten für die Unterbringung in einem Hotel unter folgenden Voraussetzungen: Ihre Wohnung (A 1.2.1), die sonst ständig bewohnt ist, wurde unbewohnbar. Sind Teile der Wohnung bewohnbar geblieben, gilt: Wir ersetzen die Kosten nur dann, wenn Ihnen eine Beschränkung auf den bewohnbaren Teil der Wohnung nicht zumutbar ist. Nebenkosten (z. B. für Frühstück oder Telefon) erstatten wir nicht."
Gilt diese Pauschale auch, wenn unsere Eltern keine "Miete" von uns verlangen? Und sind mit einem Betrag von 30€ die Kosten für uns beide abgegolten oder haben beide von uns einen Anspruch auf jeweils 30€ pro Tag, woraus sich dann ja eine Gesamtentschädigung von 60 € pro Tag für beide ergeben würde?
2 Antworten
Wenn die bedingungsgemäßen Voraussetzungen erfüllt sind, kann die Pauschale von 30 € je Tag der Unbewohnbarkeit an den Versicherungsnehmer ausgezahlt werden, ohne den Nachweis tatsächlicher Zahlungen z.B. an die Eltern oder andere freundliche Quartiergeber. Diese Pauschale gilt für die versicherte Wohnung, nicht etwa je Bewohner. Ob Ihr Euch den Betrag von 30 € pro Tag untereinander teilt, ist dem Versicherer egal - das entscheidet der Versicherungsnehmer / die Versicherungsnehmerin.
Habt ihr keinen Berater der euch helfen kann?
Ihr müßtet doch einen Schaden eingereicht haben. Ruf dort an, sage die Schadennummer durch und frage wie ihr nun vorgehen sollt. Die Wohnung ist unbewohnbar und Ihr möchtet die 30€/Tag. (Hört sich nach Hausratversicherung an)
Dann schicken die bestimmt einen Gutachter zu eurer Wohnung, der den Zustand dokumentiert. Ehe alles trocken ist, das kann schon mal 4 Wochen dauern. Die Leihgebühr für die Trockner und den Strom für diese Geräte bekommt ihr auch erstattet.
Es gibt keine 60€, sondern 30€ waren vereinbart. Egal wie viele Personen die Wohnung bewohnen. Auch wenn eure Eltern Miete berechnen würden, gäbe es nur max. 30€ für euch beide. Alternativ hättet ihr ja auch in ein Hotel gehen können. Das gibt es wohl nicht für 30€/Tag und die Versicherung müßte noch mehr bezahlen. Bis zu welcher Höhe im Hotel geleistet wird, steht vielleicht auch in den Bedingungen.