Gewährleistung bei Privatverkauf ausschließen, Formulierung?

5 Antworten

Es gibt keinen Unterschied zwischen "Gewaehrleistug" und "Maengelhaftung". In beiden Faellen ist die gesetzliche Sach- und Rechtsmaengelhaftung gemeint.

Diese kann von "Privatverkaeufern" einzelvertraglich ausgeschlossen werden, nicht aber auch von Unternehmern. Wenn du als "Privatverkaeufer" aber immer wieder die gleiche Formulierung verwendest, ist das keine Individualvereinbarung mehr sondern eine mittels AGB getroffene. Eine solche ist aber auch bei "Privatverkaeufern" unwirksam. Zulaessig ist der Ausschluss der gesetzichen Sach- und Rechtsmaengelhaftung durch "Privatverkaeufer" nur per Individualvereinbarung.

Die von dir angeprochene Beweislastumkehr (Kaeufer muss in den ersten 6 Monaten nicht nachweisen, dass der betr. Artikel bereits bei der Uebergabe defekt war) gibt es nur beim Verkauf Unternehmer an Verbraucher. Bei eiem Kauf von einem "Prvatverkaeufer" gibt es die hingegen nicht.

heurekaforyou  07.12.2017, 23:01

Die Rechtmängelhaftung kannst du also Privatverkäufer wohl kaum ausschließen können. Wie soll das funktionieren?

  • Rechtsmängelhaftung   =  Haftung für den Fall, dass ein Dritter ein besseres dingliches Recht an der verkauften Ware geltend macht

Demnach müsstest du eine Sache zum Verkauf anbieten, von der du nicht weißt, ob du das alleinige Eigentum an ihr besitzt.

Fennik 
Beitragsersteller
 22.11.2017, 11:01

Ja dieses auseinanderhalten von privat und gewerblich ist ziemlich verwirrend, genauso das mit den Steuern bei mehreren Verkäufen, aber das ist ein anderes Thema.


In einem anderen Artikel habe ich gelesen das bei der Gewährleistung in
den ersten 6 Monaten der Verkäufer nachweisen muß das der Mangel
ursprünglich nicht bestand , während bei der Mängelhaftung der Käufer
die Nachweispflicht hat . Danach müsste man nun eigentlich die beiden
Formulierungen Ausschluß von Gewährleistung und Sachmängelhaftung
schreiben.

Gewährleistung und (Sach-)Mängelhaftung ist dasselbe. Streng genommen ist jetzt aber nur noch Sachmängelhaftung korrekt. Die 6-monatige Beweislastumkehr gilt nur bei einem Verbrauchsgüterkauf. Hierfür muss der Verkäufer Unternehmer sein.

Die gesetzliche Gewährleistung kann bei privaten Verkäufen einfach durch "Verkauf unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung" ausgeschlossen werden.

Aufpassen muss man, wenn man häufiger etwas verkauft und diese Phrase nutzen möchte, denn dann könnte es sich um AGB handeln, die der AGB-Inhaltskontrolle unterliegen. Dann ist der Gewährleistungsausschluss ein wenig zu modifizieren, so dass er mit § 309 Nr. 7 a) und b) BGB in Einklang steht. Da das ein wenig hakelig ist, verzichte ich darauf, hier einen Vorschlag zu formulieren. Ich bin mir sicher, dass es unzählige Muster im Internet gibt.

heurekaforyou  07.12.2017, 23:05

Böse Falle dein Tipp !!

Die in Kaufverträgen zwischen Privaten häufig verwendete vorformulierte Klausel  "Die Ware wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft." ist unwirksam und hat zur Folge, dass kein Gewährleistungsausschluss vereinbart wurde. 

Ronox  07.12.2017, 23:14
@heurekaforyou

Das ist Unsinn und bezieht sich auf Regelungen in AGB. Lies meinen gesamten Beitrag

Andernfalls bitte ich um rechtliche Begründung der vermeintlichen Unwirksamkeit.

Fennik 
Beitragsersteller
 22.11.2017, 10:27

"Nach der Rechts­sprechung des Bundes­gerichts­hofs ist der Ausschluss jeder Haftung unwirk­sam, wenn Sie eine für mehrere Verträge gedachte Formulierung verwenden. Um den Haftungs­ausschluss zu retten, müssen Sie ergänzen: „Die Haftung auf Schaden­ersatz wegen Körperverletzungen sowie bei grober Fahr­lässig­keit oder Vorsatz bleibt unbe­rührt.“ test.de empfiehlt, diesen Zusatz sicher­heits­halber stets zu verwenden."

Ich habe das so verstanden das bei diesem Zusatz es auch möglich ist wenn man mal öfter verkauft. (siehe Link oben)

Da ich einen Nachlass aufzulösen habe fällt demnächst bei mir etwas mehr an.

Wenn du versenden willst, würde ich aber einen Bogen um ebay Kleinanzeigen machen, das nur so am Rande.

Man schreibt "Privatverkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung".

Fennik 
Beitragsersteller
 22.11.2017, 10:20

Auf der Plattform habe ich schon mal versendet, aber gegen Vorkasse. Somit haben die Käufer mir viel Vertrauen entgegen gebracht. Mit Zurückbuchen geht nicht, weil ich eine Tagesgeldkonto angebe.

kevin1905  22.11.2017, 14:51
@Fennik

Eine Überweisung kann man auch nicht zurückbuchen, sobald diese im System der Bank eingepflegt wurde und ausgeführt war, das hat nichts mit Tagesgeldkonten zu tun.

Fennik 
Beitragsersteller
 24.11.2017, 12:50
@kevin1905

Sicher aber meine Bankdaten gebe ich Fremden raus und es schwirren genug Datensammler auf Verkaufsplattformen rum, da bin ich vorsichtig.

Umtausch wegen Nichtgefallens ist reine Kulanz. Bei Privatverkäufen würde ich eine Sachmängelhaftung auch ablehnen.

Besser auch nur zur Selbstabholung. Ich warte hier auf Leute, die nachweislich einen Kaufvertrag konkludent abgeschlossen haben.

Ibä Kleinanzeigen gibt unter "Interessent@ibä-kla123abc" keine Daten heraus, die Leute bleiben anonym.

Kommt darauf an, ob Du als Erstkäufer eine Garantie - Mängelhaftung - Gewährleistung an einen Käufer weitergeben darfst. Manchmal ist das ausgeschlossen.

Es gibt nach dem 1. Halbjahr eine Beweislastumkehr, so muß der Käufer beweisen, daß das Gerät bereits vorher defekt war. 

So bin ich nach ca. 1 Jahr & 3 Monaten auf dem Schaden sitzengeblieben. Ohne teures Gutachten kann man als Konsument das nicht beweisen.

Sind gebrauchte Sachen älter als ein halbes Jahr, muß sich der Käufer dann mit der Fa. in Verbindung setzen. Bei meiner Online-Rechtsschutz hat man mich auf diesen Passus hingewiesen.

Fennik 
Beitragsersteller
 22.11.2017, 10:57

Ja das Risiko geht ein Käufer ein wenn er was gebrauchtes von Privat kauft, das ist mir schon bewusst, aber auch als Verkäufer weiß man nicht wie lange z.B. ein elektr. Gerät noch hält.

Du gehörst zu den wenigen Verkäufern, die sich vorher Gedanken über Ihr Handeln machen. Damit ersparst du dir auf jeden Fall ggf. viel Ärger.

Zu deiner Frage. Der folgende Gewährleistungsausschluss (Sachmängelhaftung) wird offfiziell von eBay zur Nutzung empffohlen.

"Die Ware wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft. Der Ausschluss gilt nicht für Schadenersatzansprüche aus grob fahrlässiger bzw. vorsätzlicher Verletzung von Pflichten des Verkäufers sowie für jede Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit."

Damit bist du auch auf der rechtssicheren Seite.

Wichtig ist aber auf jeden Fall, dass du die Sachmängelhaftung wirksam ausgeschlossen hast.

"Als Privatverkäufer schieße ich die Sachmängelhaftung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen aus".

Dieser Haftungsausschluss umfasst eben die gesetzlichen Bestimmungen. Auf keinen Fall sollte man sich selbst etwas zusammenbasteln. Das geht in den meisten Fällen schief.

Wer überhaupt keine Angaben zum Ausschluss der Sachmängelhaftung macht, haftet (auch als Privatverkäufer) 2 Jahre. Und zwar auch für Gebrauchtwaren!.

Neben dem wirksamen Ausschluss sind aber auch andere Dinge unbedingt zu beachten, die beim Kaufvertrag eine maßgebliche Rolle spielen.

So geht z.B. das Versandrisiko beim sog. Versendungskauf (Geschäfte unter Privatleuten) auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache an das Versandunternehmen übergeben hat.

Bei Geschäften zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher, dem sog. Verbrauchsgüterkauf, trägt immer der Händler das Versandrisiko.

Viele Abbzock-Opfer zahlen über PayPal ohne zu wissen, dass z.B. bei Zahlungen per "Freunde & Bekannte" kein Käuferschutz besteht.

Eine weitere PayPal-Abzock-Masche besteht darin, dass der Verkäufer z.B. ein Handy als Päckchen über DHL verschickt. Päckchen haben bei DHL jedoch weder eine Sendungsnummer noch eine Haftungspauschale.

Behauptet nun der Empfänger nichts bekommen zu haben, und der Verkäufer den Versand nicht nachweisen kann, erstattet PayPal den Kaufpreis an den Käufer. Ware weg - Geld weg.

Ich habe mal eine Art Erste Hilfe-Anleitung zusammengestellt. Falls du weitere Infos benötigst, schreib mir doch einfach eine Nachricht, dann schicke ich dir die Tipps gerne zu.

Aus rechtlichen Gründen weise ich ausdrücklich darauf hin, dass ich keine Rechtsberatung anbiete und das es sich bei meinen Tipps ausschließlich um meine persönliche Meinung handelt.

Die Nutzung meiner Informationen ist kostenlos und unter Ausschluss jeglicher Haftung.